Der Gemeinderat der Gemeinde Naundorf hat am 28.10.2024 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Dörfliches Wohngebiet „Stauchitzer Straße“ im OT Reppen und am 27.11.2025 den Änderungsbeschluss bezüglich des Planungsziels hin zu einem Allgemeinen Wohngebiet (§ 4 BauNVO) gefasst. Ziel der Planung Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung entlang der östlichen Seite der Stauchitzer Straße. Das Baurecht soll der Umsetzung von Einfamilienhausbebauungen auf Grundstücken mit Größen von ca. 1.000 m² dienen. Zur Schaffung von Baurecht ist die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens (Erstellung eines Bebauungsplanes) notwendig. Betroffene Flurstücke Von der Planung betroffen sind die Flurstücke 142/6 (tlw.) und 72 (tlw.) der Gemarkung Reppen, wobei die verkehrliche und mediale Erschließung über die Stauchitzer Straße erfolgen soll. Reppen Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden erfolgt parallel. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Vorentwurf der Planung in der Zeit vom 15.12.2025 bis einschließlich 23.01.2026 über den Internetauftritt der Gemeinde unter
https://www.naundorf-sachsen.de/seite/600688/bekanntmachungen.html
und im Beteiligungsportal des Freistaates unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de
einsehbar.
Zusätzlich liegen die Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung Naundorf, Am Dorfplatz 3, 04769 Naundorf OT Hof während der Sprechzeiten: Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. In dem genannten Zeitraum wird der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Während der Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung unter o. g. Anschrift abgegeben werden. Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail an:
info@naundorf-sachsen.de
übermittelt werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. Ic EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Die auszulegenden Unterlagen zum Vorentwurf umfassen: - Vorentwurf Planzeichnung (03.11.2025) - Begründung (03.11.2025) - Anlage 1: Umweltbericht (12.11.2025) - Anlage 2: Artenschutzrechtliche Betroffenheitsabschätzung (12.11.2025) - Anlage 3: Schallimmissionsprognose (12.11.2025) - Anlage 4: Baugrunderkundung (15.11.2022) - Anlage 5: Löschwassernachweis (13.11.2025) Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Plans nicht von Bedeutung ist.
Naundorf, den 1.12.2025
gez. C. Kramm Bürgermeisterin
Frau C. Kramm
Bürgermeisterin