Bekanntmachung der Gemeinde Mockrehna
Aufstellung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Wildschützgraben“ im OT Audenhain
Der Gemeinderat der Gemeinde Mockrehna hat in seiner Sitzung am 03.09.2024 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Wildschützgraben“ im OT Audenhain im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen.
Beschluss-Nr. 52/09/2024
Der Gemeinderat Mockrehna beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Wildschützgraben“ OT Audenhain im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.
Folgende Planziele sollen erreicht werden:
- Wegfall der textlichen Festsetzungen zur Dachform und Dachneigung
- Änderung der zulässigen maximalen Traufhöhe: Ausbildung einer Traufe bei 6,20 m (Der Höhenbezugspunkt wird dabei gemessen am höchsten Punkt der Anliegerstraße zum Grenzeckpunkt (Straße „Heide“ in Richtung Langenreichenbach).
Der Geltungsbereich liegt innerhalb der Ortslage Audenhain und kann der beigefügten Abbildung entnommen werden.
Gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans eingeholt.
Anlagen: Übersichtsplan Geltungsbereich
gez. Klepel
Bürgermeister
Mockrehna, den 05.09.2024
Gemeindeverwaltung Mockrehna, Unterdorf 4, 04862 Mockrehna
Tel.: 034244/574-0
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