Öffentliche Bekanntmachung
Gemeinde Naundorf
Bebauungsplan „Sondergebiet Windenergie Naundorf-Süd“ – überarbeiteter Entwurf
Hier: - Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß
§4a Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Naundorf hat in seiner Sitzung am 30.05.2022 den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Windenergie Naundorf-Süd“ gefasst. Der Gemeinderat der Gemeinde Naundorf hat den Entwurf in seiner Sitzung am 28.08.2025 und den überarbeiteten Entwurf in seiner Sitzung am 24.09.2026 gebilligt und die Durchführung der beiden Beteiligungsschritte zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs.2 BauGB und zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Planungsziel des Bebauungsplans „Sondergebiet Windenergie Naundorf-Süd“ ist die Überplanung folgender Flurstücke:
Gemarkung Rochzahn:
Flst. 85 Flst. 86 Flst. 99 tlw. Flst. 103
Flst. 104 tlw. Flst. 144 tlw. Flst. 146/3 tlw. Flst. 148 tlw.
Flst. 187 Flst. 188 Flst. 189 Flst. 190
Flst. 191 Flst. 192
Gemarkung Hohenwussen:
Flst. 131/1 tlw. Flst. 132 tlw. Flst. 133 tlw. Flst. 134 tlw.
Flst. 135 tlw. Flst. 136 tlw. Flst. 137 tlw.
Gemarkung Gastewitz:
Flst. 70 tlw. Flst. 74 tlw. Flst. 75 tlw. Flst. 76 tlw.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sondergebiet Windenergie Naundorf-Süd“ ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich zwischen den Ortsteilen Hohenwussen, Gastewitz und Salbitz.
Es sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von vier Windenergieanlagen geschaffen werden. Hierfür wird das Plangebiet gem. § 11 Abs. 2 BauNVO als sonstiges Sondergebiet „Windenergie“ ausgewiesen. Weiterhin werden Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche getroffen.
Im Rahmen der Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wurden Stellungnahmen vorgebracht, die Anpassungen der Entwurfsfassung nach sich ziehen. Hierdurch wird eine erneute Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB notwendig. In diesem Verfahrensschritt haben sich folgende Planänderungen ergeben:
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Windenergie Naundorf Süd“, bestehend aus der Begründung samt Umweltbericht, der Planzeichnung, der Abwägung, den Anlagen sowie den nach Einschätzung der Gemeinde verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen werden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 15.10.2026 bis 05.11.2026 (einschließlich)
unter der folgenden Internetadresse veröffentlicht:
https://www.naundorf-sachsen.de/seite/600688/bekanntmachungen.html
Zusätzlich sind die Unterlagen unter dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ sowie der Webseite der GLU GmbH Jena https://www.glu.de/aktuelles/ veröffentlicht.
Weiterhin können die Unterlagen von Jedermann zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet in der Zeit
in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Naundorf, Am Dorfplatz 3, 04769, Naundorf, Bauverwaltung während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Montag
09:00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag
09:00 Uhr bis 12.00 Uhr 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
09:00 Uhr bis 12.00 Uhr 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Während des Veröffentlichungszeitraums kann jedermann die veröffentlichten Unterlagen einsehen. Stellungnahmen hierzu können während der Dauer der Veröffentlichung abgegeben werden. Diese sollen elektronisch unter der folgenden E-Mail-Adresse abgegeben werden:
info@naundorf-sachsen.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch bei der Gemeinde Naundorf, Am Dorfplatz 3, 04769, Naundorf, schriftlich oder während der oben genannten Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben werden.
Termine zur Einsichtnahme in die Unterlagen außerhalb der vorgenannten Zeiten können auch telefonisch unter (035268) 8710 oder per E-Mail (info@naundorf-sachsen.de) vereinbart werden.
Die Frist der öffentlichen Beteiligung wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt.
Folgende umweltrelevante Informationen stehen zur Verfügung:
- Mensch,
- Kultur und sonstige Sachgüter
Es wird darauf aufmerksam gemacht,
Naundorf, 25.09. 2026
C. Kramm
Bürgermeisterin
Frau C. Kramm