Ortsübliche Bekanntmachung
über die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans „Gewerbegebiet an der Stollberger Straße“ der Gemeinde Niederwürschnitz (Stand Juni 2024)
Der Gemeinderat der Gemeinde Niederwürschnitz hat in seiner Sitzung am 24.06.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet an der Stollberger Straße“ gebilligt und die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Niederwürschnitz, die Begründung mit Umweltbericht (Stand Juni 2024) und die nach Einschätzung der Gemeinde bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom
19.08.2024 bis 20.09.2024
auf der Internetseite der Gemeinde
www.niederwuerschnitz.info
sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen
www.buergerbeteiligung.sachsen.de
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Niederwürschnitz, Stollberger Straße 2, 09399 Niederwürschnitz zu folgenden Zeiten:
Montag 13:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch ---
Donnerstag 9:00 bis 11:30 Uhr
Freitag 9:00 bis 11:30 Uhr.
zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.
Folgende umweltrelevanten Informationen liegen vor:
Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit:
Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Wald
Schutzgut Boden / Fläche
Schutzgut Wasser
Klimaschutz, Energieversorgung
Schutzgut Mensch /Gesundheit, Immissionsschutz
Diese umweltrelevanten Informationen wurden geprüft und sind ggf. in die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes eingeflossen.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sind elektronisch zu übermitteln; bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Niederwürschnitz, den 16.08.2024
Anton
Bürgermeister
Bauamt Niederwürschnitz
Stollberger Straße 2
09399 Niederwürschnitz
Te.: 037296 5230