Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Neumark Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung "Am Denkmal"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 02.03.2018 bis 03.04.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs der

Ergänzungssatzung „Am Denkmal“

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Neumark hat am 01.02.2018 in öffentlicher Sitzung den geänderten Entwurf der Ergänzungssatzung „Am Denkmal“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 i. V. m. § 13 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) mit Begründung gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 157/3, 157/5, 157/7, 157/11 sowie das Wegegrundstück mit den Flurstücken 166 und 349 der Gemarkung Schönbach und somit eine Fläche von ca. 5.000 m².

Das Gebiet befindet sich an dem am Kriegerdenkmal von der Hauptstraße abzweigenden Wohnweg.

Einzelne Außenbereichsgrundstücke zwischen den Wohngrundstücken Hauptstraße 51, 53, 55 und 57 sollen in den Innenbereich einbezogen werden. Ziel ist die Einbeziehung der durch Wohnbebauung vorgeprägten Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Innenbereich. Es sollen drei einzelne Wohnbaugrundstücke ausgewiesen werden, welche sich entlang des privaten Erschließungsweges in die bestehende wegebegleitende Bebauung einfügen.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Am Denkmal“ einschließlich Begründung wird in der Zeit vom

02.03.2018 bis einschließlich 03.04.2018

bei der Gemeindeverwaltung Neumark, Markt 3, 08496 Neumark, Bauamt, 2. Obergeschoss während der üblichen Dienststunden

Montag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

Dienstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

Donnerstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

für jedermann öffentlich ausgelegt. Bei der Ergänzungssatzung ist nach dem UVP-Gesetz keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.

Gleichzeitig werden die vollständigen Unterlagen auf dem Beteiligungsportal Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ und auf der Homepage der Gemeinde Neumark www.neumark-vogtland.de veröffentlicht.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich unter Gemeinde Neumark, Markt 3, 08496 Neumark oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Neumark, Markt 3, 08496 Neumark abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Es wird darauf hingewiesen, dass die Satzung im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.

Neumark, den 08.02.2018

Fester

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Neumark

Bauamtsleiterin

Frau Marion Dick

Markt 3

08496 Neumark

Tel.: 037600/94123

Fax: 037600/2903

E-Mail: dick@neumark-vogtland.de

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Satzung

Informationen

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