Flächennutzungsplan Stadt Ostritz Öffentliche Auslegung

Flächennutzungsplan der Stadt Ostritz, 1. Änderung (Teilbereich 1: Östliche Innenstadt)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.10.2021 bis 11.11.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Flächennutzungsplanung(Erste Änderung, Teilbereich 1: östliche Innenstadt) der Stadt Ostritz in der Fassung vom 01.09.2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Ostritz hat am 30.09.2021 den Entwurf der Ersten Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 1: Östliche Innenstadt, bestehend aus der Planzeichnung mit Begründung vom 01.09.2021 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 01.09.2021 wurde gebilligt.

Das Plangebiet umfasst dabei im Wesentlichen die Flächen des Stadtgebietes, die sich zwischen den Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes (am Turbinengraben und Altstädter Dorfbach) und der Lausitzer Neiße befinden, in westlicher Ausdehnung ergänzt um die Bauflächen einseitig der Edmund-Kretschmer-Straße entsprechend des geplanten Geltungsbereichs B-Plan Bahnhofstraße/ Edmund-Kretschmer-Straße.

Der Entwurf der Ersten Änderung des Flächennutzungsplanes für den genannten Teilbereich des Stadtgebietes, bestehend aus der Planzeichnung (Stand 01.09.2021) und der Begründung mit Umweltbericht (Stand 01.09.2021) zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit vom

11.10.2021 bis zum 11.11.2021

im Rathaus der Stadtverwaltung Ostritz, Markt 1, Bauamt, 2. OG, 02899 Ostritz während folgender Zeiten aus:

Montag:        08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:      08:00 Uhr bis 12:00 und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Mittwoch:      08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:  08:00 Uhr bis 12:00 und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:         08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Wir bitten aufgrund möglicher COVID-Einschränkungen um telefonische Voranmeldung unter 035823-884-0 zur Einsichtnahme. Daneben können die Unterlagen auch im zentralen Landesportal Sachsens unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de, auf der Internetseite der Stadt Ostritz unter https://www.ostritz.de sowie auf der Internetseite des Planungsbüros Richter+Kaup unter https://www.richterundkaup.de/Beteiligung.html eingesehen werden.

Folgende umweltbezogene Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.

[1]     Umweltbericht (als Teil der Begründung), Stand: 01.09.2021

[2]     FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung, Dr. M. Ritz, Stand 20.01.2021

[3]     Umweltbericht zum Bebauungsplan „Bahnhofstraße/Edmund-Kretschmer-Straße“ Ostritz, Stand 27.05.2021 mit fachkundlichen Anlagen

[4]     Stellungnahme des Amt für Kreisentwicklung des Landkreis Görlitz, Stand 30.06.2021

[5]     Stellungnahme des Umweltamtes des Landkreises Görlitz mit zugehörigem Nachtrag, Stand: 16.07.2021

[6]     Stellungnahme der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen des Landkreises Görlitz, Stand: 24.06.2021

[7]     Stellungnahme der Bauaufsicht-Denkmalschutz des Landkreises Görlitz, Stand: 14.06.2021

[8]     Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien, Stand: 25.06.2021

[9]     Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stand: 28.06.2021

[10]    Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen, Stand: 14.06.2021

[11]    Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsens, Stand: 21.06.2021

[12]    Stellungnahme der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Stand: 01.06.2021

[13]    Umweltbezogene Stellungnahmen zum B-Plan-Verfahren „Bahnhofstraße/Edmund-Kretschmer-Straße“ in Ostritz, aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1 und 2 BauGB

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

Umweltbezogene Informationen zum:

Schutzgut Boden und Wasser finden sich in [1], [3], [5], [8], [9], [10], [12], [13].

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Geologie, Altlasten, Oberflächen- und Grundwasser, Lage im Überschwemmungsgebiet, Auswirkungen durch die Planung, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.

Schutzgut Klima/Luft finden sich in [1], [3], [5], [13].

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: klimatischen Gegebenheiten vor Ort, Auswirkungen durch die Planung, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.

Schutzgut Landschaftsbild finden sich in [1], [3], [13].

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Bestandssituation vor Ort, Auswirkungen durch die Planung.

Schutzgut Biotope finden sich in [1], [2], [3, [5], [10], [13].

Es werden Aussagen getroffen zu: aktuelle und geplante Flächennutzungen (Biotope), vorkommende geschützte Biotope, Vorkommen von Waldflächen im Sinne des Sächsischen Waldgesetztes, Auswirkungen durch die Planung.

Schutzgut Tiere (Fauna) finden sich in [1], [2], [3], [13].

Es werden Aussagen getroffen zu: vorkommende Arten, Auswirkungen durch die Planung, Vermeidungsmaßnahmen.

Schutzgut Mensch finden sich in [1], [3], [6], [13].

Es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Emissionsbelastungen, Auswirkungen durch die Planung, Vermeidungsmaßnahmen.

Schutzgut Kultur- und Sachgüter finden sich in [1], [3], [7], [11], [13].

Es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Kultur- und Sachgüter (Denkmale) im Plangebiet, erforderliche Vermeidungsmaßnahmen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035823/8840 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse post@ostritz.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB). Des Weiteren werden nach § 3 Abs. 3 BauGB alle Einwendungen ausgeschlossen, die Vereinigungen im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Ostritz, den 01.10.2021

Marion Prange                                                                  Siegel

Bürgermeisterin                                                                        

Kontaktperson

Stadtverwaltung Ostritz

Bauamt

Frau Gundel Mitter

Tel.: +49 35823/88425

Email: bauamt@ostritz.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und ggfs. E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Stellungnahmen ohne persönliche Daten können nicht beantwortet werden, sind jedoch dem Abwägungsprozess unterworfen.

Gegenstände

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  • Umweltbezogene Stellungnahmen
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