Bebauungsplan Gemeinde Otterwisch Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Waldsiedlung Mitte nach §13 a BauGB

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 21.03.2025 bis 31.12.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Otterwisch hat mit Beschluss (Nr. GR 003/022/25) vom 21.01.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes nach § 13 a BauGB  „Waldsiedlung Mitte“ und die Begründung in der Fassung vom 06.01.2025 gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Waldsiedlung Mitte“ und die Begründung liegen vom 31.03.2025 bis einschließlich 05.05.2025 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht im Gemeindeamt aus:

montags                                        09:00 – 12:00,

dienstags                                      09:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr,

donnerstags                                  09:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30 Uhr.

Abweichende Zeiten können telefonisch unter 034345/92222 vereinbart werden. Während dieser Zeit können Anregungen und Hinweise zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Entwurf nebst Begründung ist in dieser Zeit auch auf der Homepage der Gemeinde Otterwisch (www.otterwisch.de)und dem Landesportal Sachsen (https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite) eingestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass

- gemäß § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte, nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist;

- Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Dritte ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

- von einer Umweltprüfung durch Anwendung des Verfahrens nach § 13 a BauGB abgesehen wird.

Otterwisch, den 21.03.2025

Kauerauf

Bürgermeister

Kontakt

Gemeinde Otterwisch

Hauptstraße 7

04668 Otterwisch

034345/92222

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem sächs. Datenschutzgesetz. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und ggfs. E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c DSGVO werden die Daten im Rahmen des Verfahrens oder der Aufstellung einer Satzung für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Stellungnahmen ohne persönliche Daten können nicht beantwortet werden, werden jedoch dem Abwägungsprozess unterworfen.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Bodengutachten
  • Begründung
  • Lärmtechnisches Gutachten

Informationen

Übersicht
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