Entwicklungssatzung Gemeinde Naundorf Erneute Beteiligung

Ergänzungssatzung "Gastewitz - Flurstück 52" der Gemeinde Naundorf nach § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren)

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 11.02.2026 bis 16.03.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Naundorf hat am 26.10.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Ergänzungssatzung „Gastewitz – Flurstück 52“ der Gemeinde Naundorf, nach § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) mit Begründung, gebilligt.

Durch ortsübliche Bekanntmachung und Auslegung des Entwurfs ist der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB auf die Dauer eines Monats Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gem. § 13 (3) BauGB auf die Dauer eines Monats ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Entwurf der Planung in der Zeit vom 12.02.2026 bis einschließlich 16.03.2026 über den Internetauftritt der Gemeinde unter

https://www.naundorf-sachsen.de/seite/600688/bekanntmachungen.html

und im Beteiligungsportal des Freistaates unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/

einsehbar.

Gemäß § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 3 S. 2 BauGB weisen wir darauf hin, dass bei der Beteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (vereinfachtes Verfahren) von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

Zusätzlich liegen die Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung Naundorf, Am Dorfplatz 3, 04769 Naundorf OT Hof während der Sprechzeiten:  

Montag:         08.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag:       08.00 bis 12.00        und 13.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch:       geschlossen

Donnerstag:  08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr

Freitag:          08.00 bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

In dem genannten Zeitraum wird der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Während der Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung unter o. g. Anschrift abgegeben werden. Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail an:

info@naundorf-sachsen.de

übermittelt werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. Ic EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Naundorf, den 26.01.2026

C. Kramm                                         

Bürgermeisterin

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