Kontaktperson
1. Gemeinde Niederdorf
Herr Bürgermeister S. Weinrich
Neue Straße 5
09366 Niederdorf
2. Große Kreisstadt Stolberg
Bau- / Ordnungsamt
Frau Anja Baumann
Markt 1
09366 Stollberg
Datenschutzerklärung
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Information über die Datenverarbeitung
Umfang der Datenverarbeitung:
Das Baugesetzbuch sieht vor, dass natürliche und juristische Personen im Planverfahren eine Stellungnahme an die für das Verfahren zuständige Stelle abgeben können. Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme an uns entschließen, speichern wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigen Namen, Anschrift und E-Mailadresse. Alle Daten werden zur Bearbeitung der Stellungnahme verwendet.
Ihre persönlichen Angaben werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Planverfahrens beurteilen zu können. Außerdem verwenden wir die Daten nach Abschluss des Verfahrens, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren (§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB). Wir können die Daten an ein von uns beauftragtes Unternehmen weitergeben, das die Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Durchführung des Postversands als Dienstleistung übernimmt.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass dieses Planverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Sie haben auch die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abzugeben. In diesem Fall kann keine Mitteilung an Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme und deren Berücksichtigung im Verfahren erfolgen. Nach Abschluss des Verfahrens wird der Lärmaktionsplan zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Dauer:
Ihre personenbezogenen Daten werden bei uns unbefristet gespeichert.
Einwilligung in die Datennutzung
Mit der Abgabe einer Stellungnahme in diesem Portal willigen Sie ein, dass die Gemeinde Niederdorf und die Stadtverwaltung Stollberg als „erfüllende Gemeinde“ der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit Ihre angegebenen personenbezogenen Daten speichern und im Verfahren nutzen darf.
Rechte des Betroffenen: Auskunft‚ Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht
Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Gemeinde Niederdorf und der Stadtverwaltung Stollberg um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Niederdorf und der Stadt Stollberg die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch oder per E-Mail oder per Fax an die Gemeinde Niederdorf oder die Stadtverwaltung Stollberg übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.