Umfrage Stadt Ostritz Stadtentwicklung und Ländlicher Raum

Beteiligung zum Entwurf des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (SEKO) "Stadtkern mit Energie"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 04.03.2026 bis 07.04.2026
  • Teilnehmer 10 Teilnehmer
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Quelle: die STEG Stadtentwicklung GMBH

Die Stadt Ostritz plant, Fördermittel aus der Städtebauförderung zu beantragen. Diese Fördermittel können auch für die Sanierung von Gebäudeaußenhüllen an private Maßnahmenträger weitergeleitet werden.

Voraussetzung für die Förderung sind ein städtebauliches Entwicklungskonzept (SEKO) und eine Gebietsfestlegung zur Umsetzung von geplanten Maßnahmen. Das SEKO dokumentiert die Zustände und Handlungsbedarfe in dem untersuchten Gebiet. Es benennt Ziele und Maßnahmen, die darin in den nächsten 10-15 Jahren umgesetzt werden sollen.

Auf Basis der bisherigen Beteiligungen (Umfrage, Bürgerinformationsveranstaltung, Akteursworkshop sowie Kinder- und Jugendbeteiligung) zum Stadtentwicklungskonzept (INSEK) von Ostritz haben sich Schwerpunktthemen und -gebiete für die Entwicklung der Stadt herausgebildet. Als Untersuchungsgebiet für ein SEKO wurde ein Bereich im Stadtkern und östlichen Stadtbereich ausgewählt. Nach wie vor sind in diesem Bereich viele Versorgungseinrichtungen mit unterschiedlichen Bedarfen angesiedelt. Doch der Bevölkerungsrückgang und der wirtschaftliche Strukturwandel sind eine besondere Herausforderung. Der Stadtkern ist ein wichtiger, identitätsstiftender Lebensmittelpunkt und soll als dieser weiter gestärkt werden.

Zentraler Bestandteil der Erarbeitung des SEKOs ist die Beteiligung der Betroffenen des Stadtumbaus (§ 137 BauGB) und der Träger öffentlicher Belange (§ 139 BauGB). Die Beteiligung soll konkretisieren, wie viele Fördermittel benötigt werden und welche Maßnahmen wann und wo umgesetzt werden sollen.

Wie funktioniert die Beteiligung?

Wir bitten Sie, sich den bisherigen Entwurf des SEKOs anzusehen und uns eine Rückmeldung dazu zu geben. Was sagen Sie zu den Zielen und den geplanten Maßnahmen? Welche Hinweise haben Sie zu dem Gebiet, Ihrem Grundstück, Ihrer Wohnung oder Ihrem Betrieb? Planen Sie eine Sanierung? Wie zufrieden sind Sie?

Sie können Ihre Stellungnahme frei formulieren oder vorbereitete Fragebögen ausfüllen. Es sind drei verschiedene Fragebögen für Haushalte, für Eigentümer und für Betriebe verfügbar. Diese sind auch auf Polnisch hinterlegt.

Ihre Stellungnahme und/oder ausgefüllte Fragebögen können Sie bis zum 07. April 2026 über folgende Möglichkeiten abgeben:

  • per E-Mail an ostritz-stadtkern@steg.de
  • persönlich oder per Post an Stadtverwaltung Ostritz, SB Bauamt, Markt 1, 02899 Ostritz
  • per Fax (+49 035823 86 584)

Sollten Sie beim Ausfüllen Hilfe benötigen oder uns Ihre Anregungen gern persönlich mitteilen, stehen Ihnen Frau Aedtner und Herr Hübler in der Stadtverwaltung telefonisch unter 035823 88 4 25 oder -20 zur Verfügung.

Sämtliche Angaben und Daten werden vertraulich behandelt und anonymisiert ausgewertet. Grundlage der Erhebung und Verwendung der Daten bilden die §§ 171b und 137 des Baugesetzbuches. Eine umfangreiche Datenschutzerklärung finden Sie auf dem Beteiligungsportal.

