Bebauungsplan Gemeinde Neumark Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Solarpark Neumark Huthaus

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.11.2023 bis 05.01.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung
der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan Solarpark Neumark Huthaus

Der Gemeinderat der Gemeinde Neumark hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.10.2023 seinen Beschluss Nr. 28/2023 vom 30.03.2023 bezüglich des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Solarpark Neumark Huthaus geändert. Den Geltungsbereich bilden die Flurstücke der Gemarkung Neumark: 356/20, 528 und 530/1. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 35,0126 ha.

Des Weiteren hat der Gemeinderat der Gemeinde Neumark am 26.10.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Solarpark Neumark Huthaus gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan Solarpark Neumark Huthaus auf den Flurstücken 356/20, 528 und 530/1 der Gemarkung Neumark im Südwesten des Gemeindegebietes soll die Nutzung von Solarenergie planungsrechtlich gesichert werden. Die genaue Lage des Gebietes ist aus beiliegender Karte ersichtlich.

Die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans Solarpark Neumark Huthaus findet im Zeitraum vom 27.11.2023 bis 05.01.2024 in der
Gemeindeverwaltung Neumark, in 08496 Neumark, Markt 3, im Bauamt, 2. Obergeschoss, während der nachfolgend genannten Dienststunden statt:

Montag und Dienstag:           09.00 -12.00 Uhr u. 13.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag:                           09.00 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 18.00 Uhr

Freitag:                                   09.00 - 12.00 Uhr.

Diese Bekanntmachung und die vollständigen auszulegenden Unterlagen des Bebauungsplanes Solarpark Neumark Huthaus (Vorentwurf mit Stand vom 16.10.2023) werden auf der Internetseite der Gemeinde Neumark (www.neumark-vogtland.de) eingestellt und auf dem Zentralen Landesportal Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) zugänglich gemacht.

Stellungnahmen zum Vorentwurf können bis einschließlich 05.01.2024 schriftlich, per E-Mail an j.schneider@neumark-vogtland.de oder während der o. g. Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Neumark, Markt 3, 08496 Neumark, abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Neumark, den 27.10.2023

Köpp

Bürgermeister

 

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Kontaktperson

Bauamtsleiter der Gemeinde Neumark
Jörg Schneider

Tel.: 037600/94123

 

 

Datenschutzerklärung

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Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutz - Grundverordnung (DSGVO)

Auf Grundlage der Artikel 13 und14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie über die wesentlichen Inhalte der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bauleitplanverfahren.

 1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Gemeinde Neumark

vertreten durch den Bürgermeister Sven Köpp

Markt 3, 08496 Neumark

Tel.: 037600 941-0

E-Mail: gemeinde@neumark-vogtland.de

2. Beauftragter für den Datenschutz:

Gemeinde Neumark

Frau Schwenke

Markt 3, 08496 Neumark

E-Mail: datenschutz@neumark-vogtland.de

3. Stelle der Datenverarbeitung

Gemeinde Neumark

Bauamt

Markt 3, 08496 Neumark

Tel. 037600 941-23

E-Mail: j.schneider@neumark-vogtland.de

4. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens Solarpark Neumark Huthaus.

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Gemeindeverwaltung oder im Auftrag der Gemeindeverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 - 4c BauGB).

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

5. Rechtsgrundlagen

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 4 Sächsisches Datenschutz-Umsetzungsgesetz sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB), insbesondere § 3 BauGB.

6. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
  • Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

 7. Empfänger von personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

  • Gemeinde-, und Ortschaftsräte zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung höheren Verwaltungsbehörden im Rahmen der Genehmigung nach § 10 BauGB oder zur Prüfung von Rechtsmängeln
  • Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen
  • Dritten, die im Auftrag der Gemeindeverwaltung in das Planverfahren einbezogen sind

8. Dauer der Speicherung

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Aufbewahrung der Verfahrensakten der Bauleitpläne.

Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Daher werden Ihre personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert.

Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

9. Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO die Rechte:

  1. Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO).
  2. Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten
    (Artikel 16 DSGVO).
  3. Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO.
  4. Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 Bst. b, c und d DSGVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
  5. Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO).
  6. Widerrufsrecht: Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Einwilligung betroffener Personen, Artikel 6 Abs. 1 Bst. a) DSGVO, können die betroffenen Personen diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Gemeinde Neumark widerrufen (Artikel 7 Abs. 3 DSGVO). Sie können den Widerruf postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Gemeinde Neumark übermitteln.
  7. Beschwerderecht: Sie haben ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden, Artikel 77 DSGVO. Eine derartige Beschwerde können Sie beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten als zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen.

Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postanschrift:                Hausanschrift:

Postfach 11 01 32          Devrientstraße 5

01330 Dresden              01067 Dresden

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: www.datenschutz.sachsen.de

Gegenstände

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  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Grünordnungsplan
  • Fachgutachten

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