Flächennutzungsplan Gemeinde Niederwiesa Öffentliche Auslegung

Gemeinde Niederwiesa Öffentliche Bekanntmachung des Flächennutzungsplans Niederwiesa, E 03-3022

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.05.2022 bis 17.06.2022
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Niederwiesa

Flächennutzungsplan der Gemeinde Niederwiesa, Entwurf 03/2022 Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Niederwiesa hat am 12.04.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Niederwiesa, mit den Ortsteilen Lichtenwalde und Braunsdorf, in der Fassung 03/2022 und die dazugehörige Begründung mit dem Umweltbericht in der Fassung Entwurf 03/2022 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Flächennutzungsplans, bestehend aus:

  • Planzeichnung M 1 : 5.000,
  • dazugehöriger Begründung mit dem Umweltbericht und
  • 5 Anlagen:

Anlage 1  Kulturdenkmale

Anlage 2  Archäologische Relevanzgebiete

Anlage 3  Altlastenverdachtsflächen

Anlage 4  Besonders geschützte Biotope § 21 SächsNatSchG

Anlage 5  Bebauungspläne, Satzungen

sowie folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

Nr.  / umweltbezogene Stellungnahme zum Vorentwurf / Schreiben vom

1. / Landesdirektion Sachsen, Raumordnungsbehörde / 24.02.2020

9. / Planungsverband Region Chemnitz / 14.02.2020

10. / Landratsamt Mittelsachsen / 09.03.2020

32. / Regionalbauernverband Erzgebirge e.V. / 28.02.2020

40. / Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. / 06.03.2020

  • Bürgerstellungnahme 1 / 26.01.2020
  • Bürgerstellungnahme 2 / 29.01.2020

werden nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16.05.2022 bis einschließlich 17.06.2022 in der Gemeindeverwaltung Niederwiesa, Rathaus, Bauamt Zi. 22, Dresdner Straße 22, 09577 Niederwiesa während der nachfolgend genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:

Montag                       08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag                      08:00 - 12:00 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr

Mittwoch                     08:00 - 12:00 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag                 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Freitag                         08:00 - 12:00 Uhr.

Gleichzeitig werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB die vollständigen Planunterlagen während der Auslegungsfrist über die Internetseite der Gemeinde Niederwiesa unter https://gemeindeniederwiesa.de und über das zentrale Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de  zugänglich gemacht. Die Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig beteiligt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der o. g. Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift im Bauamt vorgebracht werden. Die schriftlichen Einwendungen müssen Namen und Anschrift des Einwenders enthalten sowie die geltend gemachten Belange und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen.

Bei Eigentumsbeeinträchtigungen sind möglichst die Flurstücknummern und Gemarkungen der betroffenen Grundstücke anzugeben.

Damit der Infektionsschutz während der COVID-19-Pandemie gewährleistet wird, wird im Sinne des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) um eine vorherige Anmeldung zur Einsichtnahme in die Planunterlagen im Bauamt bzw. zur Abgabe mündlicher Stellungnahmen zur Niederschrift unter den Tel.-Nr. 03726/7186-10 bzw. 03726/7186-26 oder per E-Mail (bauamt@niederwiesa.de) gebeten.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 S. 1 BauGB).

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Planungsziel des Flächennutzungsplans ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im gesamten Gemeindegebiet. Folgende Darstellungen wurden im Entwurf 03/2022 gegenüber dem Vorentwurf 10/2019 in der Planzeichnung geändert:

  1. Darstellung der Fläche „Frankenberger Straße / Am Kirschberg“ als Sondergebiet Wochen-häuser (SO-WOCH)
  2. Rücknahme Wohnbaufläche „Lichtenwalder Höhe“
  3. Rücknahme Bestand Wohnen südlich der Straße „Am Zapfenbach“
  4. Reduzierung der Wohnbaufläche „Harrasallee“
  5. Reduzierung gemischte Baufläche Braunsdorf
  6. Reduzierung Bestandsflächen auf notwendiges Maß im Überschwemmungsgebiet
  7. Vergrößerung gemischte Baufläche „Lichtenwalder Straße“
  8. Darstellung der Bestandsfläche nördlich der Straße „Zum Naturbad“ als gemischte Baufläche
  9. Reduzierung Bestand Wohnen Forststraße/ Aufstellung Wohnbaufläche „Forststraße“
  10. Reduzierung Bestand Sondergebiet „Zum Naturbad“.

