Bebauungsplan Gemeinde Naundorf Erneute Beteiligung

Förmiliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum vorzeitigen B-Plan Wohngebiet "Stauchitzer Straße"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 10.08.2026 bis 16.09.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Aufgrund fehlender Angaben der umweltbezogenen Informationen in der Bekanntmachung zum 12.06.2026, ist der betreffende Verfahrensschritt zu wiederholen. Die Förmliche Beteiligung wird daher erneut bekannt gemacht. Stellungnahmen, welche bisher abgegeben worden sind, werden im Verfahren dennoch berücksichtigt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Naundorf hat in öffentlicher Sitzung am 28.05.2026 die Billigung des Entwurfs des vorzeitigen Bebauungsplan Wohngebiet „Stauchitzer Straße“ im OT Reppen sowie die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Durch ortsübliche Bekanntmachung und Auslegung des Entwurfs ist der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB auf die Dauer eines Monats Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Kontakt

Frau C. Kramm

Bürgermeisterin

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