Bebauungsplan Gemeinde Mockrehna Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan der Gemeinde Mockrehna Sondergebiet "Freiflächen-Photovoltaikanlage Audenhain - Am Weinberg

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.01.2024 bis 09.02.2024
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung

über die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage Audenhain – Am Weinberg“ der Gemeinde Mockrehna (Stand November 2023)

Der Gemeinderat der Gemeinde Mockrehna hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 den Entwurf des Bebauungsplans Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage Audenhain – Am Weinberg“ gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Mockrehna, die Begründung mit Umweltbericht (Stand November 2023) und die nach Einschätzung der Gemeinde bereits vorliegende umwelt-bezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom

08.01.2024 bis 09.02.2024

auf der Internetseite der Gemeinde (www.mockrehna.de) sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Mockrehna, Sachgebiet Hoch-/ Tiefbau, Unterdorf 4, 04862 Mockrehna zu folgenden Zeiten:

Montag           9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag         9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag     9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr

Freitag            9:00 Uhr bis 11:30 Uhr

zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann zur Verfügung gestellt.

Folgende umweltrelevanten Informationen liegen vor:

Fachgutachten:

  • Artenschutzfachliches Gutachten zur artenschutzrechtlichen Prüfung nach § 44 BNatSchG (NABU-AG Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V., November 2023)
  • Sachverständigengutachten „Überprüfung der Bodenschätzung auf Teilflächen der Gemeinde Audenhain im Rahmen der Genehmigungsplanung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage (Dr. Michael Steiniger, öffentlich bestellter landwirtschaftlicher Sachverständiger für Wasserwirtschaft und Melioration vom 15.02.2023)
  • Fachgutachten zur Bewertung der Blendwirkung durch Reflexion an PV-Modulen (Blendgutachten) für den Solarpark Audenhain Am Weinberg (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. vom 07.09.2023)

Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit:

Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Wald

  • Hinweis auf die Abstandregelung zum vorhandenen Wald innerhalb des Geltungs-bereiches sowie angrenzend an den östlichen Geltungsbereich gemäß § 25 Abs. 3 SächsWaldG; Berücksichtigung des freien Betretungsrechts sowie der hohen Wald-brandgefahr des Gebietes (Landratsamt Nordsachsen vom 01.03.2023, Landesdirektion Sachsen vom 12.04.2023).
  • Hinweise auf die zu kartierenden Indikator-Artengruppen im Artenschutzfachbeitrag sowie auf die erforderliche Beweissicherung durch ein artbezogenes Monitoring (Landratsamt Nordsachsen vom 01.03.2023, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland vom 20.03.2023).
  • Hinweis auf die Anwendung des § 14 BNatSchG: gebietseigene Gehölze und Saatgut; Pflege, dauerhafte Erhaltung und Kontrolle der Kompensationsflächen (Landratsamt Nordsachsen vom 01.03.2023).
  • Betroffenheit eines Vorbehaltsgebietes Arten- und Biotope (Landesdirektion Sachsen vom 12.04.2023, Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen vom 14.04.2023).
  • Hinweis auf erhöhtes Artensterben aufgrund der steigenden Flächenversiegelung durch Solarparks; Beanspruchung landwirtschaftlicher Flächen und somit Entzug von Flächen zur Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln; Eingriff in das Landschaftsbild; Entzug von Lebens- und Rückzugsräumen für Wildtiere; Barrierewirkung – Erhaltung von Wanderkorridoren; Mehrfachnutzung der Fläche durch Landwirtschaft, Photovoltaik, Jagd und Naturschutz (Agri-PVA) (Landesjagdverband Sachsen e. V. vom 04.04.2023).

Schutzgut Boden / Fläche

  • Berücksichtigung der DIN 19639 „Bodenschutz bei der Planung und Durchführung von Bauvorhaben“, Einbindung einer Bodenkundlichen Baubegleitung (Landratsamt Nord-sachsen vom 01.03.2023).
  • Hinweise auf die im Sächsischen Altlastenkataster eingetragene Altablagerung „Deponie Audenhain, Gräfendorfer Str. links" [AKZ: 89100007] (Landratsamt Nordsachsen vom 01.03.2023, Landesdirektion Sachsen vom 12.04.2023).
  • Betroffenheit eines Vorbehaltsgebiets Landwirtschaft; Betroffenheit von Bereichen mit Bodenwertzahlen > 50 (Landesdirektion Sachsen vom 12.04.2023, Regionaler Planungs-verband Leipzig-Westsachsen vom 14.04.2023)
  • Berücksichtigung der ergänzenden geologischen Hinweise (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 21.03.2023).

Schutzgut Wasser

  • Hinweis auf die Einhaltung eines ausreichenden Abstandes zu einem verrohrten Gewässer westlich des Geltungsbereiches (Landratsamt Nordsachsen vom 01.03.2023).
  • Lage im regional bedeutsamen Grundwassersanierungsgebiet; sanierungsbedürftiger Grundwasserkörper (Landesdirektion Sachsen vom 12.04.2023).

Klimaschutz, Energieversorgung

  • Lage innerhalb der Gebietskulisse zur Umsetzung der Sächsischen Photovoltaik- Freiflächenverordnung (PVFVO) (Landesdirektion Sachsen vom 12.04.2023).

Schutzgut Mensch /Gesundheit, Immissionsschutz

  • Hinweis auf mögliche schädlichen Umwelteinwirkungen / Emissionen in Form von Blendeinwirkungen durch die FFPVA insbesondere auf die Bahnlinie und die Bundesstraße B 87(Landratsamt Nordsachsen vom 01.03.2023, Landesamt für Straßenbau und Verkehr vom 22.03.2023, Eisenbahn-Bundesamt vom 15.03.2023, Deutsche Bahn AG vom 04.04.2023).

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Hinweis auf die Notwendigkeit einer Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörde aufgrund von archäologischer Kulturdenkmäler aus dem Umfeld (Landratsamt Nordsachsen vom 01.03.2023, Landesdirektion Sachsen vom 12.04.2023, Landesamt für Archäologie Sachsen vom 23.02.2023).

Diese umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes eingeflossen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sind elektronisch zu übermitteln; bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist
(§ 3 Abs. 2 BauGB).

Mockrehna, 14.12.2023

Klepel

Bürgermeister                                                                                              

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Mockrehna, Unterdorf 4, 04862 Mockrehna

Tel.: 034244/574-0

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