Bebauungsplan Gemeinde Neumark Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Solarpark Neumark Huthaus

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 26.03.2026 bis 21.05.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung
der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan Solarpark Neumark Huthaus

Der Gemeinderat der Gemeinde Neumark hat am 26.02.2026 den 2. Entwurf des Bebauungsplanes Solarpark Neumark Huthaus gebilligt und zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Der Geltungsbereich (Größe: 35 ha) des Bebauungsplanes befindet sich im Südwesten des Gemeindegebietes und umfasst die Flurstücke 356/20, 528 und 530/1 der Gemarkung Neumark. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die Bundesstraße B173 im Nordwesten, der Staatsstraße S 289 im Norden und Osten, der Bahnstrecke Leipzig-Hof im Westen (Streckennummer 6362) und einem Waldgebiet im Süden; durch den Geltungsbereich verläuft eine Hochspannungsleitung welche sich in der Umsetzungsphase befindet. Mit dem Bebauungsplan soll die Nutzung von Solarenergie planungsrechtlich gesichert werden. Nach Umsetzung des Solarparks soll nachhaltig Strom erzeugt werden, welcher lokal innerhalb der Gemeinde verbraucht werden kann. Der Solarpark soll als Agri-PV-Anlage ausgeführt werden welche eine Landwirtschaftliche Nutzung mit Stromerzeugung kombiniert.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Solarpark Neumark Huthaus findet im Zeitraum vom 26.03.2026 bis 27.04.2026 statt.

Auch die bereits vorhandenen, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen aus den Beteiligungen

nach § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB liegen zu folgenden Themen aus:

  • Naturschutzfachlicher Ausgleich,
  • Bodenschutz,
  • Immissionsschutz,
  • Geologie, Baugrund,
  • Archäologie,
  • Radonschutz,
  • Forst,
  • Hydrologie.

Der Bebauungsplan enthält Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten:

  • Natur und Landschaftsschutz,
  • Forst,
  • Denkmalschutz,
  • Artenschutz,
  • Archäologie,
  • Bodenschutz, Baugrund, Standsicherheit, Abfall, Altlasten,
  • Immissionsschutz,
  • Grünordnung (Biotoptypen Bestand und Entwicklung),
  • Umweltbericht mit den Ergebnissen aus der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,
  • Mensch und Naturgüter.

Es sind die Umweltauswirkungen der Planung auf Boden, Wasserhaushalt, Klima, Arten und Biotope, Mensch und Kulturgüter sowie Landschaftsbild und Erholung dargelegt. Enthalten sind die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und die Kompensation zu erwartende Eingriffe in Natur und Landschaft.

Diese Bekanntmachung und die vollständigen auszulegenden Unterlagen des Bebauungsplanes Solarpark Neumark Huthaus (Entwurf mit Stand vom 06.02.2026) sind auf der Internetseite der Gemeinde Neumark (www.neumark-vogtland.de) und auf dem Zentralen Landesportal Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) einsehbar. Zusätzlich können die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Neumark, Zimmer 3, Markt 3, 08496 Neumark zu folgenden Öffnungszeiten:

Mo:         09:00 -12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr

Di:           09:00 -12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr

Do:         09:00 -12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr

Fr:           09:00 -12:00 Uhr

oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Stellungnahmen von Vertretern der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes Solarpark Neumark Huthaus können bis einschließlich 27.04.2026 schriftlich, per E-Mail an j.schneider@neumark-vogtland.de oder zur Niederschrift bei dem Bauverwaltungsamt der Gemeindeverwaltung Neumark abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Gemeinde Neumark in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Neumark, den 27.02.2026

Köpp

Bürgermeister

Kontakt

Gemeinde Neumark

Bauverwaltungsamt

Herr Jörg Schneider

Markt 3

08496 Neumark

Telefon: 037600 94123

E-Mail: j.schneider@neumark-vogtland.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutz - Grundverordnung (DSGVO)

Auf Grundlage der Artikel 13 und14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie über die wesentlichen Inhalte der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bauleitplanverfahren.

 1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Gemeinde Neumark

vertreten durch den Bürgermeister Sven Köpp

Markt 3, 08496 Neumark

Tel.: 037600 941-0

E-Mail: gemeinde@neumark-vogtland.de

2. Beauftragter für den Datenschutz:

Gemeinde Neumark

Datenschutzbeauftragte

Markt 3, 08496 Neumark

E-Mail: datenschutz@neumark-vogtland.de

3. Stelle der Datenverarbeitung

Gemeinde Neumark

Bauverwaltungsamt

Markt 3, 08496 Neumark

Tel. 037600 941-23

E-Mail: j.schneider@neumark-vogtland.de

4. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens Solarpark Neumark Huthaus.

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Gemeindeverwaltung oder im Auftrag der Gemeindeverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 - 4c BauGB).

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

5. Rechtsgrundlagen

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 4 Sächsisches Datenschutz-Umsetzungsgesetz sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB), insbesondere § 3 BauGB.

6. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
  • Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

 7. Empfänger von personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

  • Gemeinde-, und Ortschaftsräte zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung höheren Verwaltungsbehörden im Rahmen der Genehmigung nach § 10 BauGB oder zur Prüfung von Rechtsmängeln
  • Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen
  • Dritten, die im Auftrag der Gemeindeverwaltung in das Planverfahren einbezogen sind

8. Dauer der Speicherung

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Aufbewahrung der Verfahrensakten der Bauleitpläne.

Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Daher werden Ihre personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert.

Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

9. Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO die Rechte:

  1. Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO).
  2. Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten
    (Artikel 16 DSGVO).
  3. Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO.
  4. Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 Bst. b, c und d DSGVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
  5. Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO).
  6. Widerrufsrecht: Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Einwilligung betroffener Personen, Artikel 6 Abs. 1 Bst. a) DSGVO, können die betroffenen Personen diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Gemeinde Neumark widerrufen (Artikel 7 Abs. 3 DSGVO). Sie können den Widerruf postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Gemeinde Neumark übermitteln.
  7. Beschwerderecht: Sie haben ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden, Artikel 77 DSGVO. Eine derartige Beschwerde können Sie beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten als zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen.

Sächsische Datenschutz- und Transparentbeauftragte

Postanschrift:

Postfach 11 01 32

01330 Dresden 

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: www.datenschutz.sachsen.de

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