Öffentliche Bekanntmachung
Gemeinde Naundorf
Teilflächennutzungsplan „1. Änderung und Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Naundorf im Bereich der ehemaligen Gemeinde Hof“ - überarbeiteter Entwurf
Hier: - Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß
§4a Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Naundorf hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 den Aufstellungsbeschluss zur „1. Änderung und Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Naundorf im Bereich der ehemaligen Gemeinde Hof“ gefasst. Der Gemeinderat der Gemeinde Naundorf hat den Entwurf in seiner Sitzung am 28.08.2025 und den überarbeiteten Entwurf in seiner Sitzung am 24.09.2026 gebilligt und die Durchführung der beiden Beteiligungsschritte zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs.2 BauGB und zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel der 1. Änderung und Ergänzung des Teilflächennutzungsplans ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Vorrausetzungen für den aktuell in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Sondergebiet Windenergie Naundorf-Süd“. Hierdurch sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von vier Windenergieanlagen geschaffen werden. Das Plangebiet befindet sich westlich des OT Hohenwussen und weist eine Fläche von ca. 70 ha auf. Da das Plangebiet des im Parallelverfahren befindlichen o. g. Bebauungsplan über die Grenzen des derzeit gültigen Flächennutzungsplans hinausragt, wird neben der Änderung auch eine Ergänzung notwendig.
Das Plangebiet der 1. Änderung samt Ergänzung ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt. Der Geltungsbereich der 1. Änderung und Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes befindet sich zwischen den Ortsteilen Hohenwussen, Gastewitz und Salbitz.
Weiterhin wird das Verfahren nunmehr unter der Bezeichnung „1. Änderung und Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Naundorf im Bereich der ehemaligen Gemeinde Hof“ fortgeführt. Im Vorentwurf trug das Verfahren noch die Bezeichnung „1. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Hof“.
Der geänderte Entwurf der „1. Änderung und Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Naundorf im Bereich der ehemaligen Gemeinde Hof“ mit der Begründung mitsamt Umweltbericht, der Planzeichnung, der Abwägung sowie den Anlagen und den nach Einschätzung der Gemeinde verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen werden
vom 15.10.2026 bis 05.11.2026 (einschließlich)
unter der folgenden Internetadresse veröffentlicht:
https://www.naundorf-sachsen.de/seite/600688/bekanntmachungen.html
Zusätzlich sind die Unterlagen unter dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ sowie der Webseite der GLU GmbH Jena https://www.glu.de/aktuelles/ veröffentlicht.
Weiterhin können die Unterlagen von Jedermann zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet in der Zeit
in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Naundorf, Am Dorfplatz 3, 04769, Naundorf, Bauverwaltung während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Montag
09:00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag
09:00 Uhr bis 12.00 Uhr 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
09:00 Uhr bis 12.00 Uhr 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Während des Veröffentlichungszeitraums kann jedermann die veröffentlichten Unterlagen einsehen. Stellungnahmen hierzu können während der Dauer der Veröffentlichung abgegeben werden. Diese sollen elektronisch unter der folgenden E-Mail-Adresse abgegeben werden:
info@naundorf-sachsen.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch bei der Gemeinde Naundorf, Am Dorfplatz 3, 04769, Naundorf, schriftlich oder während der oben genannten Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben werden.
Termine zur Einsichtnahme in die Unterlagen außerhalb der vorgenannten Zeiten können auch telefonisch unter (035268) 8710 oder per E-Mail (info@naundorf-sachsen.de) vereinbart werden.
Die Frist der öffentlichen Beteiligung wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt.
Folgende umweltrelevante Informationen stehen zur Verfügung:
Im Rahmen der Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wurden Stellungnahmen vorgebracht, die Anpassungen der Entwurfsfassung nach sich ziehen. Hierdurch wird eine erneute Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB notwendig. In diesem Verfahrensschritt haben sich folgende Planänderungen ergeben:
- Mensch,
- Kultur und sonstige Sachgüter
Es wird darauf aufmerksam gemacht,
Naundorf, 25.09.2026
C. Kramm
Bürgermeisterin
Frau C. Kramm