Satzungsbeschluss und Inkrafttreten
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.03.2022 den Satzungsbeschluß über die Ergänzungssatzung „Flurstück 273/1 - Schönbach“ in der Fassung vom November 2021 gefasst. Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 3 BauGB in Kraft. Jedermann kann die vorliegende Ergänzungssatzung in der Stadtverwaltung Neusalza-Spremberg, Kirchstraße 17, 02742 Neusalza-Spremberg, jeweils dienstags von 9:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 18:00 Uhr und donnerstags von 9:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 17:00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Gemäß § 215 Absatz 2 BauGB i. V. m. § 215 Absatz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Gleiches gilt für nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges.
Petruttis Bürgermeister
Herr Köpp, Bauamt Neusalza-Spremberg
Tel. 03587236122