Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Niederwiesa Öffentliche Auslegung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Niederwiesa BP Nr. 01/2019 "Feuerwehrdepot Lichtenwalde"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.04.2020 bis 20.05.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Niederwiesa Bebauungsplan Nr. 01/2019 „Feuerwehrdepot Lichtenwalde“ Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 01/2019 „Feuerwehrdepot Lichtenwalde“

Der Gemeinderat der Gemeinde Niederwiesa hat in öffentlicher Sitzung am 31.03.2020 mit Beschluss Nr. 20/20 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 01/2019 „Feuerwehrdepot Lichtenwalde“ in der Fassung 03/2020 einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Ziel der Planung ist die Errichtung eines neuen Feuerwehrdepots im Ortsteil Lichtenwalde, da der Mietvertrag für den bisherigen Standort nicht fortgeführt wird. Im Rahmen der Planung wurden eine Schallimmissionsprognose, eine Baugrund- und Abfalluntersuchung, eine Artenschutzfachliche Risikoabschätzung sowie ein Artenschutzrechtlicher Beitrag erstellt. Die Aufstellung des Bebauungsplans wird unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB mit Umweltbericht nach § 2a BauGB durchgeführt.

Die öffentliche Auslegung wird aufgrund eines formellen Fehlers wiederholt. Die Aussagen zur Oberflächenentwässerung und Regenrückhaltung wurden ergänzt. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, Gutachten und Stellungnahmen liegen in der Zeit

16.04.2020 bis 20.05.2020  – jeweils einschließlich – im Rathaus der Gemeinde Niederwiesa, Dresdner Straße 22, im Eingangsbereich des Haupteinganges, während der nachfolgend genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich aus:

Montag                       von 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag                     von 8:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr

Mittwoch                     von 8:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr

Donnerstag                 von 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Freitag                         von 8:00 – 12:00 Uhr

Gemäß §4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Niederwiesa unter www.gemeinde-niederwiesa.de sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf Grundlage des Umweltberichts, der Gutachten und der Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Stand Vorentwurf 05/2019 und nach bereits erfolgter Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 15.01.2020 bis einschließlich 18.02.2020 zum Stand des Entwurfs 11/2019 eingegangen sind, verfügbar:

  • Landesdirektion Sachsen vom 27.06.2019, 12.02.2020,
  • Landesamt für Denkmalpflege vom 12.07.2019, 17.03.2020,
  • Landesamt für Archäologie vom 19.06.2019, 22.01.2020,
  • Planungsverband Region Chemnitz vom 18.06.2019, 10.02.2020,
  • Landkreis Mittelsachsen vom 18.07.2019, ergänzt 25.07.2019 und 06.08.2019, 17.02.2020,
  • NABU vom 08.07.2019, 13.02.2020,
  • NaSa vom 12.07.2019, 05.02.2020,
  • Grüne Liga vom 12.07.2019, 05.02.2020,
  • Sächsischer Heimatschutz e.V. vom 11.07.2019, 18.02.2020,
  • ZWA Hainichen vom 11.02.2020,
  • Niederschrift zur Beratung mit der Unteren Wasserbehörde des LRA am 18.02.2020
  • Artenschutzfachliche Risikoabschätzung, igc Chemnitz vom 08.04.2019,
  • Immissionsprognose, solaris GmbH, Chemnitz vom 31.05.2019,
  • Baugrund- und Abfalluntersuchung, Eckert GmbH, Chemnitz vom 27.06.2019,
  • Artenschutzrechtlicher Beitrag, Umweltplanung Eigner, Chemnitz vom 20.11.2019,
  • Bemessung der Regenrückhaltung, Fränkische Rohrwerke vom 06.03.2020

Schutzgut

Art der vorhandenen Information

Mensch / Immissionsschutz

  •  bei Umsetzung der Planung ist baubedingt zeitweise Immissionen durch Staub, Lärm für die Bewohner in angrenzenden Gebieten zu erwarten,
  •  Lärmeinwirkungen durch Fahrverkehr und Signalanlagen sind in der Betriebsphase geringzuhalten,

Immissionsprognose, solaris GmbH, vom 31.05.2019

  •  keine Beeinträchtigung benachbarter Wohnbereiche,
  •  Funktionskontrolle motorbetriebener Geräte nur im Tageszeitraum

Stellungnahme des Landratsamtes Mittelsachsen, Referat Immissionsschutz vom 18.07.2019, erg. 06.08.2019, 17.02.2020

  •  der Immissionsprognose wird zugestimmt,
  •  keine Beeinträchtigung benachbarter Wohnbereiche zu erwarten

Boden /Fläche / Bodenschutz

  •  Anteil der versiegelten Flächen insgesamt gering,
  •  Reduzierung der versiegelten Fläche erfolgte im Entwurf,
  •  Verlust von Bodenfunktionen in Teilbereichen

Baugrund- und Abfalluntersuchung, Eckert GmbH, Chemnitz vom 27.06.2019

  • Baugrund grundsätzlich für das Vorhaben geeignet,
  •  weichplastische, feinkörnige Böden (Hanglehm),
  •  Gründungspolster zur Lastenableitung erforderlich

Wasser / Wasserschutz

  •  Verlust der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens,
  •  geringe Bodeninanspruchnahme da Fläche unter 1 ha,
  •  Reduzierung der versiegelten Fläche erfolgte im Entwurf,
  •  Regenrückhaltung im Plangebiet, keine Versickerung möglich

Stellungnahme des Landratsamtes Mittelsachsen, Referat Wasser vom 18.07.2019 und 17.02.2020

Beratung mit Unterer Wasserbehörde am 18.02.2020

  • überwiegend bindige Böden im Plangebiet mit geringer Versickerungsfähigkeit, Versickerungsfähigkeit im Vorfeld prüfen,
  • Regenrückhaltung im Plangebiet, Bemessung nach DWA-A 117,
  • keine Verdunstung, gedrosselte Einleitung in Vorfluter

