Bebauungsplan Stadt Niesky Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15 "Erweiterung PENNY-Markt"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.01.2018 bis 05.02.2018
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Planzeichnung

Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung PENNY-Markt“ gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Die Große Kreisstadt Niesky hat in ihrer Sitzung am 04.12.2017 den Entwurf- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung PENNY-Markt“ gefasst.

Der B-Plan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB durchgeführt. Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens sind insbesondere die Einhaltung des Grenzwertes von 20.000 qm zulässiger oder festgesetzter Grundfläche, die Nichtzulässigkeit von Vorhaben, die einer UVP-Pflicht unterliegen und die Feststellung, dass keine FFH- oder Vogelschutzgebiete durch die Planung beeinträchtigt werden. Alle diese Voraussetzungen sind erfüllt.

Ziel der Planaufstellung ist Schaffung von Baurecht für die geplante Erweiterung des Penny-Marktes.

Die Fläche des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Erweiterung PENNY-Markt“ beträgt 2.900 m2. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 180/2, Flur 3 der Gemarkung Niesky.

Das Plangebiet befindet sich in der östlichen Innenstadt von Niesky, zwischen der Rothenburger und Ludwig-Ey-Straße und damit außerhalb von FFH- oder Vogelschutzgebieten.

§ 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB befreit vom Verfahren der Umweltprüfung, nicht aber von der materiellen Pflicht, die Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7, Abs. 7, § 1 a BauGB zu berücksichtigen. Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:

Boden und Fläche:

  • Kein Verlust von Böden durch Versiegelung, da die Erweiterung auf bereits versiegeltem Boden passiert
  • Aussagen zur Geologie liegen vor

Wasser:

  • keine Verschlechterung der Wasserqualität, da keine Eingriffe ins Grundwasser
  • Entwässerung über Regenwasserkanal

Klima und Luft:

  • Keine Verschlechterung, da kein höherer Kundenverkehr erwartet

Landschaftsbild:

  • keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, da innenstädtische Lage

Schutzgebiete:

  • keine betroffen, da innenstädtische Lage

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:

  • Überplanung von ca. 20 qm Grünstreifen

Mensch:

  • Schallgutachten liegt vor
  • Schallminderungsmaßnahmen vorgesehen
  • Bei Umsetzung der Maßnahme keine negativen Auswirkungen

Kulturelles Erbe und Sachgüter:

  • archäologischer Relevanzbereich aber keine unter Denkmalschutz stehende Gebäude in unmittelbarer Nähe
  • keine negativen Auswirkungen

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern:

  • keine Eingriffe, die durch die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern verursacht werden

Zur Information der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung sowie über die Umweltbelange liegt der Entwurf bestehend aus einer Übersichtskarte, Teil A – Planzeichnung, Teil B – Textlichen Festsetzungen, Teil C – Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung und des Schallgutachtens in der Zeit vom

03.01. – 05.02.2018

im Rathaus der Großen Kreisstadt Niesky, 02906 Niesky, Muskauer Str. 20/22, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Dienstag, Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr

Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr

Freitag 9:00 – 12:00 Uhr

Zusätzlich können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auf der Internetseite (Mandanten - Beteiligungsportal) der Großen Kreisstadt Niesky unter http://niesky.de/beteiligungsportal sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden.

Während der Auslegung können bei der Stadt Niesky, Bauverwaltung, von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB „Erweiterung PENNY-Markt“ unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

gez. Beate Hoffmann, Oberbürgermeisterin

Kontaktperson

Große Kreisstadt Niesky

Muskauer Straße 20/22

02906 Niesky

Frau Kopke

Tel.: (03588) 28 26 51

E-Mail: beteiligung@niesky.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Begründung
  • Schallgutachten
  • Umweltbezogene Informationen

Informationen

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