Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Niederwiesa Bebauungsplan Nr. 01/2019 „Feuerwehrdepot Lichtenwalde“ Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 01/2019 „Feuerwehrdepot Lichtenwalde“
Der Gemeinderat der Gemeinde Niederwiesa hat in öffentlicher Sitzung am 31.03.2020 mit Beschluss Nr. 20/20 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 01/2019 „Feuerwehrdepot Lichtenwalde“ in der Fassung 03/2020 einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Ziel der Planung ist die Errichtung eines neuen Feuerwehrdepots im Ortsteil Lichtenwalde, da der Mietvertrag für den bisherigen Standort nicht fortgeführt wird. Im Rahmen der Planung wurden eine Schallimmissionsprognose, eine Baugrund- und Abfalluntersuchung, eine Artenschutzfachliche Risikoabschätzung sowie ein Artenschutzrechtlicher Beitrag erstellt. Die Aufstellung des Bebauungsplans wird unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB mit Umweltbericht nach § 2a BauGB durchgeführt.
Die öffentliche Auslegung wird aufgrund eines formellen Fehlers wiederholt. Die Aussagen zur Oberflächenentwässerung und Regenrückhaltung wurden ergänzt. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, Gutachten und Stellungnahmen liegen in der Zeit
16.04.2020 bis 20.05.2020 – jeweils einschließlich – im Rathaus der Gemeinde Niederwiesa, Dresdner Straße 22, im Eingangsbereich des Haupteinganges, während der nachfolgend genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich aus:
Montag von 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag von 8:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch von 8:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 – 12:00 Uhr
Gemäß §4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Niederwiesa unter www.gemeinde-niederwiesa.de sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.
Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf Grundlage des Umweltberichts, der Gutachten und der Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Stand Vorentwurf 05/2019 und nach bereits erfolgter Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 15.01.2020 bis einschließlich 18.02.2020 zum Stand des Entwurfs 11/2019 eingegangen sind, verfügbar:
Schutzgut
Art der vorhandenen Information
Mensch / Immissionsschutz
Immissionsprognose, solaris GmbH, vom 31.05.2019
Stellungnahme des Landratsamtes Mittelsachsen, Referat Immissionsschutz vom 18.07.2019, erg. 06.08.2019, 17.02.2020
Boden /Fläche / Bodenschutz
Baugrund- und Abfalluntersuchung, Eckert GmbH, Chemnitz vom 27.06.2019
Wasser / Wasserschutz
Stellungnahme des Landratsamtes Mittelsachsen, Referat Wasser vom 18.07.2019 und 17.02.2020
Beratung mit Unterer Wasserbehörde am 18.02.2020
Bemessung des Rückhaltvolumens vom 06.03.2020
Stellungnahme ZWA Hainichen vom 11.02.2020
Pflanzen und Tiere / Naturschutz
Stellungnahme des Landratsamtes Mittelsachsen, Referat Naturschutz vom 18.07.2019, ergänzt 25.07.2019, 17.02.2020
Landesdirektion Sachsen vom 27.06.2019, 12.02.2020
Planungsverb. Region Chemnitz vom 18.06.2019, 10.02.2020
NABU vom 08.07.2019, 13.02.2020,
NaSa, Grüne Liga vom 12.07.2019, 05.02.2020,
Sächsischer Heimatschutz e.V. vom 11.07.2019, 18.02.2020
Artenschutzfachliche Risikoabschätzung, igc vom 08.04.2019
Artenschutzrechtlicher Beitrag, UWP Eigner, vom 20.11.2019
Klima / Klimaschutz
Kultur- und sonstige Sachgüter
Landesamt für Denkmalpflege vom 12.07.2019, 17.03.2020
Stellungnahme des Landratsamtes Mittelsachsen, Untere Denkmalbehörde vom 18.07.2019, 17.02.2020
Landesamt für Archäologie vom 19.06.2019, 22.01.2020
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Gemeinde vorgebracht werden. Die schriftlichen Einwendungen müssen Namen und Anschrift des Einwenders enthalten sowie die geltend gemachten Belange und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen.
Bei Eigentumsbeeinträchtigungen sind möglichst die Flurstücknummern und Gemarkungen der betroffenen Grundstücke anzugeben.
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Person mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Andernfalls können diese Einwendungen gemäß § 17 VwVfG unberücksichtigt bleiben.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Niederwiesa, 01.04.2020
Raik Schubert
Bürgermeister Dienstsiegel
Rathaus der Gemeinde Niederwiesa
Dresdner Straße 22