Flächennutzungsplan Stadt Oederan Öffentliche Auslegung

"Solarpark Kirchbach" - Dritte partielle Änderung Flächennutzungsplan

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 09.04.2024 bis 10.05.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Oederan
über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Kirchbach“
mit der 3. partiellen Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren
gemäß § 8 Abs. 3 BauGB
in der Fassung vom 19.02.2024

Der Stadtrat der Stadt Oederan hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.03.2024 den Entwurf
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Kirchbach“ in der Fassung vom
19.02.2024 gebilligt und zur öffentlichen Auslage bestimmt.
In der gleichen Sitzung wurde vom Stadtrat der Entwurf für die 3. partielle Änderung des
Flächennutzungsplans (FNP) im Parallelverfahren zum Bebauungsplan in der Fassung vom
19.02.2024 gebilligt und ebenfalls zur öffentlichen Auslage bestimmt.
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan in der Fassung vom 23.06.2023 wurde im Zeitraum vom
11.09.2023 bis einschließlich 13.10.2023 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB veröffentlicht. Die
Veröffentlichung des Vorentwurfs der 3. partiellen Änderung des Flächennutzungsplans in der
Fassung vom 23.06.2023 erfolgte im gleichen Zeitraum. Ebenso erfolgte jeweils die
Behördenbeteiligung nach § 4 BauGB zu den Vorentwürfen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Kirchbach“ erfolgt im zweistufigen
Regelverfahren als vorhabenbezogener Bebauungsplan. Die partielle Änderung des
Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren.
Die zwei voneinander getrennten Geltungsbereiche umfassen die privaten Flurstücke 305,
307, 308, 309, 312 bzw. 312/1, 312/2 und 323 jeweils vollumfänglich. Das Plangebiet befindet
sich im Süden der Gemarkung Kirchbach zwischen der Kreisstraße K7753 und der
Gemarkungsgrenze Oberreichenbach und umfasst eine Gesamtfläche von ca. 10 ha.
Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Ausweisung eines Sondergebietes (B-Plan) bzw. einer
Sonderbaufläche (FNP) für Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren
Energien. Durch die aufgeständerte und erhöhte Bauweise der Solarmodule wird auf den
Flächen eine Doppelnutzung mit Landwirtschaft angestrebt.
Vorhaben- und Erschließungsträger ist die Firma Münch Green Power GmbH & Co. KG aus
95365 Rugendorf.
Der Entwurf für den Bebauungsplan „Solarpark Kirchbach“ in der Fassung vom 19.02.2024
sowie die damit einhergehende 3. partielle Änderung des Flächennutzungsplans im
Parallelverfahren in der Fassung vom 19.02.2024 mit der dazugehörigen Planzeichnung und
Begründung mit Anlagen ist
in der Zeit vom 09.04.2024 bis zum 10.05.2024
im Internet im zentralen Landesportal für Bürgerbeteiligungen unter
www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie im Internetportal der Stadt Oederan unter
https://www.oederan.de/stadt-buergerservice/buergerservice/bekanntmachungen eingestellt
und für jedermann abrufbar.
Die Dokumente sind im gleichen Zeitraum bei der Stadtverwaltung Oederan, Bauamt,
Dachgeschoss Zimmer 5, Ansprechpartner Herr Hofmeister, Markt 5, 09569 Oederan während
der nachfolgend genannten Öffnungszeiten:
Dienstag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 12.30 Uhr – 15.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 12.30 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegt.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Einsicht nach individueller Terminabsprache unter Telefon
037292/27164 oder per E-Mail hofmeister.sv@oederan.de vorzunehmen.
Bestandteile der Unterlagen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
„Solarpark Kirchbach“ in der Fassung vom 19.02.2024:
• Planurkunde mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen
• Vorhaben- und Erschließungsplan
• Begründung
• Umweltbericht einschließlich Anlagen A1-A5
• Ergebnisliste zum Vorentwurf
• Umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf
• Technische Planung Stromeinspeisung (Übersichtsplan)
Bestandteile der Unterlagen zum Entwurf für die 3. partielle Änderung des
Flächennutzungsplans in der Fassung vom 19.02.2024:
• Planurkunde
• Begründung
• Umweltbericht
• Ergebnisliste zum Vorentwurf
• Umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Auskünfte verlangt werden sowie
Hinweise, Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen während der Öffnungszeiten zur
Niederschrift vorgebracht werden oder schriftlich an die folgende Adresse gerichtet werden:
BPM Ingenieurgesellschaft mbH bzw. per Mail an
Frau L. Kern l.kern@bpm-ingenieure.de
Büro Dresden: Ammonstraße 70 CC: d.gerges@bpm-ingenieure.de
01067 Dresden
Die Stellungnahmen sollen nach § 3 Abs. 2 BauGB vorrangig elektronisch übermittelt,
können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei
der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie über die partielle Änderung des
Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.
Oederan, den 01.04.2024 (Siegel) gez.Schneider / Bürgermeister

Kontaktperson

Lothar Hofmeister
Telefon: 037292 27164
E-Mail: hofmeister.sv@oederan.de

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6. Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht
  • Verzeichnis Planunterlagen
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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