Bekanntmachung der Gemeinde Mockrehna
Genehmigung der Satzung der Gemeinde Mockrehna über die 2. Änderung des einfachen
Bebauungsplanes „Gemeinde Wildenhain“ der Gemeinde Mockrehna.
Das Landratsamt hat am 04.01.2023 unter der Registriernummer 190/01/2022 und dem
Aktenzeichen 2022-06110 den von der Gemeinde Mockrehna in der Sitzung am 11.10.2022 als Satzung beschlossene vorzeitige 2. Änderung des einfachen Bebauungsplanes „Gemeinde Wildenhain“ der Gemeinde Mockrehna, Stand: September 2022 (Beschluss Nr.: 74/10/2022) genehmigt.
Die Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Mit der Bekanntmachung tritt die 2. Änderung des Bebauungsplanes in Kraft.
Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.
Maßgebend ist die 2. Änderung des einfachen Bebauungsplanes „Gemeinde Wildenhain“ der Gemeinde Mockrehna (Stand September 2022) und die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung vom 22.09.2022.
Das Plangebiet befindet sich in der Gemeinde Mockrehna im OT Wildenhain und umfasst die gesamte Ortslage.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung wird in der Gemeindeverwaltung Mockrehna, Unterdorf 4, 04862 Mockrehna während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über dessen Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Außerdem kann der Bebauungsplan über das Internetportal der Gemeinde Mockrehna unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/mockrehna/startseite eingesehen werden
Mockrehna, den 09.01.2023
Klepel
Bürgermeister
Hinweise:
Dies gilt nicht wenn
oder
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Gemeindeverwaltung Mockrehna, Unterdorf 4, 04862 Mockrehna