Folgende umweltbezogene Informationen sind auf Grundlage des Umweltberichts (mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Bewertung der Schutzgüter Mensch, biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen, Boden und Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen auf diese Schutzgüter) und der Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Stand des Vorentwurfs eingegangen sind, verfügbar:

Themenblöcke nach Schutzgütern - Tiere

Quelle der Umweltinformation

  • Umweltbericht
  • Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Art der Umweltinformation

  • Mittlere Auswirkungen
  • Angrenzende Schutzgebiete
  • Gebiete mit avifaunischer Bedeutung
  • Artdaten

Themenblöcke nach Schutzgütern - Pflanzen

Quelle der Umweltinformation

  • Umweltbericht
  • Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Art der Umweltinformation

  • Biotopdarstellung und Konflikte
  • Biotopdarstellung und Überschneidung mit Flächen
  • Angrenzende Schutzgebiete
  • Überschneidung Grünzüge
  • Waldmehrung prüfen

Themenblöcke nach Schutzgütern - Mensch und Gesundheit

Quelle der Umweltinformation

  • Umweltbericht
  • Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
  • Stellungnahmen frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Art der Umweltinformation

  • Sicherung Einrichtungen Gemeinbedarf/Katastrophenfall
  • Geringe bis mittlere Auswirkungen
  • Vereinzelte mittlere Auswirkungen (baubedingt)
  • Flächenausweisung und Bezeichnung Naturbad
  • Darstellung Kleingärten
  • Bedarfsermittlung
  • Verkehrsbelastung (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)
  • Immissionsschutz (Braunsdorf frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)

Themenblöcke nach Schutzgütern - Boden/ Fläche

Quelle der Umweltinformation

  • Umweltbericht
  • Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
  • Stellungnahmen frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Art der Umweltinformation

  • Flächenversiegelung
  • Verlust der Bodenfunktion
  • Mittlere Auswirkungen
  • Flächenversiegelung
  • Erfassung Altlasten
  • Hohlräume
  • Erosionsgefahr Boden
  • Versiegelung
  • Bedenken Versiegelung Braunsdorf (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)

Themenblöcke nach Schutzgütern - Wasser

Quelle der Umweltinformation

  • Umweltbericht
  • Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Art der Umweltinformation

  • Versickerungsfähigkeit und Versiegelung
  • Vorwiegend mittlere Auswirkungen
  • Überschneidung mit Überschwemmungsgebieten
  • Hochwasserschutz
  • Versickerungsfähigkeit
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Themenblöcke nach Schutzgütern - Klima und Luft

Quelle der Umweltinformation

  • Umweltbericht
  • Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Art der Umweltinformation

  • Mögliche Darstellung Kalt- und Frischluftschneisen
  • Überschneidung Grünzüge
  • Versiegelung

Themenblöcke nach Schutzgütern - Kultur- und Sachgüter

Quelle der Umweltinformation

  • Umweltbericht
  • Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Art der Umweltinformation

  • Sichtachsen Schloss
  • Umfang Kulturdenkmale
  • Umfang archäologische Denkmale
  • Darstellung Kulturdenkmale
  • Kulturlandschaft
  • Konflikt Darstellung Schutzgebiete und Schloss

Themenblöcke nach Schutzgütern - Landschaft

Quelle der Umweltinformation

  • Umweltbericht
  • Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
  • Stellungnahmen frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Art der Umweltinformation

  • Vorwiegend geringe Auswirkungen
  • Siedlungsflächenerweiterungen
  • Splittersiedlungen
  • Eingriff in Landschaftsschutzgebiet
  • Waldmehrung prüfen
  • Beeinträchtigung Landwirtschaftsflächen
  • Darstellung Wald
  • Darstellung Schutzgebiete
  • Entzug Landwirtschaftsflächen
  • Entzug Landwirtschaftsflächen (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)

Themenblöcke nach Schutzgütern - Biologische Vielfalt

Quelle der Umweltinformation

  • Umweltbericht
  • Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Art der Umweltinformation

  • Mittlere Auswirkungen
  • Angrenzende Schutzgebiete
  • Überschneidung Grünzüge
  • Biotopdarstellung und Konflikte

Themenblöcke nach Schutzgütern - Wechselwirkungen

Quelle der Umweltinformation

  • Umweltbericht

Art der Umweltinformation

  • Vorwiegend mittlere Auswirkungen
  • Auswirkung der Flächenversiegelung auf verschiedene Schutzgüter

Niederwiesa, den  13.04.2022

Raik Schubert

Bürgermeister                                                                                     Siegel

 

 

 

 

 

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Niederwiesa, Rathaus, Bauamt Zi. 22, Dresdner Straße 22

Bauamt

Tel.-Nr. 03726/7186-10 bzw. 03726/7186-26

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