Bebauungsplan Gemeinde Naundorf Öffentliche Auslegung

3. Änderung zum Bebauungsplan "Windpark Naundorf" Entwurf

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 26.10.2026 bis 28.11.2026
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Gemeinde Naundorf

3. Änderung zum Bebauungsplan „Windpark Naundorf“ Entwurf

Hier: -     Öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

  • Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB

Ziel der 3. Änderung des Bebauungsplans „Windpark Naundorf“ ist es, die Planung den aktuell geltenden Gesetzen und Vorschriften anzupassen und eine geordnete Entwicklung im Sinne eines Repowering innerhalb des Gebietes zu ermöglichen. Es ist ein Ersatz von 7 Windenergieanlagen (WEA) durch moderne Anlagen geplant. 2 WEA werden ersatzlos rückgebaut.

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Windpark Naundorf“ ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich zwischen den Ortsteilen Casabra, Salbitz, Gastewitz und Stennschütz.

Der Gemeinderat der Gemeinde Naundorf hat den Entwurf in seiner Sitzung am 24.09.2026 gebilligt und die Durchführung der beiden Beteiligungsschritte gem. § 3 Abs.2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung samt Umweltbericht inkl. Anlagen werden

vom 26.10.2026 bis 28.11.2026 (einschließlich)

unter der folgenden Internetadresse veröffentlicht:

https://www.naundorf-sachsen.de/seite/600688/bekanntmachungen.html

Zusätzlich sind die Unterlagen unter dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ veröffentlicht.

Weiterhin können die Unterlagen von Jedermann zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet in der Zeit

vom 26.10.2026 bis 28.11.2026 (einschließlich)

in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Naundorf, Am Dorfplatz 3, 04769, Naundorf, Bauverwaltung während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag

09:00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

09:00 Uhr bis 12.00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag

09:00 Uhr bis 12.00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Die Gemeindeverwaltung ist am 18.11.2026 geschlossen.

Während des Veröffentlichungszeitraums kann jedermann die veröffentlichten Unterlagen einsehen. Stellungnahmen hierzu können während der Dauer der Veröffentlichung abgegeben werden. Diese sollen elektronisch unter der folgenden E-Mail-Adresse abgegeben werden:

info@naundorf-sachsen.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch bei der Gemeinde Naundorf, Am Dorfplatz 3, 04769, Naundorf, schriftlich oder während der oben genannten Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben werden.

Termine zur Einsichtnahme in die Unterlagen außerhalb der vorgenannten Zeiten können auch telefonisch unter (035268)8710 oder per E-Mail (info@naundorf-sachsen.de) vereinbart werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird weiterhin auf folgendes hingewiesen: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können

Folgende umweltrelevante Informationen stehen zur Verfügung:

  1. Umweltbericht mit einer
    1. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Hinblick auf folgende naturräumliche Schutzgüter:
  • Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften
  • Boden,
  • Fläche,
  • Wasser,
  • Klima/Luft,
  • Landschaft und Erholung

-     Mensch

-     Kultur

    1. Eine naturschutzfachliche Bilanzierung zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für die planerisch vorbereiteten Eingriffe in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes
    2. Darstellung der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs
  1. Biotoperfassung
  2. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag inkl. avifaunistischer Erfassungen
  3. Visualisierung von Bestand und Planung in Bezug auf die Wehrkirche in Hohenwussen
  4. FFH – Verträglichkeitsvorprüfung
  5. Umweltrelevante Stellungnahmen
    1. Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie mit Bezug auf die Schutzgüter: Geologie, Mensch, Boden (vom 29.04.2024)
    2. Stellungnahme des Landkreis Nordsachsen mit Bezug auf die Schutzgüter: Biotope und Fauna, Kultur und sonstige Sachgüter, Boden und Geologie, Mensch, Schutzgebiete, Landschaftsbild und Erholung, Wasser (vom 24.04.2024)
    3. Sächsisches Oberbergamt mit Bezug auf das Schutzgut: Geologie (vom 19.04.2024)
    4. Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen zu den Schutzgütern Mensch, Landschaft, Wasserschutz (vom 05.04.2024)

Es wird darauf aufmerksam gemacht,

  • dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können.
  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und
  • dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Naundorf, 25.09.2026

C. Kramm

Bürgermeisterin

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Frau C. Kramm

Bürgermeisterin

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