Bebauungsplan Stadt Ostritz Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Windpark Leuba" - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 3 (1) BauGB

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.07.2021 bis 06.08.2021
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Ostritz hat am 01.12.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Windpark Leuba“ nach § 2 BauGB sowie die Einleitung eines ergänzenden Verfahrens zur Fehlerheilung gemäß § 214 Abs. 4 BauGB beschlossen.

Zweck der Planung ist es, die Vorgaben des Regionalplans Oberlausitz-Niederschlesien (EW 1 - Leuba) im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung zu sichern und Entwicklungen (Repowering) zu ermöglichen. Dies bedarf der planerischen Feinsteuerung, um eine effektive Auslastung des Gebietes auch zukünftig zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Erforderlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplans begründet, einen sachgerechten und sinnvollen Ausgleich der widerstreitenden Interessen innerhalb des Plangebietes und im Verhältnis zu angrenzenden Nutzungen zu erreichen. Zudem unterstützt der Bebauungsplan "Windpark Leuba" die allgemeinen Ziele der Stadt Ostritz zur Nachhaltigkeit sowie den Titel "Energiestadt Ostritz" zu festigen.

Unter Berücksichtigung der Abgrenzung des VRG/EG EW 1 Leuba im Entwurf der Zweiten Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberlausitz-Niederschlesien (Stand 06.12.2019) wurde seitens des Stadtrates von Ostritz am 19.05.2020 der Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Windpark Leuba“ gefasst.

Im Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Stand vom 23.04.2021 (siehe Lageplan) wird der Geltungsbereich nochmals konkretisiert. Hierbei erfolgt die Ergänzung von Teilflächen der Flurstücke 261/9 und 521/6 der Gemarkung Leuba sowie der Ergänzung des Flurstückes 261/8 der Gemarkung Leuba. Der Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches wird im Rahmen des Beschlusses zum Entwurf des Bebauungsplanes gefasst.

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über das Vorhaben zu informieren. Dazu liegt der Bebauungsplanvorentwurf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung (mit Anlagen) sowie dem Umweltbericht (mit Anlagen, jeweils in der Fassung vom 23.04.2021, zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

05.07.2021 bis zum 06.08.2021

im Rathaus der Stadtverwaltung Ostritz, Markt 1, Bauamt, 2. OG, 02899 Ostritz während folgender Zeiten

Montag:              09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:            09:00 Uhr bis 12:00 und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Mittwoch:          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:                09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

öffentlich aus.

Um eine vorherige telefonische Anmeldung aufgrund möglicher COVID-Einschränkungen wird bei einer persönlichen Vorsprache in der Stadtverwaltung Ostritz erbeten. Daneben können die Unterlagen auch im zentralen Landesportal Sachsens unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Während des Auslegungszeitraumes können Anregungen zu den künftigen Darstellungen und Inhalten der Bebauungsplanung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Ostritz, den 11.06.2021

Prange                                                                              Siegel

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Stadtverwaltung Ostritz

Bauamt

Frau Gundel Mitter

Tel.: +49 35823/88425

Email: bauamt@ostritz.de

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