Bekanntmachung der Gemeinde Mockrehna
über die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Ehemalige Siloanlage am Zehnweg“ Mockrehna
Der Gemeinderat der Gemeinde Mockrehna hat in seiner Sitzung am 04.02.2025 die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes „Ehemalige Siloanlage am Zehnweg“ Mockrehna beschlossen.
Beschluss-Nr. 04/02/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Mockrehna beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes „Ehemalige Siloanlage am Zehnweg“ Mockrehna nach § 8 Abs. 4 BauGB.
Das Plangebiet befindet sich gemäß § 35 BauGB im Außenbereich, Nähe der Ortslage Mockrehna in Richtung Leitpflock (Waldrandgebiet). Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 10.500 m2 (Flurstück 21/6, Flur 3, Gemarkung Mockrehna) und ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Es sollen vorerst folgende Planungsziele erreicht werden:
Die Errichtung einer Bildungsstätte soll gegenwärtig noch nicht Bestandteil der Planung sein.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele der Planung entsprechend § 8 Abs. 4 BauGB in der Gemeindeverwaltung nach vorheriger Anmeldung informieren.
Der Gemeinde entstehen für das Bebauungsplanverfahren keine Kosten, da es für das Gebiet einen privaten Antragsteller gibt, welcher die Kosten übernimmt. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag wird abgeschlossen.
Anlage: Übersichtsplan
Mockrehna, den 12.02.2025
Peter Klepel Bürgermeister
Gemeindeverwaltung Mockrehna, Unterdorf 4, 04862 Mockrehna
Tel.: 034244/574-0
Fax: 034244/574-22