Bebauungsplan Gemeinde Neumark Öffentliche Auslegung

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbe- und Industriegebiet Werdauer Straße“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 02.03.2018 bis 03.04.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbe- und Industriegebiet Werdauer Straße“

Der Gemeinderat der Gemeinde Neumark hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.02.2018, mit Beschluss-Nr. 03/2018, den Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbe- und Industriegebiet Werdauer Straße“ gebilligt und gemäß § 3 Abs. BauGB zur Auslegung beschlossen.

Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbe- und Industriegebiet Werdauer Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan gem. § 8 (2) BauGB in der Fassung vom 11.01.2018 bestehend aus dem Planteil A Entwurfsplan M 1:1000 mit Planteil B, textliche Festsetzungen sowie Begründung einschl. Umweltbericht vom 11.01.2018.

Der Planbereich, der der Änderung unterworfen ist, umfasst die Flurstücke 716/4, 899 und 900 der Gemarkung Neumark mit einer Gesamtgröße von 87.335 m², gelegen Ohmstraße 1, Neumark.

Ziel und Zweck der Planung ist die mittelfristige Erweiterungsmöglichkeit der ortsansässigen Firma Sächsisch-Bayerische Starkstrom-Gerätebau GmbH Neumark (SBG) als Teil der Firmengruppe SGB-SMIT Group und die optimale Nutzung des durch Lagegunst ausgezeichneten Standortes, eingebunden in das vollständig entwickelte Industrie- und Gewerbegebiet an der Werdauer Straße. Auf den firmeneigenen Grundstücken innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sollen weitere Entwicklungspotentiale erschlossen, u. a. weitere Produktions-, Lager- und Verwaltungsgebäude errichtet werden. Diesem Entwicklungsbedarf stehen z. Zt. insbesondere die festgesetzten überbaubaren Flächen, die Grund- und Geschossflächenzahlen bzw. Geschossigkeit sowie die festgesetzten Höhen entgegen.

Der Entwurf des Bebauungsplans in der genannten Fassung ist entsprechend BauGB § 3 (2) für die Dauer von 1 Monat öffentlich auszulegen.

Die öffentliche Auslegung erfolgt zusammen mit den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:

- des Landratsamtes Vogtlandkreis v. 02.06.2017 u.a. mit den Fachbehörden bzw. -referaten Naturschutz, Wasser und Immissionsschutz

- des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie v. 19.05.2017

- der Wasserwerke Zwickau v. 03.05.2017

sowie ergänzendes Schreiben der Wasserwerke Zwickau v. 27.09.2017

Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbe- und Industriegebiet Werdauer Straße“ einschließlich Begründung wird im Zeitraum vom 02.03.2018 bis einschließlich 03.04.2018 zu jedermanns Einsicht in der Gemeindeverwaltung Neumark, in 08496 Neumark, Markt 3, im Bauamt, 2. Obergeschoss, während der nachfolgend genannten Dienststunden öffentlich ausgelegt:

Montag und Dienstag: 09.00 -12.00 Uhr u. 13.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 18.00 Uhr

Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr.

Gleichzeitig werden die vollständigen Unterlagen auf dem Beteiligungsportal Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ und auf der Homepage der Gemeinde Neumark www.neumark-vogtland.de veröffentlicht.

Bei dem Bebauungsplan ist nach dem UVP-Gesetz eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Der Umweltbericht ist nach § 2a BauGB in der Begründung enthalten.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

- Schalltechnischer Messbericht Produktionsstätte für Transformatoren in Neumark v. 21.10.2016

  • die Immissionsrichtwerte der TA Lärm werden auch in der sensibleren Nachtzeit und unter Beachtung von Vorbelastungen eingehalten.

