Bebauungsplan Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. Beschluss

Genehmigung B-Plan "Gruuna Schule Neukirchen"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 09.12.2020 bis 08.12.2021
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Neukirchen zur Genehmigung des Bebauungsplanes „Gruuna Schule Neukirchen“:

Das Landratsamt des Erzgebirgskreises hat den vom Gemeinderat in der Sitzung am 01.07.2020 beschlossenen Bebauungsplan „Gruuna Schule Neukirchen“ der Gemeinde Neukirchen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit Bescheid vom 03.11.2020, AZ: 02716-20-60 nach § 10 Abs.2 BauGB in der derzeit gültigen Fassung mit einer Auflage genehmigt. Die Auflage wurde redaktionell erfüllt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs.3 BauGB in Kraft.

Alle Interessierten können den genehmigten Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung von diesem Tag an in der Gemeindeverwaltung Neukirchen, Hauptstraße 77, Zimmer 14 während der unten angegebenen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Montag           07:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag         07:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch         07.00 - 12:00 und 13:00 - 15.00 Uhr
Donnerstag     07:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag            07:00 - 13:00 Uhr

Gemäß § 10a Abs.2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch in das Internet ein-gestellt (www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen) sowie im Zentralen Internetportal des Landes (www.bauleitplanung.sachsen.de) zugänglich gemacht.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs.3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vor-schriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Sascha Thamm
Bürgermeister                                                               

Kontakt

Gemeindeverwaltung Neukirchen/Erzgeb.
Bauamt
Frau Lieberwirth
Hauptstraße 77
09221 Neukirchen/Erzgeb.
Tel.: 0371/2710224
E-Mail: c.lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Bekanntmachung
  • Zusammenfassende Erklärung

Informationen

Übersicht
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