Entwicklungssatzung Gemeinde Neukieritzsch Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung Kahnsdorf "Pürstener Straße"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 26.08.2026 bis 24.09.2026
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch hat in seiner Sitzung am 25.08.2026 den Entwurf zur Ergänzungssatzung Kahnsdorf „Pürstener Straße“ (Stand 07/2026) zur förmlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Die Interessengemeinschaft der Flurstückseigentümer 13/1 und 14/1; 14/2 stellte bei der Gemeinde Neukieritzsch dazu einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen.

Die Ortslage Pürsten liegt südlich im Ortsteil Kahnsdorf. Das Plangebiet befindet sich mittig am südlichen Ortsrand der Pürstener Straße und schließt unmittelbar an vorhandene Bebauung an.

Für das Plangebiet bestehen bauliche Nutzungsabsichten für die Erweiterung des Dorfgebietes als Mischgebiet mit Wohnbebauungen und kleinem Gewerbe (Werkstatt).

Die Planfläche- Flurstück 13/1 wird als Wiesen- und Lagerfläche genutzt. Neben Hecken sind auch Bäume und Sträucher vorhanden. Die Planfläche- Flurstücke 14/1 und 14/2 waren bis 2008 teilweise bebaut, aber leerstehend. Das Flurstück 13/2 ist eine Wiesenfläche mit kleinen Bäumen und Sträuchern ausgebildet. Das Flurstück 25/2 bildet einen gepflasterten Weg aus.

Zukünftig soll der Weg in seiner bisherigen Funktion bestehen bleiben.

Östlich der Planflächen befindet sich ein öffentlicher Parkplatz an der Lagune. Südlich grenzt die Abwasserentsorgunganlage des AZV an. Westlich und nördlich schließt die Dorfbebauung mit Landwirtschaftlichen Hofstellen und Wohnbebauungen an.

Ziel ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine klarstellende Abrundung des südlichen Siedlungsrandes der Pürstener Straße. Dabei soll der Ortsrand von Pürsten unter Ausnutzung der vorhandenen Infrastruktureinrichtungen entsprechend nachverdichtet und ergänzt werden. Der angrenzende Gebäudebestand soll als städtebaulicher Rahmen dienen.

Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollten in der Planung Berücksichtigung finden. werden in einem Grünordnungsplan untersucht und in der Planung berücksichtigt.

Die Gemeinde kann durch die zur Verfügung stehenden Flurstücke 13/2 und 25/2, die

Ergänzungssatzung für die Weiterentwicklung des Dorfgebietes bereitstellen. In den jeweiligen 2 Anträgen haben die Eigentümer zugestimmt, dass die gemeindlichen Flurstücke unverändert im Bestand bleiben.

Der Entwurf zur Ergänzungssatzung Kahnsdorf „Pürstener Straße“ (Stand 07/2026) liegt mit dazugehöriger Begründung und Grünordnungsplan (Stand 07/2026) zur Einsicht in der Zeit

vom 26.08.2026 bis 24.09.2026

in der Gemeindeverwaltung Neukieritzsch, Bauamt, 04575 Neukieritzsch, Schulplatz 3, Zimmer 15, während der folgenden Öffnungszeiten:

Dienstag                    9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag              9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr

aus.

Gesonderte Terminvereinbarungen außerhalb dieser Zeiten unter Tel. 034342-80325 möglich.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Neukieritzsch, Bauamt, 04575 Neukieritzsch, Schulplatz 3, Zimmer 15, abgegeben werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail an reinmold-noether@t-online.de eingereicht werden.

Die Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen werden im oben genannten Zeitraum auf der offiziellen Internetseite der Gemeinde Neukieritzsch unter neukieritzsch.de [unter der Rubrik „Bekanntmachung“] zur Einsichtnahme eingestellt sowie über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen unter buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte, nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Gemeinde Neukieritzsch, 26.08.2026

gez. Thomas Meckel

Bürgermeister                      

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04575 Neukieritzsch

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