Bebauungsplan Gemeinde Naundorf Erneute Beteiligung

Bebauungsplan "Sondergebiet Windenergie Naundorf-Süd" - überarbeiteter Entwurf

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 15.10.2026 bis 05.11.2026
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Gemeinde Naundorf

Bebauungsplan „Sondergebiet Windenergie Naundorf-Süd“ – überarbeiteter Entwurf

Hier: -     Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß

               §4a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Naundorf hat in seiner Sitzung am 30.05.2022 den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Windenergie Naundorf-Süd“ gefasst. Der Gemeinderat der Gemeinde Naundorf hat den Entwurf in seiner Sitzung am 28.08.2025 und den überarbeiteten Entwurf in seiner Sitzung am 24.09.2026 gebilligt und die Durchführung der beiden Beteiligungsschritte zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs.2 BauGB und zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Planungsziel des Bebauungsplans „Sondergebiet Windenergie Naundorf-Süd“ ist die Überplanung folgender Flurstücke:

Gemarkung Rochzahn:

Flst. 85                                   Flst. 86                                   Flst. 99 tlw.                 Flst. 103

Flst. 104 tlw.                           Flst. 144 tlw.                           Flst. 146/3 tlw.            Flst. 148 tlw.

Flst. 187                                 Flst. 188                                 Flst. 189                     Flst. 190

Flst. 191                                 Flst. 192                                

Gemarkung Hohenwussen:

Flst. 131/1 tlw.                        Flst. 132 tlw.                           Flst. 133 tlw.               Flst. 134 tlw.

Flst. 135 tlw.                           Flst. 136 tlw.                           Flst. 137 tlw.              

Gemarkung Gastewitz:

Flst. 70 tlw.                             Flst. 74 tlw.                             Flst. 75 tlw.                 Flst. 76 tlw.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sondergebiet Windenergie Naundorf-Süd“ ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich zwischen den Ortsteilen Hohenwussen, Gastewitz und Salbitz.

Es sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von vier Windenergieanlagen geschaffen werden. Hierfür wird das Plangebiet gem. § 11 Abs. 2 BauNVO als sonstiges Sondergebiet „Windenergie“ ausgewiesen. Weiterhin werden Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche getroffen.

Im Rahmen der Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wurden Stellungnahmen vorgebracht, die Anpassungen der Entwurfsfassung nach sich ziehen. Hierdurch wird eine erneute Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB notwendig. In diesem Verfahrensschritt haben sich folgende Planänderungen ergeben:

  • Überarbeitung des Ausgleichsumfangs und erneute Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen
  • Überarbeitung des Geltungsbereiches
  • Überarbeitung der Grundfläche der baulichen Anlagen (Kranstellflächen)
  • Bauordnungsrechtliche Festsetzungen zu Abstandsflächen
  • Festsetzung von zu verwendenden Baustoffen
  • Ergänzung der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen um eine zeitlich begrenzte Abschaltung von Windenergieanlagen, eine Schattenwurf-Regulierung sowie Maßnahmen des Erosionsschutzes
  • Redaktionelle Änderungen

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Windenergie Naundorf Süd“, bestehend aus der Begründung samt Umweltbericht, der Planzeichnung, der Abwägung, den Anlagen sowie den nach Einschätzung der Gemeinde verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen werden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 15.10.2026 bis 05.11.2026 (einschließlich)

unter der folgenden Internetadresse veröffentlicht:

https://www.naundorf-sachsen.de/seite/600688/bekanntmachungen.html

Zusätzlich sind die Unterlagen unter dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ sowie der Webseite der GLU GmbH Jena https://www.glu.de/aktuelles/ veröffentlicht.

