Flächennutzungsplan Stadt Ostritz Beschluss

Flächennutzungsplan der Stadt Ostritz, 1. Änderung (Teilbereich 1: Östliche Innenstadt) - Bekanntmachung der Genehmigung

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 30.06.2022 bis 29.06.2023
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Planzeichnung

Das Landratsamt Görlitz hat mit Bescheid vom 07.06.2022 (AZ. 3300-01-12-BLP-2137) die Erste Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ostritz, Teilbereich 1: Östliche Innenstadt genehmigt. Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) bekanntgemacht. 

Der Stadtrat Ostritz hatte zuvor in der Sitzung am 16.12.2021 den abschließenden Beschluss zur Ersten Änderung des Flächennutzungsplanes im Teilbereich (Beschluss Nr. 2021-047) getroffen. Dieser Beschluss wurde im „Ostritzer Stadtanzeiger“ vom 28.01.2022 abgedruckt.

Mit der Bekanntmachung über die Genehmigung des Planes wird die Erste Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich 1: Östliche Innenstadt wirksam.

Jedermann kann die Erste Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ostritz mit Begründung und zusammenfassender Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen diese Planänderung nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus der Stadt Ostritz, Markt 1, Bauamt (2. OG), 02899 Ostritz während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalte Auskunft verlangen.     
Die Sprechzeiten sind:  Dienstag:       9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr und
                                      Donnerstag:   9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr    
Weitere Termine sind auf Anfrage oder nach telefonischer Vereinbarung unter
+49 35823/88425 (Bauamt) möglich.

Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen gemäß § 215 Abs. 1 BauGB:

Unbeachtlich werden demnach
a) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans

c) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Ostritz geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Hinweis zur Einsicht der Planung im Internet:

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Website der Stadt Ostritz (www.ostritz.de -> Bebauungspläne -> Flächennutzungsplan) und im Landesportal Sachsen unter dem Link:
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/ostritz/startseite einsehbar.

Ostritz den, 14.06.2022

Marion Prange

Bürgermeisterin                                                                Siegel

Diese Bekanntmachung erscheint im Ostritzer Stadtanzeiger, Ausgabe 06/2022 und wird an den Aushangtafeln Ostritz (Rathaus) und Leuba (Dorfgemeinschaftshaus) bekannt gemacht.

Kontaktperson

Stadtverwaltung Ostritz

Bauamt

Frau Gundel Mitter

Tel.: +49 35823/88425

Email: bauamt@ostritz.de

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