Bekanntmachung der Stadt Niesky
über die Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum städtebaulichen Entwicklungskonzept (SEKo) für das Gebiet „Neue Mitte Niesky“ in Niesky
Im Rahmen der Stadtentwicklung der Stadt Niesky wurde die Aufnahme in das Städtebauförderpramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (SOP) beantragt. Voraussetzung für den Erhalt weitere Fördermittel nach Programmaufnahme ist die Präzisierung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Fördergebiet „Neue Mitte Niesky“. In diesem Zusammenhang ist neben der Beteiligung der relevanten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auch die betroffene Öffentlichkeit gem. § 137 BauGB am Planungsprozess zu beteiligen.
Das städtebauliche Entwicklungskonzept beschreibt auf der Grundlage einer umfangreichen Analyse die zukünftigen städtebaulichen Handlungsfelder der Stadt Niesky und setzt Schwerpunkte hinsichtlich des Fördermitteleinsatzes. Übergeordnete Ziele sind die Stärkung der Innenstadt, die Stärkung der Einrichtungen der Daseinsvorsorge sowie eine nachhaltige Infrastruktur- und Stadtstrukturentwicklung.
Mit der Erstellung des städtebaulichen Entwicklungskonzepts für das Fördergebiet „Neue Mitte Niesky“ wurde die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH, Geschäftsstelle Dresden, beauftragt.
Da Aufwertungsmaßnahmen nur im Zusammenwirken mit den privaten Eigentümern umsetzbar sind, bieten wir Ihnen Gelegenheit, sich über die Planungen der Stadt Niesky im Vorfeld zu informieren.
Der Entwurf des fortgeschriebenen Ziel- und Maßnahmenkonzeptes „Neue Mitte Niesky“ kann in der Zeit
vom 05.01.2021 bis einschließlich 05.02.2021
auf der Internetseite (Mandanten - Beteiligungsportal) der Großen Kreisstadt Niesky unter http://niesky.de/beteiligungsportal sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden und liegt zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Stadtverwaltung Niesky, Muskauer Straße 20/22 in 02906 Niesky während folgender Zeiten aus, jedoch ist es auf Grund der Pandemielage zwingend erforderlich, vorab unter Telefon: 03588 28 26 51 einen Termin zu vereinbaren:
Dienstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Niesky vorgebracht werden.
Niesky, den 19.12.2020 Beate Hoffmann, Oberbürgermeisterin