Der Gemeinderat der Gemeinde Naundorf hat in öffentlicher Sitzung am 28.05.2026 die Billigung des Entwurfs des vorzeitigen Bebauungsplan Wohngebiet „Stauchitzer Straße“ im OT Reppen sowie die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Durch ortsübliche Bekanntmachung und Auslegung des Entwurfs ist der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB auf die Dauer eines Monats Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Frau C. Kramm
Bürgermeisterin
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