Flächennutzungsplan Gemeinde Naundorf Erneute Beteiligung

1. Änderung und Ergänzung des TFNP der Gemeinde Naundorf im Bereich der ehem. Gemeinde Hof" - überarbeiteter Entwurf

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 15.10.2026 bis 05.11.2026
Bild vergrößern
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Gemeinde Naundorf

Teilflächennutzungsplan „1. Änderung und Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Naundorf im Bereich der ehemaligen Gemeinde Hof“ - überarbeiteter Entwurf

Hier: -     Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß

               §4a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Naundorf hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 den Aufstellungsbeschluss zur „1. Änderung und Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Naundorf im Bereich der ehemaligen Gemeinde Hof“ gefasst. Der Gemeinderat der Gemeinde Naundorf hat den Entwurf in seiner Sitzung am 28.08.2025 und den überarbeiteten Entwurf in seiner Sitzung am 24.09.2026 gebilligt und die Durchführung der beiden Beteiligungsschritte zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs.2 BauGB und zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel der 1. Änderung und Ergänzung des Teilflächennutzungsplans ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Vorrausetzungen für den aktuell in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Sondergebiet Windenergie Naundorf-Süd“. Hierdurch sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von vier Windenergieanlagen geschaffen werden. Das Plangebiet befindet sich westlich des OT Hohenwussen und weist eine Fläche von ca. 70 ha auf. Da das Plangebiet des im Parallelverfahren befindlichen o. g. Bebauungsplan über die Grenzen des derzeit gültigen Flächennutzungsplans hinausragt, wird neben der Änderung auch eine Ergänzung notwendig.

Das Plangebiet der 1. Änderung samt Ergänzung ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt. Der Geltungsbereich der 1. Änderung und Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes befindet sich zwischen den Ortsteilen Hohenwussen, Gastewitz und Salbitz.

Weiterhin wird das Verfahren nunmehr unter der Bezeichnung „1. Änderung und Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Naundorf im Bereich der ehemaligen Gemeinde Hof“ fortgeführt. Im Vorentwurf trug das Verfahren noch die Bezeichnung „1. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Hof“.

Der geänderte Entwurf der „1. Änderung und Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Naundorf im Bereich der ehemaligen Gemeinde Hof“ mit der Begründung mitsamt Umweltbericht, der Planzeichnung, der Abwägung sowie den Anlagen und den nach Einschätzung der Gemeinde verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen werden

vom 15.10.2026 bis 05.11.2026 (einschließlich)

unter der folgenden Internetadresse veröffentlicht:

https://www.naundorf-sachsen.de/seite/600688/bekanntmachungen.html

Zusätzlich sind die Unterlagen unter dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ sowie der Webseite der GLU GmbH Jena https://www.glu.de/aktuelles/ veröffentlicht.

Weiterhin können die Unterlagen von Jedermann zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet in der Zeit

vom 15.10.2026 bis 05.11.2026 (einschließlich)

in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Naundorf, Am Dorfplatz 3, 04769, Naundorf, Bauverwaltung während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag

09:00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

09:00 Uhr bis 12.00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag

09:00 Uhr bis 12.00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während des Veröffentlichungszeitraums kann jedermann die veröffentlichten Unterlagen einsehen. Stellungnahmen hierzu können während der Dauer der Veröffentlichung abgegeben werden. Diese sollen elektronisch unter der folgenden E-Mail-Adresse abgegeben werden:

info@naundorf-sachsen.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch bei der Gemeinde Naundorf, Am Dorfplatz 3, 04769, Naundorf, schriftlich oder während der oben genannten Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben werden.

Termine zur Einsichtnahme in die Unterlagen außerhalb der vorgenannten Zeiten können auch telefonisch unter (035268) 8710 oder per E-Mail (info@naundorf-sachsen.de) vereinbart werden.

Die Frist der öffentlichen Beteiligung wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt.

Folgende umweltrelevante Informationen stehen zur Verfügung:

Im Rahmen der Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wurden Stellungnahmen vorgebracht, die Anpassungen der Entwurfsfassung nach sich ziehen. Hierdurch wird eine erneute Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB notwendig. In diesem Verfahrensschritt haben sich folgende Planänderungen ergeben:

  • Überarbeitung des Geltungsbereichs
  • Ergänzung der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen um eine zeitlich begrenzte Abschaltung von Windenergieanlagen, eine Schattenwurf-Regulierung sowie Maßnahmen des Erosionsschutzes
  • Redaktionelle Änderungen

Folgende umweltrelevante Informationen stehen zur Verfügung:

  1. Umweltbericht mit einer
    1. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Hinblick auf folgende naturräumliche Schutzgüter:
  • Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften,
  • Boden,
  • Fläche,
  • Wasser,
  • Klima/Luft,
  • Landschaft und Erholung,

-     Mensch,

-     Kultur und sonstige Sachgüter

  1. Faunistische Gutachten zur Vogel- und Fledermausfauna 2019
  2. Verifizierung Faunistische Gutachten
  3. Erfassung Groß- und Greifvögel 2024
  4. Artenschutzfachbeitrag
  5. FFH-Vorprüfung
  6. Schalltechnische und schattenwurftechnische Untersuchungen
  7. Fotomontagen
  8. Baugrundgutachten
  9. Umweltrelevante Stellungnahmen
    1. Stellungnahme des Bauordnungs- und Planungsamtes des Landkreises Nordsachsen mit Bezug auf die Schutzgüter: Mensch, Fläche, Boden, Kultur und sonstige Sachgüter, Klima und Luft, Wasser (Stellungnahme vom 23.10.2025)
    2. Stellungnahme des Amtes für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz des Landkreises Nordsachsen mit Bezug auf die Schutzgüter: Mensch, Boden, Wasser (Stellungnahme vom 23.10.2025)
    3. Stellungnahme des Amtes für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft des Landkreises Nordsachsen mit Bezug auf die Schutzgüter: Fläche, Mensch, Arten und Lebensgemeinschaften (Stellungnahme vom 23.10.2025)
    4. Stellungnahme der Veolia Wasser Deutschland GmbH mit Bezug auf das Schutzgut Wasser (Stellungnahme vom 05.11.2025)
    5. Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Sachsen mit Bezug auf die Schutzgüter: Boden, Mensch (Stellungnahme vom 23.10.2025)
    6. Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen mit Bezug auf die Schutzgüter: Kultur und sonstige Sachgüter, Landschaft und Erholung (Stellungnahme vom 20.10.2025)

Es wird darauf aufmerksam gemacht,

  • dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können.
  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und
  • dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
  • dass Stellungnahmen nach § 4 a Abs. 3 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können, da der Entwurf nach den Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB geändert wurde. Diese werden in den Unterlagen entsprechend farblich hervorgehoben. Gleichzeitig wird der Auslegezeitraum verkürzt.
  • dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Naundorf, 25.09.2026

C. Kramm

Bürgermeisterin

Kontakt

Frau C. Kramm

Bürgermeisterin

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang