Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Neusalza-Spremberg Beschluss

Ergänzungssatzung „Flurstück 273/1 - Schönbach“

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 03.05.2022 bis 04.05.2023
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Planzeichnung

Satzungsbeschluss und Inkrafttreten


Der Gemeinderat der Gemeinde Schönbach hat in seiner öffentlichen
Sitzung am 30.03.2022 den Satzungsbeschluß über die
Ergänzungssatzung „Flurstück 273/1 - Schönbach“ in der Fassung
vom November 2021 gefasst.
Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz
3 BauGB in Kraft.
Jedermann kann die vorliegende Ergänzungssatzung in der
Stadtverwaltung Neusalza-Spremberg, Kirchstraße 17, 02742
Neusalza-Spremberg, jeweils dienstags von 9:00 – 12:00 Uhr
und von 13:00 – 18:00 Uhr und
donnerstags von 9:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 17:00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß § 215 Absatz 2 BauGB i. V. m. § 215 Absatz 1 BauGB
wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Absatz
1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens und
Formvorschriften unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb von
einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber
der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten
Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Gleiches gilt
für nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
Abwägungsvorganges.


Petruttis
Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Köpp, Bauamt Neusalza-Spremberg

Tel. 03587236122

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen

Informationen

Übersicht
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