Flächennutzungsplan Stadt Oederan Frühzeitige Beteiligung

"Solarpark Gahlenz" Vierte partielle Änderung Flächennutzungsplan

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.06.2024 bis 12.07.2024
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Planzeichnung

 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Oederan

      Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung und öffentliche Auslegung der Vorentwürfe

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Gahlenz“

mit der 4. partiellen Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren
gem. § 8 Abs. 3 BauGB    in der Fassung vom 02.05.2024

Der Stadtrat der Stadt Oederan hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 23.02.2023 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Gahlenz“ mit der 4. partiellen Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB gefasst und mit Veröffentlichung vom 01.04.2023 im Oederaner Anzeiger ortsüblich bekanntgemacht. Gleichzeitig wurde die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit auf Grundlage des vorgelegten Konzeptes beauftragt. 

Der nunmehr erarbeitete Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Gahlenz“ sowie der Vorentwurf zur 4. partiellen Änderung des Flächennutzungsplanes, jeweils mit Begründung und Anlagen, in der Fassung vom 02.05.2024 wird jetzt zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB hiermit zur Verfügung gestellt.

Die zwei voneinander getrennten Geltungsbereiche umfassen anteilig die privaten Flurstücke 169, 770, 780, 796, 805, 812, 819, 823, 147/3, 149, 152, 154/1, 158/1 159/11, 928/2, 1264, 1266, 1267. Das Plangebiet befindet sich im Nordosten der Gemarkung Gahlenz zwischen der Kreisstraße K 7702 und dem Grundbach oberhalb der Schweinezuchtanlage und umfasst eine Gesamtfläche von ca. 62,8 ha.

Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Erzeugung von Solar-Energie. Durch die aufgeständerte und erhöhte Bauweise der Solarmodule wird auf den Flächen eine Doppelnutzung mit Landwirtschaft angestrebt.

Vorhaben- und Erschließungsträger ist die Firma M. Münch Elektrotechnik GmbH & Co. KG.

Der Vorentwurf für den Bebauungsplan „Solarpark Gahlenz“ in der Fassung vom 02.05.2024 sowie die damit einhergehende 4. partielle Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren in der Fassung vom 02.05.2024 mit der dazugehörigen Planzeichnung und Begründung mit Anlagen ist in der Zeit

vom 10.06.2024 bis einschließlich 12.07.2024

im Internet im zentralen Landesportal für Bürgerbeteiligungen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie im Internetportal der Stadt Oederan unter https://www.oederan.de/stadt-buergerservice/buergerservice/bekanntmachungen eingestellt und für jedermann abrufbar.

Die Dokumente sind im gleichen Zeitraum bei der Stadtverwaltung Oederan,

Bauamt, Dachgeschoss Zimmer 5, Ansprechpartner Herr Hofmeister, Markt 5, 09569 Oederan während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten:

Dienstag         von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 12.30 Uhr – 15.00 Uhr
Donnerstag     von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 12.30 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag            von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegt.

Es besteht die Möglichkeit, die Einsicht nach individueller Terminabsprache unter Telefon 037292/27164 oder per E-Mail hofmeister.sv@oederan.de vorzunehmen.

Bestandteile der öffentlich ausliegenden Unterlagen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Gahlenz“ in der Fassung vom 02.05.2024:

  • Verzeichnis der Planunterlagen
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Textliche Festsetzungen
  • Hinweise
  • Begründung
  • Umweltinformationen

Bestandteile der öffentlich ausliegenden Unterlagen zum Vorentwurf für die 4. partielle Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 02.05.2024:

  • Planzeichnung
  • Begründung

Die Stellungnahmen sollen nach § 3 Abs. 2 BauGB vorrangig elektronisch übermittelt, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Auskünfte verlangt werden sowie Hinweise, Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden oder schriftlich an die folgende Adresse gerichtet werden:

BPM Ingenieurgesellschaft mbH                  bzw. per Mail an:
Herr T. Lachmann                                         t.lachmann@bpm-ingenieure.de
Büro Dresden: Ammonstraße 70                  l.kern@bpm-ingenieure.de

01067 Dresden                                              CC: d.gerges@bpm-ingenieure.de

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie über die partielle Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6. Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Daten-schutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Oederan, den 31.05.2024

gez. Schneider                                              (Siegel)
Bürgermeister

Kontakt

Lothar Hofmeister
Telefon: 037292 27164
E-Mail: hofmeister.sv@oederan.de

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  • Planzeichnung
  • Begründung

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