Weiterhin können die Unterlagen von Jedermann zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet in der Zeit

vom 15.10.2026 bis 05.11.2026 (einschließlich)

in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Naundorf, Am Dorfplatz 3, 04769, Naundorf, Bauverwaltung während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag

09:00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

09:00 Uhr bis 12.00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag

09:00 Uhr bis 12.00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während des Veröffentlichungszeitraums kann jedermann die veröffentlichten Unterlagen einsehen. Stellungnahmen hierzu können während der Dauer der Veröffentlichung abgegeben werden. Diese sollen elektronisch unter der folgenden E-Mail-Adresse abgegeben werden:

info@naundorf-sachsen.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch bei der Gemeinde Naundorf, Am Dorfplatz 3, 04769, Naundorf, schriftlich oder während der oben genannten Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben werden.

Termine zur Einsichtnahme in die Unterlagen außerhalb der vorgenannten Zeiten können auch telefonisch unter (035268) 8710 oder per E-Mail (info@naundorf-sachsen.de) vereinbart werden.

Die Frist der öffentlichen Beteiligung wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt.

Folgende umweltrelevante Informationen stehen zur Verfügung:

  1. Umweltbericht mit einer
    1. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Hinblick auf folgende naturräumliche Schutzgüter:
  • Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften,
  • Boden,
  • Fläche,
  • Wasser,
  • Klima/Luft,
  • Landschaft und Erholung,

-     Mensch,

-     Kultur und sonstige Sachgüter

    1. Eine naturschutzfachliche Bilanzierung zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für die planerisch vorbereiteten Eingriffe in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und Bodens sowie des Landschaftsbildes
    2. Darstellung der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs
  1. Maßnahmenblätter (Streuobstwiese Reppen; Bepflanzung an Kreisstraße Gastewitz, Hof, Salbitz, Rochzahn; Strauchhecke an Pferdeweide Hohenwussen)
  2. Fotomontagen
  3. Faunistische Gutachten zur Vogel- und Fledermausfauna 2019
  4. Verifizierung Faunistische Gutachten
  5. Erfassung Groß- und Greifvögel 2024
  6. Artenschutzfachbeitrag
  7. FFH-Vorprüfung
  8. Lageplan externer Kompensationsmaßnahme Reppen und Hohenwussen
  9. Schalltechnische und schattenwurftechnische Untersuchungen
  10. Geotechnischer Bericht
  11. Umweltrelevante Stellungnahmen
    1. Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Sachsen: mit Bezug auf das Schutzgut Boden (Stellungnahme vom 23.10.2025)
    2. Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsen mit Bezug auf die Schutzgüter: Boden, Kultur und sonstige Sachgüter (Stellungnahme vom 23.09.2025)
    3. Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen mit Bezug auf die Schutzgüter: Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter (Stellungnahme vom 20.10.2025)
    4. Stellungnahme des Bauordnungs- und Planungsamtes des Landkreis Nordsachsen mit Bezug auf die Schutzgüter: Mensch, Fläche, Boden, Kultur und sonstige Sachgüter (Stellungnahme vom 23.10.2025)
    5. Stellungnahme des Umweltamtes des Landkreis Nordsachsen mit Bezug auf die Schutzgüter: Landschaft; Boden, Arten und Lebensgemeinschaften, Mensch und Wasser (Stellungnahme vom 23.10.2025)
    6. Stellungnahme des Amtes für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft des Landkreis Nordsachsen mit Bezug auf die Schutzgüter: Fläche, Mensch (Stellungnahme vom 23.10.2025)
    7. Stellungnahme der e.dis Natur Erneuerbare Energien GmbH mit Bezug auf das Schutzgut Fläche (Stellungnahme vom 22.10.2025)
    8. Stellungnahme des Wasserverbandes Döbeln-Oschatz mit Bezug auf das Schutzgut Wasser (Stellungnahme vom 05.11.2025)

Es wird darauf aufmerksam gemacht,

  • dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können.
  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und
  • dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
  • dass Stellungnahmen nach § 4 a Abs. 3 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können, da der Entwurf nach den Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB geändert wurde. Diese werden in den Unterlagen entsprechend farblich hervorgehoben. Gleichzeitig wird der Auslegezeitraum verkürzt.

Naundorf, 25.09. 2026

C. Kramm

Bürgermeisterin

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Frau C. Kramm

Bürgermeisterin

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