Bebauungsplan Gemeinde Neukieritzsch Frühzeitige Beteiligung

Öffentliche Auslegung Vorentwurf 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 5.1 "Südliche Industrie- und Gewerbeflächen / VEAG-BGH"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 19.06.2026 bis 20.07.2026
  • Stellungnahmen 5 Stellungnahmen
Bild vergrößern
Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 5.1 „Südliche Industrie- und Gewerbeflächen / VEAG-BGH“

Der Gemeinderat Neukieritzsch hat am 27.01.2026 den Aufstellungsbeschluss mit der Beschlussnummer GR/003-2026 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5.1 „Südliche Industrie- und Gewerbeflächen / VEAG-BGH“ gefasst. Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Verfahren mit Umweltprüfung durchgeführt. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde am 20.02.2026 im Gemeindeboten bekannt gemacht.

Das Erfordernis zur Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 5.1 „Südliche Industrie- und Gewerbeflächen / VEAG-BGH“ begründet sich aus der geplanten Umverlegung der Straße „Am Kraftwerk“. Hintergrund hierfür ist insbesondere die geplante Errichtung eines Gas- und Dampfturbinenkraftwerkes (GuD), einer großflächigen Freiluftschaltanlage (AIS) sowie einer 1000 MW Batteriespeicheranlage (BESS).

Um die Planungsziele umsetzen zu können, ist die 1. Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Da Teilflächen der Vorhaben in den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1 „Industrie- und Gewerbegebiet westlich der Stadt Böhlen entlang der Bahntrasse Leipzig-Altenburg“ hineinragen, werden die berührten Flurstücke 1/153 (Teilfläche), 1/154, 1/155 und 1/156 der Gemarkung Lippendorf in den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5.1 einbezogen.

Der Gemeinderat Neukieritzsch hat in seiner 5. Sitzung am 26.05 2026 mit Beschluss-Nr. GR/066–2026 die Billigung und Auslegung des Vorentwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 5.1 „Südliche Industrie- und Gewerbeflächen / VEAG-BGH“ beschlossen, Stand 02.04.2026, bestehend aus

  • der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B)
  • der Begründung mit den Anlagen
  1. Rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 5.1, in-Kraft-getreten am 26.05.2006
  2. Übersichtsplan Altkraftwerk Lippendorf – Flächennutzung / Altlasten / Grundwassermessstellen, Stand: 01.08.2014
  3. Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5.1 der Gemeinde Neukieritzsch in der Fassung vom 26.03.2026
  4. Umweltbericht (mit Anlagen) in der Fassung vom 02.04.2026
  5. Untersuchungskonzept für Errichtung und Betrieb des Gas- und Dampfturbinenkraftwerks (CC-PP-Anlage) Lippendorf. Teilbericht Kenntnisstand und Untersuchungskonzept. Ausgangszustandsbericht entsprechend Richtlinie 210/75/EU, Stand 17.02.2023
  6. Grundwassermonitoring am Standort Kraftwerk Lippendorf. Jahresbericht 2025. Stand. 20.10.2025
  7. Geotechnischer Untersuchungsbericht nach EC 7-2 zum Projekt Neubau Gaskraftwerk Lippendorf. Stand 29.09.2023. (HPC AG Merseburg)
  8. Unterlage zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für das Gasturbinen- und Dampfkraftwerk am Standort Lippendorf - H-Klasse (1 x GuD) - der Lausitz Energie Kraftwerke AG, Stand 31.07.2023
  9. Errichtung einer Gasturbinenanlage am Standort Lippendorf, Kartierbericht 2021, Stand 07.12.2021
  10. UVP-Bericht für das Gasturbinen- und Dampfkraftwerk am Standort Lippendorf – H-Klasse (1x GuD) – der Lausitz Energie Kraftwerke AG LEAG, Stand 04.08.2023
  11. Technischer Bericht. Verkehrszählungen zur Umverlegung einer Straße im Zusammenhang mit der Anbindung des Industriegebietes Lippendorf und der dort geplanten Errichtung eines Gaskraftwerkes. Inhalt: Verkehrsdaten – Verkehrserhebung. Stand 24.11.2025
  12. Entwicklung Industriestandort Lippendorf. Konzept zur Bewältigung artenschutzrechtlicher Konflikte mit einem Zauneidechsenvorkommen 2026. Stand 10.02.2026
  13. Erläuterungsbericht Straßenumverlegung für Neubauvorhaben GuD Kraftwerk Lippendorf, Stand: 25.03.2026
  14. Kartierungskonzept für das Entwicklungskonzept „NOVA Lipp“ am Industriestandort Lippendorf (Stand: 23.03.2026)

gebilligt und zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB sowie zur Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Die Planunterlagen des Vorentwurfs für die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 5.1 „Südliche Industrie- und Gewerbeflächen / VEAG-BGH“ in der Fassung vom 02.04.2026 werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats in der Zeit

vom 19.06.2026 bis einschließlich 20.07.2026

im Bauamt der Gemeinde Neukieritzsch, Schulplatz 3, 04575 Neukieritzsch, zur allgemeinen Einsicht und Erörterung während der Öffnungszeiten entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt.

Dienstag              09.00 bis 12.00 Uhr           14.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag         09.00 bis 12.00 Uhr           14.00 bis 17.00 Uhr

Generell wird um Voranmeldung zur Einsichtnahme beim Bauamt unter den Telefonnummern 034342803–27, –26, –25 auch zu den allgemeinen Öffnungszeiten gebeten. Es können außerdem Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Die Planungsunterlagen können während des o.g. Auslegungszeitraumes im Internetportal der Gemeinde Neukieritzsch unter https://www.neukieritzsch.de/oeffentliche-bekanntmachungen und im Internet unter www.bauleitplanung.sachsen.de über das zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen eingesehen werden.

Während der o.g. Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung vorgebracht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse bauamt@neukieritzsch.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwänderin bzw. Einwänders müssen eindeutig lesbar sein.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitverfahren für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen genutzt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Neukieritzsch deren Inhalt nicht bereits kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umweltrechts-behelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Kontakt

Gemeinde Neukieritzsch

Bauamtsleiterin S. Freiberg

Schulplatz 3

04575 Neukieritzsch

Datenschutzerklärung

Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund einer behördlichen Anordnung für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren [Planungssicherstellungsgesetz – Plan-SiG], folgende Regelung: Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen und Erklärungen zur Niederschrift sind dann nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter den o.g. Telefon-Nummern oder per E-Mail an bauamt@neukieritzsch.de möglich.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang