Flächennutzungsplan Stadt Mügeln Frühzeitige Beteiligung

2. Teil-Änderung Flächennutzungsplan Stadt Mügeln

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 03.09.2025 bis 17.10.2025
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Planzeichnung

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Vorentwurf zur 2. Teil-Änderung des Flächennutzungsplans

zur Umsetzung des Bebauungsplans „Verlagerung EDEKA-SB von Rosa-Luxemburg-Straße in die August-Bebel-Straße/Grüner Weg“

Mit dem Aufstellungsbeschluss (Beschluss-Nr. 36-22) vom 23.06.2022 zum Bebauungsplan Verlagerung EDEKA-SB von Rosa-Luxemburg-Straße in die August-Bebel-Straße/Grüner Weg“ durch den Stadtrat der Stadt Mügeln wird auch eine Teil-Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Mügeln notwendig.

Die Änderungsnotwendigkeit ergibt sich aus § 8 Nr. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Im genannten Fall ist dieses Entwicklungsgebot nicht erfüllt, weshalb im Sinne des § 8 Abs. 3 BauGB auch der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern ist.

Die angestrebte Nutzung der Flächen als Sonderbauflächen (Einzelhandel) sind an dieser Stelle im wirksamen Flächennutzungsplan nicht vorgesehen. Die Änderung der bisherigen Darstellung als Flächen für die Landwirtschaft soll im Parallelverfahrung zur Erstellung des genannten Bebauungsplans erfolgen.

Plangebiet

Die Flächenänderung entspricht dem östlichen Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplans „Verlagerung EDEKA-SB von Rosa-Luxemburg-Straße in die August-Bebel-Straße/Grüner Weg“. Der westliche Bereich des Bauungsplanes besteht lediglich aus der konfliktfrei interpretierbaren Verkehrsfläche zur inneren Erschließung.

Die Darstellungen im wirksamen FNP der Stadt Mügeln (02.10.2003) entsprechen in wesentlichen Teilen Flächen für die Landwirtschaft.

Ziel der Planung ist die Darstellung als Sonderbaufläche für den Großflächigen Einzelhandel (SO).

Das Plangebiet wird durch die Friedhofsnutzung im Norden, sowie eine Mischnutzung bzw. die Staatsstraße S 41 (August-Bebel-Straße) im Westen begrenzt. Im Süden bildet die Staatsstraße S 31 (Ortsumgehung Mügeln) die Grenze.

Gegenwärtig wird die zu überplanende Fläche überwiegend landwirtschaftlich genutzt.

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Unterrichtung der der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden erfolgt parallel.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Vorentwurf der Planung in der Zeit vom 19.09.2025 bis einschließlich 17.10.2025 über den Internetauftritt der Stadt Mügeln unter

https://www.stadt-muegeln.de/bekanntmachungen/index.php

und im Beteiligungsportal des Freistaates unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de

einsehbar.

Zusätzlich liegen die Unterlagen bei der Stadtverwaltung im Rathaus, Raum Nr. 1.13, Markt 1, 04769 Mügeln während der Sprechzeiten:              

Montag:                 geschlossen

Dienstag:               09.00 bis 12.00       und 13.00 bis 16.30 Uhr

Mittwoch:               geschlossen

Donnerstag:           09.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr

Freitag:                   09.00 bis 11.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Während der Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen bei der Stadt Mügeln unter o. g. Anschrift abgegeben werden. Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail an:

rathaus@stadtmuegeln.de

übermittelt werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. Ic EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Die auszulegenden Unterlagen zum Vorentwurf umfassen:

  • Darstellung der SO Kulisse (Mügeln FNP SO-Kulisse.pdf)

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur Teiländerung des Flächennutzungsplans gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Plans nicht von Bedeutung ist.

Mügeln, den 02.09.2025

Bürgermeister Johannes Ecke

Kontakt

Herr Enrico Naumann
E-Mail: e.naumann@stadtmuegeln.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

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  • Flächennutzungsplan Stadt Mügeln in Kraft

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