Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Oederan
Ergänzungssatzung „Görbersdorfer Straße im OT Gahlenz“
Die vom Stadtrat der Stadt Oederan am 24.05.2018 beschlossene Ergänzungssatzung
"Görbersdorfer Straße im OT Gahlenz“ der Stadt Oederan zur Einbeziehung einzelner städtebaulich geeigneter Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB“ wird hiermit gemäß § 34 Absatz 6 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 10 Absatz 3 BauGB bekannt gemacht.
Die Satzung liegt ab sofort in der Stadtverwaltung der Stadt Oederan, im Stadtbauamt, Gerichtsstraße 18 in 09569 Oederan, während der Öffnungs- und Besuchszeiten der Stadtverwaltung zu jedermanns Einsicht aus. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung tritt die städtebauliche Satzung in Kraft.
Hinweis nach § 215 Absatz 2 BauGB:
Unbeachtlich werden nach § 215 Absatz 1 Satz 1 BauGB
1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Oederan unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39-42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO):
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Stadt Oederan
Stadtbauamt
Herr Hofmeister
Tel.: 037292 27164
Mail: hofmeister.sv@oederan.de