Bebauungsplan Stadt Mügeln Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Verlagerung EDEKA-SB"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 17.07.2026 bis 21.08.2026
Bild vergrößern
Planzeichnung

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) werden die Planungsunterlagen des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Verlagerung EDEKA SB von Rosa-Luxemburg-Straße in die August-Bebel-Straße/Grüner Weg“ in der Fassung vom 26.06.2026, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung inkl. der dazugehörigen Anlagen in der Zeit vom

17.07.2026 – 21.08.2026

in der Stadtverwaltung Markt 1, 04769 Mügeln öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist per E-Mail an

rathaus@stadtmuegeln.de

schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der üblichen Dienstzeiten

Montag:              geschlossen

Dienstag:           09.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.30 Uhr

Mittwoch:           geschlossen

Donnerstag:       09:00 bis 12:00 und 13.00 bis 18.00 Uhr

Freitag:               09.00 bis 11.30 Uhr

erfolgen.

Die Unterlagen zum Entwurf sind zusätzlich über das Internetportal der Stadt Mügeln:

www.stadt-muegeln.de/bekanntmachungen

und über das Zentrale Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de

einsehbar.

Planungsziel: Zur Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur plant die Stadt Mügeln für den grundzentralen Verbund mit der Gemeinde Wermsdorf die Errichtung eines neuen Standortes für den großflächigen Lebensmitteleinzelhandel. Am Standort sollen ein Lebensmittelvollsortimenter und ein Lebensmitteldiscounter angesiedelt werden. Für den Lebensmitteldiscounter soll dabei eine Verkaufsfläche von ca. 900 m², für den Vollsortimenter von ca. 1.650 m² berücksichtigt werden. Der neue Standort soll sowohl die Einkaufsattraktivität für die Anwohner der Stadt Mügeln als auch der umliegenden Ortsteile erhöhen.

Plangebiet: Das Plangebiet befindet sich im südlichen Bereich der Stadt Mügeln direkt an der Staatstraße 31. Die verkehrliche Erschließung erfolgt für den Kundenverkehr sowohl für über die August Bebel Straße als auch über den Grünen Weg. Der An- und Ablieferungsverkehr erfolgt nur über die August Bebel Straße. 

Geltungsbereich

Geltungsbereich (ohne Maßstab); Quelle: RAPIS - Raumplanungsinformationssystem Sachsen; SB Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN); 06/2026

Planunterlagen: Zu den Planunterlagen des Entwurfes gehören:

  1. Planzeichnung Vorhabenbezogener Bebauungsplan vom 26.06.2026
  2. Vorhaben- und Erschließungsplan vom 25.06.2026
  3. Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vom 26.06.2026
  4. Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan vom 26.06.2026
  5. Artenschutzfachbeitrag vom 26.06.2026
  6. FFH-Erheblichkeitsabschätzung vom 26.06.2026
  7. Einzelhandelskonzept der Stadt Mügeln vom 26.04.2024
  8. Schalltechnisches Gutachten vom 15.12.2025
  9. Geotechnisches Gutachten vom 10.04.2025
  10. Verkehrstechnisches Gutachten vom 31.07.2025
  11. Stellungnahme der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Oschatzer Land vom 25.04.2026

Der Stadt Mügeln liegen folgende wesentlichen umweltbezogenen Gutachten bereits vor (diese sind als Anlagen zur Begründung einsehbar):

Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan, IB Hauffe GbR (Stand 26.06.2026):

Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes, Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen, umweltbezogene Zielvorstellungen, Formulierung und Beschreibung der Kompensationsmaßnahmen zum Eingriffsausgleich

Artenschutzfachbeitrag, IB Hauffe GbR (Stand 26.06.2026):

Erfassung und Bewertung aus der Multi-Base Datenbank bezüglich des möglichen Vorkommens streng geschützter Tierarten im Plangebiet.

FFH-Erheblichkeitsabschätzung, IB Hauffe GbR (Stand 26.06.2026):

Bewertung der Auswirkungen zu dem in der Nähe liegendem FFH Gebiet „Döllnitz und Mutzschener Wasser“,

Schalltechnisches Gutachten, iba MV – Ingenieurbüro für Akustik (Stand 15.12.2025):

Umfassende Bewertung der Schallbelastung durch den Betrieb der Anlagen und des Verkehrsaufkommens auf schutzwürdige Bebauungen.

Mit in die Offenlage integriert werden zudem die Stellungnahmen folgender Träger öffentlicher Belange unter der Maßgabe bereits vorliegender wesentlicher umweltbezogener Informationen:

Landratsamt Nordsachsen, SG Abfall/Bodenschutz vom 26.09.2025

Umweltbericht ist unvollständig. Es fehlen vollständig Aussagen zu den zu erwartenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden und zu Vermeidungs- und Kompensations-maßnahmen.

Landratsamt Nordsachsen, SG Immissionsschutz 26.09.2025

Für die Beurteilung des o. g. Vorhabens ist eine schalltechnische Untersuchung erforderlich.

Landratsamt Nordsachsen, SG Naturschutz 26.09.2025

Umweltbericht ist unvollständig. Es können keine endgültigen Aussagen seitens der unteren Naturschutzbehörde getroffen werden. Die Ausführungen zum Artenschutz und der Eingriffsausgleichs-Problematik fehlen, die FFH-Aussagen müssen fachlich untersetzt werden.

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, vom 26.09.2025:  

Angaben zum Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser sind noch nicht enthalten.

In der Offenlegung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme bezüglich des Entwurfs des Bebauungsplans und seine möglichen Auswirkungen gegeben.

Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, bei denen einen elektronischer Kontakt beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Stadtrat.

Mügeln, 10.07.2026

Johannes Ecke
(Bürgermeister)

Kontakt

Herr Enrico Naumann
E-Mail: e.naumann@stadtmuegeln.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplanung


1. Verantwortlicher
Stadtverwaltung Mügeln
Markt 1
04769 Mügeln
rathaus@stadtmuegeln.de
Tel. 034362/410-0


2. Datenschutzbeauftragter
Herr Jürgen Hähnel
DEKRA Automobil GmbH
Torgauer Str. 235
04347 Leipzig
Leipzig.datenschutz@dekra.com


3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.


4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten
Artikel 5 Abs. 1 Bst. c DSGVO sowie Artikel 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen.
Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.


5. Empfänger der personenbezogenen Daten
Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Mügeln können andere Sachgebiete notwendige personenbezogene Daten erhalten. Stadträte und die mit der Bauleitplanung beauftragten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten. Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Nordsachsen) die personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung von Bauleitplanungen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt werden.


6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation
Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung
Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.


8. Ihre Rechte als betroffene Person
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:
− Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
− Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
− Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
− Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
− Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
− Recht auf Widerruf der Einwilligung
Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.


9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Postfach 110132
01330 Dresden
Telefon: 0351- 854 711 01
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de


10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.


11. automatisierte Entscheidungsfindung
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang