Öffentliche Bekanntmachung
Gemeinde Naundorf
3. Änderung zum Bebauungsplan „Windpark Naundorf“ Entwurf
Hier: - Öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Ziel der 3. Änderung des Bebauungsplans „Windpark Naundorf“ ist es, die Planung den aktuell geltenden Gesetzen und Vorschriften anzupassen und eine geordnete Entwicklung im Sinne eines Repowering innerhalb des Gebietes zu ermöglichen. Es ist ein Ersatz von 7 Windenergieanlagen (WEA) durch moderne Anlagen geplant. 2 WEA werden ersatzlos rückgebaut.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Windpark Naundorf“ ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich zwischen den Ortsteilen Casabra, Salbitz, Gastewitz und Stennschütz.
Der Gemeinderat der Gemeinde Naundorf hat den Entwurf in seiner Sitzung am 24.09.2026 gebilligt und die Durchführung der beiden Beteiligungsschritte gem. § 3 Abs.2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung samt Umweltbericht inkl. Anlagen werden
vom 26.10.2026 bis 28.11.2026 (einschließlich)
unter der folgenden Internetadresse veröffentlicht:
https://www.naundorf-sachsen.de/seite/600688/bekanntmachungen.html
Zusätzlich sind die Unterlagen unter dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ veröffentlicht.
Weiterhin können die Unterlagen von Jedermann zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet in der Zeit
in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Naundorf, Am Dorfplatz 3, 04769, Naundorf, Bauverwaltung während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Montag
09:00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag
09:00 Uhr bis 12.00 Uhr 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
09:00 Uhr bis 12.00 Uhr 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Die Gemeindeverwaltung ist am 18.11.2026 geschlossen.
Während des Veröffentlichungszeitraums kann jedermann die veröffentlichten Unterlagen einsehen. Stellungnahmen hierzu können während der Dauer der Veröffentlichung abgegeben werden. Diese sollen elektronisch unter der folgenden E-Mail-Adresse abgegeben werden:
info@naundorf-sachsen.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch bei der Gemeinde Naundorf, Am Dorfplatz 3, 04769, Naundorf, schriftlich oder während der oben genannten Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben werden.
Termine zur Einsichtnahme in die Unterlagen außerhalb der vorgenannten Zeiten können auch telefonisch unter (035268)8710 oder per E-Mail (info@naundorf-sachsen.de) vereinbart werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird weiterhin auf folgendes hingewiesen: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können
Folgende umweltrelevante Informationen stehen zur Verfügung:
- Mensch
- Kultur
Es wird darauf aufmerksam gemacht,
Naundorf, 25.09.2026
C. Kramm
Bürgermeisterin
Frau C. Kramm