Ortsübliche Bekanntmachung
über die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage Audenhain – Am Weinberg“ der Gemeinde Mockrehna (Stand November 2023)
Der Gemeinderat der Gemeinde Mockrehna hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 den Entwurf des Bebauungsplans Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage Audenhain – Am Weinberg“ gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Mockrehna, die Begründung mit Umweltbericht (Stand November 2023) und die nach Einschätzung der Gemeinde bereits vorliegende umwelt-bezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom
08.01.2024 bis 09.02.2024
auf der Internetseite der Gemeinde (www.mockrehna.de) sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Mockrehna, Sachgebiet Hoch-/ Tiefbau, Unterdorf 4, 04862 Mockrehna zu folgenden Zeiten:
Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
Freitag 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr
zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann zur Verfügung gestellt.
Folgende umweltrelevanten Informationen liegen vor:
Fachgutachten:
Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit:
Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Wald
Schutzgut Boden / Fläche
Schutzgut Wasser
Klimaschutz, Energieversorgung
Schutzgut Mensch /Gesundheit, Immissionsschutz
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Diese umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes eingeflossen.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sind elektronisch zu übermitteln; bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Mockrehna, 14.12.2023
Klepel
Bürgermeister
Gemeindeverwaltung Mockrehna, Unterdorf 4, 04862 Mockrehna
Tel.: 034244/574-0