Bemessung des Rückhaltvolumens vom 06.03.2020

Baugrund- und Abfalluntersuchung, Eckert GmbH, Chemnitz vom 27.06.2019

  • Baugrund für Versickerungsvorhaben nicht geeignet,

Stellungnahme ZWA Hainichen vom 11.02.2020

  • gedrosselte Ableitung des Oberflächenwassers zum Vorfluter (max. Einleitmenge 10 l/s) über vorhandene Leitung DN 300

Pflanzen und Tiere / Naturschutz

  •  Inanspruchnahme von artenarmem Intensivgrünland mit geringer Artenvielfalt, geringe Eingriffe in Schutzgut Pflanzen,
  •  Erhalt randlicher Gehölzbestände mit Baumhöhlen,
  •  Ausgleich durch Maßnahmen im Plangebiet
  •  Neuanlage von Bäumen, Hecken und Streuobstwiese,
  •  Lebensräume erhalten bzw. neu geschaffen
  •  Quartiere für Vögel und Fledermäuse als CEF-Maßnahmen und Ersatzmaßnahmen
  •  infolge der Bedeutung des Gebietes insbesondere für Fledermäuse erhöhte Anzahl Ersatzquartiere (worst-case),

Stellungnahme des Landratsamtes Mittelsachsen, Referat Naturschutz vom 18.07.2019, ergänzt 25.07.2019, 17.02.2020

  •  vertiefende Untersuchungen zu Fledermäusen,
  • Überarbeitung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung,
  •  Entsiegelungsmaßnahmen im Naturraum zuordnen,
  •  Auswirkungen des Klimawandels sind zu beachten

Landesdirektion Sachsen vom 27.06.2019, 12.02.2020

Planungsverb. Region Chemnitz vom 18.06.2019, 10.02.2020

  • Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge: Geltungsbereich überlagert sich im südlichen Teil mit festgelegtem Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz),
  • Entwurf Regionalplan Region Chemnitz: Gehölzbestand an der östlichen Grenze des Bebauungsplans ist als relevanter Multifunktionsraum für Fledermäuse ausgewiesen

NABU vom 08.07.2019, 13.02.2020,

NaSa, Grüne Liga vom 12.07.2019, 05.02.2020,

Sächsischer Heimatschutz e.V. vom 11.07.2019, 18.02.2020

  •  Standort grundsätzlich geeignet für Feuerwehrdepot,
  •  Landlebensraum für Amphibien schaffen,
  •  Erhalt der höhlenreichen Birne

Artenschutzfachliche Risikoabschätzung, igc vom 08.04.2019

Artenschutzrechtlicher Beitrag, UWP Eigner, vom 20.11.2019

  • Erfassung Vögel, Fledermäuse, keine Reptilien gesichtet,
  • Neuanlage von Bäumen, Hecken und Streuobstwiese,
  • Quartiere für Vögel und Fledermäuse als CEF-Maßnahmen und Ersatzmaßnahmen, Landlebensraum für Amphibien

Klima / Klimaschutz

  •  keine Beeinträchtigung des Klimas zu erwarten,
  •  Einbindung in die Umgebung durch Höhenbegrenzung

Kultur- und sonstige Sachgüter

  •  Denkmalschutzgebiet Schloss/Park nicht beeinträchtigt,
  •  Maßnahmen zur Einbindung in die Umgebung z.B. geringe Bauhöhe, Dachbegrünung, Gehölzpflanzungen,
  •  archäologische Relevanz des Siedlungsbereichs,
  •  Verlust landwirtschaftlicher Flächen gering, keine Existenzbedrohung von Landwirtschaftsbetrieben

Landesamt für Denkmalpflege vom 12.07.2019, 17.03.2020

  •  Lage innerhalb der Sachgesamtheit „Schloss, Park, Vorwerk Lichtenwalde“ gemäß SächsDSchG,
  •  Beeinträchtigung des Kulturdenkmals ausschließen,
  •  keine Einwände zum Bebauungsplan, denkmalschutzrechtliche Genehmigung im Rahmen des Bauantrages erforderlich,

Stellungnahme des Landratsamtes Mittelsachsen, Untere Denkmalbehörde vom 18.07.2019, 17.02.2020

  •  keine Einwände zum Bau des Feuerwehrdepots,
  •  Lage in archäologischem Relevanzbereich beachten

Landesamt für Archäologie vom 19.06.2019, 22.01.2020

  •  Lage in archäologischem Relevanzbereich,
  • vor Beginn von Bodeneingriffen müssen archäologische Grabungen durchgeführt werden

Landesdirektion Sachsen vom 27.06.2019, 12.02.2020

Planungsverb. Region Chemnitz vom 18.06.2019, 10.02.2020

  • Lage im Vorranggebiet Kulturlandschaftsschutz „Zschopautal um Lichtenwalde“ und im Denkmalschutzgebiet Sachgesamtheit Schloss und Park Lichtenwalde

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Gemeinde vorgebracht werden. Die schriftlichen Einwendungen müssen Namen und Anschrift des Einwenders enthalten sowie die geltend gemachten Belange und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen.

Bei Eigentumsbeeinträchtigungen sind möglichst die Flurstücknummern und Gemarkungen der betroffenen Grundstücke anzugeben.

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Person mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Andernfalls können diese Einwendungen gemäß § 17 VwVfG unberücksichtigt bleiben.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Niederwiesa, 01.04.2020

Raik Schubert

Bürgermeister                                                                                  Dienstsiegel

Kontaktperson

Rathaus der Gemeinde Niederwiesa

Dresdner Straße 22

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