Bebauungsplan Gemeinde Niederwiesa Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 01/2019 „Feuerwehrdepot Lichtenwalde“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.01.2020 bis 18.02.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bebauungsplan Nr. 01/2019 „Feuerwehrdepot Lichtenwalde“


Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 01/2019
„Feuerwehrdepot Lichtenwalde“

Der Gemeinderat der Gemeinde Niederwiesa hat in öffentlicher Sitzung am 09.12.2019 mit Beschluss Nr. 44/19 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 01/2019 „Feuerwehrdepot Lichtenwalde“ in der Fassung 11/2019 einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Ziel der Planung ist die Errichtung eines neuen Feuerwehrdepots im Ortsteil Lichtenwalde, da der Mietvertrag für den bisherigen Standort nicht fortgeführt wird.
Im Rahmen der Planung wurden eine Schallimmissionsprognose, eine Baugrund- und Abfalluntersuchung, eine Artenschutzfachliche Risikoabschätzung sowie ein Artenschutzrechtlicher Beitrag erstellt.
Die Aufstellung des Bebauungsplans wird unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB mit Umweltbericht nach § 2a BauGB durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, Gutachten und Stellungnahmen liegen in der Zeit

von 15.01.2020 bis 18.02.2020
– jeweils einschließlich –

im Rathaus der Gemeinde Niederwiesa, Dresdner Straße 22, im Bauamt, während der nachfolgend genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag            von 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag          von 8:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch          von 8:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr
Donnerstag     von 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag            von 8:00 – 12:00 Uhr

Gemäß §4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Niederwiesa unter www.gemeinde-niederwiesa.de sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf Grundlage des Umweltberichts, der Gutachten und der Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Stand Vorentwurf 05/2019 eingegangen sind, verfügbar:
- Landesdirektion Sachsen vom 27.06.2019,
- Landesamt für Denkmalpflege vom 12.07.2019,
- Landesamt für Archäologie vom 19.06.2019,
- Planungsverband Region Chemnitz vom 18.06.2019,
- Landkreis Mittelsachsen vom 18.07.2019, ergänzt 25.07.2019 und 06.08.2019,
- NABU vom 08.07.2019,
- NaSa vom 12.07.2019,
- Grüne Liga vom 12.07.2019,
- Sächsischer Heimatschutz e.V. vom 11.07.2019,
- Artenschutzfachliche Risikoabschätzung, igc Chemnitz vom 08.04.2019,
- Immissionsprognose, solaris GmbH, Chemnitz vom 31.05.2019,
- Baugrund- und Abfalluntersuchung, Eckert GmbH, Chemnitz vom 27.06.2019,
- Artenschutzrechtlicher Beitrag, Umweltplanung Eigner, Chemnitz vom 20.11.2019.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Gemeinde vorgebracht werden. Die schriftlichen Einwendungen müssen Namen und Anschrift des Einwenders enthalten sowie die geltend gemachten Belange und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen.
Bei Eigentumsbeeinträchtigungen sind möglichst die Flurstücknummern und Gemarkungen der betroffenen Grundstücke anzugeben.

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Person mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Andernfalls können diese Einwendungen gemäß § 17 VwVfG unberücksichtigt bleiben.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Niederwiesa, 20.12.2019

Ilona Meier
Bürgermeisterin

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Niederwiesa

Bauamt

Dresdner Str. 22

09577 Niederwiesa

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