Bebauungsplan Gemeinde Niederwürschnitz Erneute Beteiligung

Bebauungsplan "Gewerbegebiet an der Stollberger Straße" der Gemeinde Niederwürschnitz - Stand Juni

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.08.2024 bis 20.09.2024
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung

über die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans „Gewerbegebiet an der Stollberger Straße“ der Gemeinde Niederwürschnitz (Stand Juni 2024)

Der Gemeinderat der Gemeinde Niederwürschnitz hat in seiner Sitzung am 24.06.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet an der Stollberger Straße“ gebilligt und die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Niederwürschnitz, die Begründung mit Umweltbericht (Stand Juni 2024) und die nach Einschätzung der Gemeinde bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom

19.08.2024 bis 20.09.2024

auf der Internetseite der Gemeinde

www.niederwuerschnitz.info

sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen

www.buergerbeteiligung.sachsen.de

veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Niederwürschnitz, Stollberger Straße 2, 09399 Niederwürschnitz zu folgenden Zeiten:

Montag           13:00 bis 15:30 Uhr

Dienstag         13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch         ---

Donnerstag     9:00 bis 11:30 Uhr

Freitag            9:00 bis 11:30 Uhr.

zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.

Folgende umweltrelevanten Informationen liegen vor:

Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit:

Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Wald

  • Kontrolle der abzubrechenden Gebäude unmittelbar vor Beginn der Arbeiten durch eine fachlich geeignete Person (Gutachter) auf ein Vorkommen von Vögeln oder Fledermäusen bzw. ihrer Nist- und Ruhestätten (Landratsamt Erzgebirgskreis, 25.04.2024.
  • Ergänzende Hinweise zum Baumschutz bei Bauarbeiten (Bund für Umwelt und Natur-schutz BUND, 23.04.2024).

Schutzgut Boden / Fläche

  • Berücksichtigung der ergänzenden geologisch- hydrogeologischen Hinweise (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, 24.04.2024).

Schutzgut Wasser

  • Nachweis der gesicherten abwassertechnischen Erschließung (Schmutz- und Oberflächenwasser) rechtzeitig vor Beginn der Erschließung (Landratsamt Erzgebirgskreis, 25.04.2024).
  • Prüfung ortsnahen Lösungen zur Versickerung, Verdunstung, Nutzung sowie zur Speicherung und gedrosselten Ableitung von Niederschlagswasser bzw. einer zentralen Regenwasserrückhaltung (Landratsamt Erzgebirgskreis, 25.04.2024).
  • Sicherstellung einer schadlosen Versickerung bei der Versickerung von Oberflächenwasser über die Bodenzone, z. B. mittels wasserdurchlässiger Beläge auf teilversiegelten Stell- oder Verkehrsflächen (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, 24.04.2024).

Klimaschutz, Energieversorgung

  • Ausschluss von Freiflächenphotovoltaikanlagen innerhalb des Gewerbegebietes (Planungsverband Region Chemnitz, 19.04.2024).

Schutzgut Mensch /Gesundheit, Immissionsschutz

  • Eine detaillierte Beurteilung immissionsschutzrechtlich relevanter Belange hat im Rahmen der jeweiligen Genehmigungsverfahren zu erfolgen (Landratsamt Erzgebirgskreis, 25.04.2024).
  • Berücksichtigung von Maßnahmen hinsichtlich eines zusätzlichen Radonschutzes (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, 24.04.2024)

Diese umweltrelevanten Informationen wurden geprüft und sind ggf. in die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes eingeflossen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sind elektronisch zu übermitteln; bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist
(§ 3 Abs. 2 BauGB).

Niederwürschnitz, den 16.08.2024

Anton

Bürgermeister                                                                                             

Kontaktperson

Bauamt Niederwürschnitz

Stollberger Straße 2

09399 Niederwürschnitz

Te.: 037296 5230

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Planzeichnung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

Übersicht
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