Wozjewjenje/ Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Gewerbepark Am See“ für den Bereich der Flurstücke Nr. 438/2, 438/3, TF 445/3 der Gemarkung Wendischbaselitz
Der Gemeinderat der Gemeinde Nebelschütz hat in seiner Sitzung am 30. November 2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbepark am See“ für den Bereich der Flurstücke Nr. 438/2, 438/3, TF 445/3 der Gemarkung Wendischbaselitz in der Fassung vom 30.11.2023 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Die Unterlagen zum Planentwurf mit Begründung liegen in der Zeit vom 02. Januar 2024 bis 06. Februar 2024 während der Dienstzeiten im Gemeindeamt der Gemeinde Nebelschütz 01920 Nebelschütz, Hauptstraße 9 und im Verwaltungsverband „Am Klosterwasser“, Poststraße 8 in 01920 Panschwitz-Kuckau während der Dienstzeiten (Montag von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die gesamten Planunterlagen können parallel dazu innerhalb des genannten Zeitraums auch im Internet über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen und auf der Internetseite der Gemeinde Nebelschütz (www.nebelschuetz.de) eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können bis zum 06. Februar 2024 von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Nebelschütz oder beim Verwaltungsverband „Am Klosterwasser“, Poststraße 8 in 01920 Panschwitz-Kuckau vorgebracht werden. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. André Bulang
Bürgermeister / wjesnjanosta
Bürgermeister Herr Andre Bulang