Flächennutzungsplan Stadt Mügeln Öffentliche Auslegung

2. Teil-Änderung Flächennutzungsplan Stadt Mügeln

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 17.07.2026 bis 21.08.2026
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Planzeichnung

Im Rahmen der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Verlagerung EDEKA-SB von Rosa-Luxemburg-Straße in die August-Bebel-Straße/Grüner Weg“ wird auch eine Teil-Änderung des Flächennutzungsplan Mügeln der Stadt Mügeln notwendig. 

Die Änderungsnotwendigkeit ergibt sich aus § 8 Nr. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Im genannten Fall ist dieses Entwicklungsgebot nicht erfüllt, weshalb im Sinne des § 8 Abs. 3 BauGB auch der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern ist.

Die angestrebte Nutzung der Flächen als Sonderbauflächen (SO Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel) sind an dieser Stelle im wirksamen Flächennutzungsplan nicht vorgesehen. Die Änderungen der bisherigen Darstellung als Flächen für die Landwirtschaft soll im Parallelverfahrung zur Erstellung des genannten Bebauungsplans erfolgen.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB) werden die Planungsunterlagen des Entwurfes der 2. Teiländerung des Flächennutzungsplans Mügeln in der Fassung vom 26.06.2026, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung inkl. der dazugehörigen Anlagen in der Zeit vom

17.07.2026 – 21.08.2026

in der Stadtverwaltung Markt 1, 04769 Mügeln öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist per E-Mail an

rathaus@stadtmuegeln.de

schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der üblichen Dienstzeiten

Montag:              geschlossen

Dienstag:            09.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.30 Uhr

Mittwoch:            geschlossen

Donnerstag:        09:00 bis 12:00 und 13.00 bis 18.00 Uhr

Freitag:               09.00 bis 11.30 Uhr

erfolgen.

Die Unterlagen zum Entwurf sind zusätzlich über das Internetportal der Stadt Mügeln:

www.stadt-muegeln.de/bekanntmachungen

und über das Zentrale Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de

einsehbar.

Planungsziel: Die Änderung der Darstellung der Fläche in eine Sonderbaufläche „SO Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“ dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Verlagerung EDEKA-SB von der Rosa-Luxemburg-Straße in die August-Bebel-Straße/Grüner Weg“.

Plangebiet: Die Flächenänderung befindet sich im westlichen Bereich der Stadt Mügeln südlich des Friedhofs und direkt nördlich der Staatstraße 31 (Ortsumgehung Mügeln).

Geltungsbereich

Geltungsbereich (ohne Maßstab); Quelle: Teilflächennutzungsplan Mügeln der Stadt Mügeln (2003)

Planunterlagen: Zu den Planunterlagen des Entwurfes gehören folgende Anlagen:

  1. Planzeichnung 2. Teiländerung
  2. Begründung 2. Teiländerung
  3. Umweltbericht vom 26.06.2026

Der Stadt Mügeln liegen folgende wesentlichen umweltbezogenen Gutachten bereits vor (diese sind als Anlagen zur Begründung einsehbar):

Umweltbericht (Stand 26.06.2026):

Auseinandersetzung mit den Belangen des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt.

Mit in die Offenlage integriert werden zudem die Stellungnahmen folgender Träger öffentlicher Belange unter der Maßgabe bereits vorliegender wesentlicher umweltbezogener Informationen:

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, vom 26.09.2025:  

Zum Vorentwurf hat sich ein geologischer Hinweis ergeben, der berücksichtigt werden sollte.

In der Offenlegung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme bezüglich des Entwurfs der 2. Teiländerung des Flächennutzungsplans Mügeln der Stadt Mügeln und ihrer möglichen Auswirkungen gegeben.

Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, bei denen einen elektronischer Kontakt beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungsbeschluss im Stadtrat.

Mügeln, den 10.07.2026

Johannes Ecke

(Bürgermeister)

Kontakt

Herr Enrico Naumann
E-Mail: e.naumann@stadtmuegeln.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplanung


1. Verantwortlicher
Stadtverwaltung Mügeln
Markt 1
04769 Mügeln
rathaus@stadtmuegeln.de
Tel. 034362/410-0


2. Datenschutzbeauftragter
Herr Jürgen Hähnel
DEKRA Automobil GmbH
Torgauer Str. 235
04347 Leipzig
Leipzig.datenschutz@dekra.com


3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.


4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten
Artikel 5 Abs. 1 Bst. c DSGVO sowie Artikel 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen.
Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.


5. Empfänger der personenbezogenen Daten
Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Mügeln können andere Sachgebiete notwendige personenbezogene Daten erhalten. Stadträte und die mit der Bauleitplanung beauftragten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten. Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Nordsachsen) die personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung von Bauleitplanungen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt werden.


6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation
Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung
Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.


8. Ihre Rechte als betroffene Person
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:
− Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
− Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
− Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
− Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
− Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
− Recht auf Widerruf der Einwilligung
Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.


9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Postfach 110132
01330 Dresden
Telefon: 0351- 854 711 01
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de


10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.


11. automatisierte Entscheidungsfindung
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

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