Bebauungsplan Gemeinde Mockrehna Öffentliche Auslegung

4. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Mockrehna "Ortserweiterung Mockrehna"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.10.2025 bis 05.12.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Bild vergrößern
Planzeichnung

Gemeinde Mockrehna

Öffentliche Bekanntmachung

Auslegung der 4. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes der Gemeinde Mockrehna „Ortserweiterung Mockrehna " im Ortsteil Mockrehna

Der Gemeinderat Mockrehna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.10.2025 den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Mockrehna „Ortserweiterung Mockrehna " im Ortsteil Mockrehna einschließlich der Begründung und Anlagen gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a BauGB beschlossen. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Die 4. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes „Ortserweiterung Mockrehna“ soll nach

§ 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung und damit im beschleunigten Verfahren erfolgen, weil die entsprechenden Voraussetzungen zur Aufstellung für die Änderungsfläche vorliegen. Mit der Planung wird entsprechend § 13a Abs. 1 BauGB eine planungsrechtlich rechtswirksame Baufläche umgestaltet und nachverdichtet ohne weiteres Vordringen in den Außenbereich. Es wird gemäß § 13a Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass der B-Plan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird.

Innerhalb des Geltungsbereichs 1 des rechtswirksamen Bebauungsplans soll mit der 4. Änderung ein Teilbereich fortgeschrieben werden.

Die zu ändernde Fläche der 4. Änderung des Bebauungsplanes befindet sich im Süden des B-Planes und wird mit „Änderungsbereich“ bezeichnet. Betroffen ist die Mischgebietsfläche 5 (MI 5) mit den Flurstücken 53/28, 53/32, 53/34, 54/14, 54/17, 55/26, 55/41 und 55/42 der Flur 3 der Gemarkung Mockrehna.

Für den naturschutzrechtlichen Eingriffskompensation ist eine Fläche außerhalb des ursprünglichen Geltungsbereichs erforderlich. Das betrifft einen Teilbereich des Flurstücks 48/1 der Flur 2 in der Gemarkung Mockrehna, diese ist mit Geltungsbereich 2 bezeichnet (siehe Übersichtslageplan).

Ziel der 4. Änderung ist es, für die Errichtung eines Einkaufsmarktes mit max. 799 m² Verkaufsfläche das Baufeld zu vergrößern, Leitungsrechte zu ändern und eine Grünfläche für den Parkplatz umzuwandeln.

Die Änderungen sind in der Begründung farblich markiert.

Der Entwurf der 4. Änderung bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung in der Fassung vom 25.09.2025 einschließlich der Naturschutzfachlichen Eingriffsbilanzierung (Anlage 1) vom 19.08.2025, des Schallgutachtens vom 16.05.2024 (Anlage 2), der Abschätzung der derzeitigen Geräuschvorbelastung vom 23.09.2024 (Anlage 3) und der Schallimmissionsprognose TA Lärm vom 12.09.2025 (Anlage 4) einschließlich der Inhalt dieser Bekanntmachung werden in der Zeit vom

27.10. bis 05.12.2025

im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Mockrehna unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/mockrehna/startseite sowie unter dem zentralen Landesportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die genannten Unterlagen für die Öffentlichkeit im gleichen Zeitraum während der Öffnungszeiten:

Montag                           9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag                          9.00 – 12.00 Uhr        13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch                         geschlossen

Donnerstag                     9.00 – 12.00 Uhr        13.00 – 15.30 Uhr

Freitag                             9.00 – 11.30 Uhr

in der Gemeindeverwaltung, Bauamt, Unterdorf 4 in 04862 Mockrehna aus.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen und Anregungen zu den Änderungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgetragene Anregungen sollten die vollständige Anschrift des Verfassers und ggf. die vollständige Anschrift des betroffenen Grundstückes/Gebäudes enthalten. Die Abgabe der Stellungnahmen kann auch per E-Mail an info@mockrehna.de oder info@ibs-eilenburg.de

gesendet werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung unberücksichtigt. Es wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: "Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)", welches mit ausliegt.

Mockrehna, 16.10.2025

Klepel

Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeverwaltung Mockrehna, Unterdorf 4, 04862 Mockrehna

Tel.: 034244/574-0 

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: "Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)", welches mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang