Flächennutzungsplan Gemeinde Neuhausen/Erzgeb. Öffentliche Auslegung

2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuhausen/ Erzgeb.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 13.07.2026 bis 14.08.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Cämmerswalde an der Talsperre“ sowie der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuhausen/ Erzgeb.

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen/ Erzgeb. beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan in „Sondergebiet Photovoltaik Cämmerswalde an der Talsperre“ umzubenennen (ursprünglicher Name: „Sondergebiet Photovoltaik an der Talsperre Cämmerswalde“).

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen/ Erzgeb. beschließt, die Geltungsbereiche des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuhausen/ Erzgeb. wie in Abbildung 1 bzw. Abbildung 2 dargestellt, zu ändern.

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen/ Erzgeb. hat in seiner Sitzung vom 17.06.2026 den Entwurf des vorhabenbez. Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Cämmerswalde an der Talsperre“ und den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuhausen/ Erzgeb. (alle Unterlagen Stand 04/2026) gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ziel der Flächennutzungsplanänderung und des vorhabenbez. Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sondergebietes im Ortsteil Cämmerswalde an der Talsperre Rauschenbach für die Errichtung und den Betrieb einer Agri-PV-Anlage. Die beiden Planverfahren werden parallel geführt.  

Die Beteiligungsfrist läuft in der Zeit vom 13.07.2026 bis 14.08.2026.

Während dieser Zeit können die Planungsunterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Neuhausen/ Erzgeb. unter www.neuhausen.de sowie über das zentrale Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Darüber hinaus liegen die Planungsunterlagen der beiden Planverfahren während der Beteiligungsfrist in der Gemeindeverwaltung Neuhausen/ Erzgeb., Bahnhofstr. 12 09544 Neuhausen, während der nachfolgend genannten Dienstzeiten

Montag           09.00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag         09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch         09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und

Freitag            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Dauer der Beteiligungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den beiden Planverfahren

elektronisch per E-Mail an drescher@ibb-chemnitz.com

oder bei Bedarf auf anderem Wege eingereicht werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht (Entwurf) mit Stand April 2026 mit Aussagen/Auswirkungen zu den Schutzgütern:
  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
  • Prüfung des Artenschutzes
  • vorkommende Biotoptypen
  • aktuelle Landnutzung
  • Vorschläge für Verminderungs- und Vermeidungsmaßnahmen
  • Vögel und Fledermäuse als hauptsächlich betroffene Arten
  • Auswirkungen auf vorkommende Arten
  • Natura2000-Verträglichkeits-Vorprüfung,
  • keine Eingriffe in Waldbereiche/ Gehölze
  • Boden und Fläche:
  • Flächenversiegelungen, Bodenverdichtungen und -entnahme, Zerstörung natürlich gewachsener Bodenhorizonte
  • Beeinträchtigung des Puffer-, Filter- und Transformationsvermögens
  • Beeinträchtigung der Wasserdurchlässigkeit
  • Zuwegungen, Leitungstrassen
  • Wasser:
  • Umgang mit Schadstoffen
  • Umgang mit Schmierstoffen
  • Umgang mit Wasserschutzgebieten
  • Umgang mit Niederschlagswasser
  • Maßnahmenkonzept Regenwasserrückhaltung
  • Klima und Luft:
  • Prüfung kaltluftentstehungsrelevante Flächen
  • Emissionen im Betrieb der Anlagen
  • Beitrag zur Transformation der Energieversorgung
  • Erwärmungen im Nahbereich der Anlagen
  • Auswirkungen auf das Mikroklima
  • Landschaft und Erholung:
  • Vorbelastungen
  • Wirkräume
  • Auswirkungen der Agri-PV-Anlage auf das Schutzgut
  • Verminderungsmaßnahmen
  • Sichtbeziehungen
  • Mensch, Bevölkerung und Gesundheit
  • Prüfung Lichtreflexionen
  • Beeinträchtigung Landschaftsbild
  • landwirtschaftliche Nutzung weiterhin möglich (ausgenommen Maststandort und Zuwegungen)
  • erneuerbare Energieform
  • Kultur- und Sachgüter:
  • keine Kulturdenkmale im Plangebiet
  • Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen
  • keine Beeinträchtigung umliegender Waldflächen
  • Erhalt sämtlicher Gehölze
  • archäologische Relevanzbereiche
  • Betroffenheit umliegender Schutzgebiete
  • Natura2000-Verträglichkeit
  • Standortalternativenprüfung

Nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung liegen vor von:

  • Regionalem Planungsverband Region Chemnitz,
  • Landestalsperrenverwaltung,
  • Landratsamt Landkreis Mittelsachsen,
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie,
  • Landesdirektion Sachsen und
  • Landesverein Sächsischer Heimatschutz

Diese werden Teil der Beteiligungsunterlagen und ebenfalls öffentlich ausgelegt.

Die Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und nach
§ 2 Abs. 2 BauGB und § 4 BauGB ebenfalls zur Äußerung zum Vorhaben aufgefordert.

Neuhausen, Erzgeb., den 04.06.2026         

Bürgermeister                                                                        Siegel

 

       

Kontakt

M.Sc. Hendrik Drescher

ibb Ingnieurbüro Bauwesen GmbH Chemnitz

drescher@ibb-chemnitz.com

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