Bebauungsplan Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. Öffentliche Auslegung

Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Fl.Nr. 893/16“ der Gemeinde Neukirchen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.02.2024 bis 28.03.2024
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinde Neukirchen

Veröffentlichung des Umweltberichts zum Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Fl.Nr. 893/16“ der Gemeinde Neukirchen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 31.01.2024 die Veröffentlichung des Umweltberichts zum Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Fl.Nr. 893/16“  im Internet sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteilung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.

In der Zeit vom 26.02.2024 – 28.03.2024 wird der Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Fl.Nr. 893/16“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom Januar 2024 in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden

Montag           07:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag          07:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch        07.00 - 12:00 und 13:00 - 15.00 Uhr
Donnerstag     07:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag             07:00 - 13:00 Uhr  
öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 3 Abs. 2 BauGB ins Internet eingestellt:

(www.neukirchen-erzgebirge.de/wordpress/rathaus/buergerservice/satzungen/bauleitplanung/in-aufstellung-befindliche-bebauungsplaene/)

sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) veröffentlicht.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Umweltbericht für den Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Fl.Nr. 893/16“   einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an Bauamt@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Wohnbebauung Fl.Nr. 893/16“ mit Begründung und Umweltbericht  gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB).  

Neukirchen, den 14.02.2024

Sascha Thamm
Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeverwaltung Neukirchen/Erzgeb.
Bauamt
Frau Lieberwirth
Hauptstraße 77
09221 Neukirchen/Erzgeb.
Tel.: 0371/2710224
E-Mail: c.lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de

Gegenstände

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  • Bekanntmachung
  • Umweltbericht

Informationen

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