Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Niesky hat in der öffentlichen Sitzung am 08.12.2025 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 24 „Wohnbebauung Eichenhof“ gefasst.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ aufgestellt.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von 8.558 qm und erstreckt sich über die folgenden Flurstücke:
Gemarkung Niesky, Flur 2
Flurstücke: 343/1, 349/2, 349/4, 361/3, 362, 363, 364/2 und 365/3
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die zukünftige Nutzung dieser Fläche.
Gemeinsam mit der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft (GWG) plant die Stadt Niesky die Entwicklung und Bereitstellung von Wohnbauflächen für Geschosswohnungsbau.
Entstehen soll ein mehrgeschossiges Wohngebäude in Holzbauweise mit ca. 18 Wohneinheiten, die den vorhandenen Bedarf und die Nachfrage nach Mietwohnungen im Geschosswohnungsbau in Niesky decken.
Niesky,15.12.2025
gez. Kathrin Uhlemann
Oberbürgermeisterin
Gundula König