Wir danken Ihnen herzlich, dass Sie sich die Zeit nehmen.

Sie möchten nicht das ganze SEKO-Dokument lesen? Dann springen Sie in das Kapitel „Missstände und Potenziale.“ Ab hier finden Sie die wichtigsten Stichpunkte, Ziele und Maßnahmen.

Wie geht es danach weiter?

Die Stellungnahmen und Fragebögen werden ausgewertet. Änderungen an dem Entwurf werden gesammelt und von dem Stadtrat der Stadt Ostritz abgewogen. Das SEKO wird entsprechend angepasst. Zudem wird eine anonymisierte Dokumentation der Beteiligung erarbeitet, die veröffentlicht und an das SEKO angehängt werden kann.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!

Ihre Stadtverwaltung Ostritz in Zusammenarbeit mit
unserem Dienstleister „die STEG Stadtentwicklung GmbH“

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Fragebogen für Haushalte, Eigentümer/-innen und Betriebe

1) In welcher Beziehung stehen Sie zu dem dargestellten Untersuchungsgebiet?
  • Pflichtangabe
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Kontakt

Mit Stellungnahmen und bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an ostritz-stadtkern@steg.de

Als Ansprechpersonen stehen Ihnen telefonisch zur Verfügung:

  • Frau Elles (die STEG Stadtentwicklung GmbH, Projektleitung): +49 351 25518-37 
  • Frau Aedtner (Stadtverwaltung Stadt Ostritz) +49 35823 884-20

Datenschutzerklärung

Die Stadt Ostritz verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Beteiligung personenbezogene Daten. Der Schutz Ihrer Daten ist wichtig. Nachfolgend informieren wir Sie über die Art, den Umfang und die Zwecke der Datenverarbeitung sowie über Ihre Rechte.

1. Verantwortlicher

Stadt Ostritz
Markt 1
02899 Ostritz
Telefon: +49(0)035823 884-0
E-Mail: post@ostritz.de

2. Datenschutzbeauftragter

Stadt Ostritz
Datenschutzbeauftragter der Stadt Ostritz, Mike Böhm über KISA
Markt 1
02899 Ostritz
E-Mail: datenschutz@ostritz.de

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet zur

  • Auswertung der Beteiligung,
  • Verwaltung von Anmeldungen und Teilnehmerlisten,
  • Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (z. B. Nachweisförderungen),

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung). Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

4. Kategorien von Daten

Verarbeitet werden können insbesondere:

  • Kontaktdaten (Name, E-Mail),
  • Adresse des Eigentums, der Mietwohnung oder des Betriebes
  • Stellungnahme und Umfrageantworten

Die Teilnahme an der Umfrage ist freiwillig. Ohne Bereitstellung der genannten personenbezogenen Daten ist eine Teilnahme jedoch nicht oder nur eingeschränkt möglich.

5. Empfänger

Ihre Daten werden innerhalb der Stadtverwaltung ausschließlich den zuständigen Stellen, der  sowie der STEG Stadtentwicklung GmbH für die Dokumentation und Auswertung der Veranstaltung zugänglich gemacht.

Eine Weitergabe an weitere Dritte erfolgt nicht.

6. Speicherdauer

Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die wie dies für die genannten Zwecke erforderlich ist. Nach Abschluss der Umfrage und Auswertung werden die Daten spätestens nach drei Jahren gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

7. Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht auf

  • Auskunft über die Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 15 DSGVO),
  • Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO),
  • Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO),
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO),
  • Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO),
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO),
  • Widerruf einer erteilten Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO),
  • Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).

Zur Ausübung dieser Rechte kann jederzeit Kontakt über die oben angegebenen Kontaktdaten aufgenommen werden.

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Maternistraße 17

01067 Dresden

E-Mail: post@sdtb.sachsen.de

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