Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Oederan Öffentliche Auslegung

"Solarpark Kirchbach" - Vorhabenbezogener Bebauungsplan

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 09.04.2024 bis 10.05.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Oederan

über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum

vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Kirchbach“

mit der 3. partiellen Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren
gemäß § 8 Abs. 3 BauGB in der Fassung vom 19.02.2024

Der Stadtrat der Stadt Oederan hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.03.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Kirchbach“ in der Fassung vom 19.02.2024 gebilligt und zur öffentlichen Auslage bestimmt.

In der gleichen Sitzung wurde vom Stadtrat der Entwurf für die 3. partielle Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Parallelverfahren zum Bebauungsplan in der Fassung vom 19.02.2024 gebilligt und ebenfalls zur öffentlichen Auslage bestimmt.

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan in der Fassung vom 23.06.2023 wurde im Zeitraum vom 11.09.2023 bis einschließlich 13.10.2023 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB veröffentlicht. Die Veröffentlichung des Vorentwurfs der 3. partiellen Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 23.06.2023 erfolgte im gleichen Zeitraum. Ebenso erfolgte jeweils die Behördenbeteiligung nach § 4 BauGB zu den Vorentwürfen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Kirchbach“ erfolgt im zweistufigen Regelverfahren als vorhabenbezogener Bebauungsplan. Die partielle Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren.

Die zwei voneinander getrennten Geltungsbereiche umfassen die privaten Flurstücke 305, 307, 308, 309, 312 bzw. 312/1, 312/2 und 323 jeweils vollumfänglich. Das Plangebiet befindet sich im Süden der Gemarkung Kirchbach zwischen der Kreisstraße K7753 und der Gemarkungsgrenze Oberreichenbach und umfasst eine Gesamtfläche von ca. 10 ha.

Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Ausweisung eines Sondergebietes (B-Plan) bzw. einer Sonderbaufläche (FNP) für Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Durch die aufgeständerte und erhöhte Bauweise der Solarmodule wird auf den Flächen eine Doppelnutzung mit Landwirtschaft angestrebt.

Vorhaben- und Erschließungsträger ist die Firma Münch Green Power GmbH & Co. KG aus 95365 Rugendorf.

Der Entwurf für den Bebauungsplan „Solarpark Kirchbach“ in der Fassung vom 19.02.2024 sowie die damit einhergehende 3. partielle Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren in der Fassung vom 19.02.2024 mit der dazugehörigen Planzeichnung und Begründung mit Anlagen sind

in der Zeit vom 09.04.2024 bis zum 10.05.2024

im Internet im zentralen Landesportal für Bürgerbeteiligungen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie im Internetportal der Stadt Oederan unter https://www.oederan.de/stadt-buergerservice/buergerservice/bekanntmachungen eingestellt und für jedermann abrufbar.

Die Dokumente sind im gleichen Zeitraum bei der Stadtverwaltung Oederan, Bauamt, Dachgeschoss Zimmer 5, Ansprechpartner Herr Hofmeister, Markt 5, 09569 Oederan während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten:

Dienstag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 12.30 Uhr – 15.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 12.30 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegt.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Einsicht nach individueller Terminabsprache unter Telefon 037292/27164 oder per E-Mail hofmeister.sv@oederan.de vorzunehmen.

Bestandteile der Unterlagen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Kirchbach“ in der Fassung vom 19.02.2024:

  • Planurkunde mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Begründung
  • Umweltbericht einschließlich Anlagen A1-A5
  • Ergebnisliste zum Vorentwurf
  • Umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf
  • Technische Planung Stromeinspeisung (Übersichtsplan)

Bestandteile der Unterlagen zum Entwurf für die 3. partielle Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 19.02.2024:

  • Planurkunde
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Ergebnisliste zum Vorentwurf
  • Umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Auskünfte verlangt werden sowie Hinweise, Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden oder schriftlich an die folgende Adresse gerichtet werden:

BPM Ingenieurgesellschaft mbH                                          bzw. per Mail an
Frau L. Kern                                                                          l.kern@bpm-ingenieure.de
Büro Dresden: Ammonstraße 70                                          CC: d.gerges@bpm-ingenieure.de
01067 Dresden

Die Stellungnahmen sollen nach § 3 Abs. 2 BauGB vorrangig elektronisch übermittelt, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie über die partielle Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.

Oederan, den  01.04.2024                 (Siegel)           gez. Schneider / Bürgermeister

Kontaktperson

Lothar Hofmeister
Telefon: 037292 27164
E-Mail: hofmeister.sv@oederan.de

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6. Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

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