Flächennutzungsplan Stadt Ostritz Frühzeitige Beteiligung

Flächennutzungsplan der Stadt Ostritz, 1. Änderung (Teilbereich 1: Östliche Innenstadt)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.05.2021 bis 29.06.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11. Juli 2013 beschlossen, für das Gebiet der Stadt Ostritz mit dem Ortsteilen Altstadt, Leuba, Feldleuba und Marienthal, den mit Bescheid gemäß § 246a Abs. 1 Nr. 4 BauGB des Regierungspräsidiums Dresden vom 10.11.1995 (Az. 52.2511-1-86 Ostritz 1) genehmigten Flächennutzungsplan nach § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern. Am 21.06.2018 wurde der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wegen veränderter Sachlage erneut gefasst. Im Beschluss eingeschlossen ist die Absicht zur frühzeitigen Information der Bürger über das Vorhaben sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (entspr. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB). Die amtliche Bekanntmachung über den Beschluss erfolgte im Amtsblatt am 29.06.2018 sowie an den Aushang-tafeln.

Gemäß § 5 Abs. 1 BauGB stellt der Flächennutzungsplan die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet dar. Vorliegend ist der Vorentwurf über die Erste Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ostritz für den Teilbereich östliche Innenstadt.

Das Plangebiet umfasst dabei im Wesentlichen die Flächen des Stadtgebietes, die sich zwischen den Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes (am Turbinengraben und Altstädter Dorfbach) und der Lausitzer Neiße befinden, in westlicher Ausdehnung ergänzt um die Bauflächen einseitig der Edmund-Kretschmer-Straße entsprechend des geplanten Geltungsbereichs B-Plan Bahnhofstraße/Edmund-Kretschmer-Straße.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Dazu liegt der Vorentwurf der Ersten Änderung des Flächennutzungsplanes für den genannten Teilbereich des Stadtgebietes, bestehend aus der Planzeichnung (Stand 30.04.2021), der Begründung (Stand 07.05.2021), sowie ergänzend dem Umweltbericht aus dem B-Plan Bahnhofstraße/ Edmund-Kretschmer-Straße (Stand 26.11.2020) zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit vom

25.05.2021 bis zum 29.06.2021

im Rathaus der Stadtverwaltung Ostritz, Markt 1, Bauamt, 2. OG, 02899 Ostritz während folgender Zeiten aus:

Montag:       08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:     08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

                   14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Mittwoch:     08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

                   14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:        08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Daneben können die Unterlagen auch im zentralen Landesportal Sachsens unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de, auf der Internetseite der Stadt Ostritz unter www.ostritz.de sowie auf der Internetseite des Planungsbüros Richter+Kaup unter www.richterundkaup.de/Beteiligung.html eingesehen werden.

Während des Auslegungszeitraumes können Anregungen zu den künftigen Darstellungen und Inhalten der Flächennutzungsplanung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Muss die Stadtverwaltung während des Auslegungszeitraumes aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung: Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035823/8840 oder per E-Mail an post@ostritz.de möglich.

Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035823/8840 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse post@ostritz.de übermittelt werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (3 Abs. 2 BauGB). Des Weiteren werden nach § 3 Abs. 3 BauGB alle Einwendungen ausgeschlossen, die Vereinigungen im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Ostritz, den 12. Mai 2021

Prange                                                                  Siegel

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Stadtverwaltung Ostritz

Bauamt

Frau Gundel Mitter

Tel.: +49 35823/88425

Email: bauamt@ostritz.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und ggfs. E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Stellungnahmen ohne persönliche Daten können nicht beantwortet werden, sind jedoch dem Abwägungsprozess unterworfen.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Begründung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.