- Integrierter Grünordnungsplan mit grünordnerischem Fachbeitrag (Kap. 8 d. Begründung)

  • Auswirkungen der Planung auf Boden, Wasser, Natur, Landschaft;

  • Darstellung Eingriffssituation, Darlegung der Anwendung der Eingriffs-Ausgleichs-Regelung;

  • Darstellung der Vermeidungs-, Schutz- und Kompensationsmaßnahmen;

  • grünordnerische und artenschutzrechtliche Festsetzungen mit Begründung und Übernahme in die Planung.

- Umweltbericht (separater Teil der Begründung)

  • Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und Fachplanungen sowie deren Bedeutung;

  • Standortanalyse und Bewertung des Umweltzustandes, des Naturhaushaltes und der Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Schutzgut Wasser, Klima/Luft, Landschaft/Landschaftserleben sowie Kultur­ und Sachgüter;

  • Beschreibung der Umweltauswirkungen für die Schutzgüter;

  • Prognose zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung;

  • Bewältigung der Eingriffsregelung durch Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen;

  • Beschreibung der Maßnahmen zur Umweltüberwachung und zum Monitoring;

  • Zusammenfassende Bewertung zu den Schutzgütern:

Schutzgut Mensch:

- untersucht die Auswirkungen der angestrebten Planung auf das Wohnen und Wohnumfeld (visuelle Beeinträchtigung, Lärm u. Immissionen),

im Bereich Lärmschutz:

in Bezug auf die Umgebung mit einer Mischnutzungsbebauung mit schutzbedürftigen Nutzungen gemäß vorliegender Untersuchung (Schalltechnischer Messbericht)

- Beurteilungsgrundlagen Immissionsorte IO Römersgrün, Reichenbacher 65 u. 67

Neumark, Neue Poststr. 2

- Ergebnis: a) Richtwerte von 45 bzw. 42 dB sind mit gemessenen Werten nicht überschritten, außer bei geöffneten Oberlichter und eingeschalteten Lüfter,

b) Immissionsrichtwert in der Nachtzeit für Immissionsorte eingehalten,

c) Spitzenpegelkriterium wir eingehalten.

Schutzgut Tier und Naturschutz:

- besondere geschützte Tier und Pflanzen sind im Gebiet nicht nachgewiesen, keine Biotope

- der Grün- u. Gehölzbestand befindet sich als Saumgehölze auf den Gewerbeflächen,

Schutzgut Boden:

- aufgrund des bestehenden Gewerbegebietes und der Erschließungsanlagen ist davon auszugehen, dass naturnahe Böden nicht vorhanden sind,

Schutzgut Wasser:

keine oberirdische Gewässer, keine Gebiete für den Trinkwasserschutz, keine Grundwasserschutzgebiete, keine Auswirkungen durch die Planung auf das Grundwasser.

Schutzgut Klima/ Luft:

- Vorprägung durch gewerbliche Nutzung, keine zusätzlichen Auswirkungen auf das Klima

Schutzgut Landschaftsbild:

das Plangebiet ist anthropogen überprägt und weitestgehend technisch überformt, Plangebiet Teil des Industrie- und Gewerbegebietes, welches den Ortsrand von Neumark prägt,

Schutzgut Kultur:

- Das Plangebiet befindet sich im Nahbereich der archäologischen Relevanzzone mittelalterliche Siedlungsspuren. Eine Beeinträchtigung ist unter Beachtung der Hinweise des Landesamtes für Archäologie nicht zu besorgen.

- keine Kulturdenkmale vorhanden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich unter Gemeinde Neumark, Markt 3, 08496 Neumark oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Neumark, Markt 3, 08496 Neumark abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Neumark, den 12.02.2018

Fester

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Neumark

Bauamtsleiterin

Frau Marion Dick

Markt 3

08496 Neumark

Tel.: 037600/94123

Fax: 037600/2903

E-Mail: dick@neumark-vogtland.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Planzeichenerklärung gem. Pflanzzeichenverordnung
  • Deckblatt
  • Begründung
  • Textliche Festsetzungen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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