Ortsübliche Bekanntmachung
Vorentwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet an der Stollberger Straße“
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat der Gemeinde Niederwürschnitz hat in seiner Sitzung am 26.02.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet an der Stollberger Straße“ in Niederwürschnitz gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Niederwürschnitz, bestehend aus Planzeichnung mit Festsetzungen, der Begründung und Umweltbericht mit Stand Januar 2024 in der Zeit vom
18.03.2024 bis 26.04.2024
auf der Internetseite der Gemeinde:
www.niederwuerschnitz.info
sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen www.buergerbeteiligung.sachsen.de
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung im Rathaus der Gemeinde Niederwürschnitz, Stollberger Straße 2, 09399 Niederwürschnitz zu folgenden Zeiten:
Montag 9:00 bis 11:30 und 13:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag 9:00 bis 11:30 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 bis 11:30 Uhr
Donnerstag 9:00 bis 11:30 Uhr
Freitag 9:00 bis 11:30 Uhr
zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.
Zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung kann eine vorherige Terminvereinbarung unter 037296 – 523-0 erfolgen. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorgenannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sind elektronisch per Kontaktformular auf der Homepage der Gemeinde (www.niederwuerschnitz.info) zu übermitteln; bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist
(§ 4a Abs. 3 BauGB).
Niederwürschnitz, den 29.02.2024
Anton
Bürgermeister Siegel
Gemeinde Niederwürschnitz
Bauamt - Frau Wagner
Tel.:037296 523-22