Bebauungsplan Gemeinde Neumark Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Solarpark Neumark Huthaus

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 22.04.2025 bis 23.05.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung
der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan Solarpark Neumark Huthaus

Der Gemeinderat der Gemeinde Neumark hat am 27.03.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Solarpark Neumark Huthaus gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich (Größe: 35 ha) des Bebauungsplanes befindet sich im Südwesten des Gemeindegebietes und umfasst die Flurstücke 356/20, 528 und 530/1 der Gemarkung Neumark. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die Bundesstraße B173 im Nordwesten, der Staatsstraße S 289 im Norden und Osten, der Bahnstrecke Leipzig-Hof im Westen (Streckennummer 6362) und einem Waldgebiet im Süden; durch den Geltungsbereich verläuft eine Hochspannungsleitung welche sich in der Umsetzungsphase befindet. Mit dem Bebauungsplan soll die Nutzung von Solarenergie planungsrechtlich gesichert werden. Nach Umsetzung des Solarparks soll nachhaltig Strom erzeugt werden, welcher lokal innerhalb der Gemeinde verbraucht werden kann.

Diese Bekanntmachung und die vollständigen auszulegenden Unterlagen des Bebauungsplanes Solarpark Neumark Huthaus (Entwurf mit Stand vom 14.02.2025), d. h. der Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 22.04.2025 bis 23.05.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Neumark (www.neumark-vogtland.de) und auf dem Zentralen Landesportal Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) veröffentlicht.

Zusätzlich sind die Unterlagen in der Zeit vom 22.04.2025 bis 23.05.2025 während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Neumark, Markt 3, Zimmer 3, 08496 Neumark (nicht barrierefrei), und nach Terminvereinbarung unter Telefon: 037600/94122 einzusehen.

Montag und Dienstag:           09.00 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag:                           09.00 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 18.00 Uhr

Freitag:                                   09.00 – 12.00 Uhr

Stellungnahmen zum Entwurf können von jedermann während der Auslegungsfrist bis einschließlich 23.05.2025 per E-Mail an j.schneider@neumark-vogtland.de, zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Neumark, Markt 3, Zimmer 3, 08496 Neumark oder bei Bedarf schriftlich an die Gemeindeverwaltung Neumark, Markt 3, 08496 Neumark, abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Auch die bereits vorhandenen, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB liegen zu folgenden Themen aus:

  • Naturschutzfachlicher Ausgleich,
  • Bodenschutz,
  • Immissionsschutz,
  • Geologie, Baugrund,
  • Archäologie,
  • Radonschutz,
  • Forst,
  • Hydrologie.

Der Bebauungsplan enthält Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten:

  • Natur und Landschaftsschutz,
  • Forst,
  • Denkmalschutz,
  • Artenschutz,
  • Archäologie,
  • Bodenschutz, Baugrund, Standsicherheit, Abfall, Altlasten,
  • Immissionsschutz,
  • Grünordnung (Biotoptypen Bestand und Entwicklung),
  • Umweltbericht mit den Ergebnissen aus der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,
  • Mensch und Naturgüter.

Es sind die Umweltauswirkungen der Planung auf Boden, Wasserhaushalt, Klima, Arten und Biotope, Mensch und Kulturgüter sowie Landschaftsbild und Erholung dargelegt. Enthalten sind die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und die Kompensation zu erwartende Eingriffe in Natur und Landschaft.

Datenschutz

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Gemeinde Neumark in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Neumark, den 04.04.2025

Sven Köpp

Bürgermeister

Kontakt

Gemeinde Neumark

Bauverwaltungsamt

Jörg Schneider

Markt 3

08496 Neumark

Tel.: 037600/94123

Mobil: 0173/6101452

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der
Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bauleitplanungen


1. Verantwortlicher

Gemeinde Neumark
Bürgermeister
Markt 3
08496 Neumark
Telefon: +49 37600 9410
E-Mail: gemeinde@neumark-vogtland.de

2. Datenschutzbeauftragte

Gemeinde Neumark
Datenschutzbeauftragte
Markt 3
08496 Neumark
Telefon: +49 37600-94118
E-Mail: datenschutz@neumark-vogtland.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der
Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 5 Abs. 1 Bst. c DSGVO sowie Artikel 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO in Verbindung mit den
Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB,
einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine
Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen.
Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine
Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Gemeindeverwaltung Neumark können andere Sachgebiete notwendige personenbezogene Daten erhalten.
Gemeinderäte und die mit der Bauleitplanung beauftragten Büros erhalten im Rahmen des
Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten.
Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landratsamt Vogtlandkreis) die
personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer
gerichtlichen Überprüfung von Bauleitplänen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt
werden.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den
Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt.
Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks
Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

- Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16
DSGVO)
- Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21
DSGVO)
- Recht auf Widerruf der Einwilligung

Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses
jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf
Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der
Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Postfach 110132
01330 Dresden
Telefon: 0351/85471 101
Telefax: 0351/85471 109
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de
Internet: https://www.saechsdsb.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden
können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

Gegenstände

Übersicht
  • Bebauungsplan
  • Begründung
  • Grünordnungsplan
  • Artenschutzrechtliches Gutachten
  • Hydrogeologisches Gutachten
  • Blendgutachten
  • Landschaftsbildbetrachtung
  • Standortalternativenprüfung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

Übersicht
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