Bekanntmachung der Gemeinde Mockrehna
Genehmigung der Satzung der Gemeinde Mockrehna über den vorzeitigen Bebauungsplan
„Wohnbebauung Kirchstraße“ OT Langenreichenbach.
Das Landratsamt Nordsachsen hat am 15.07.2022 unter der
Registriernummer 160/05/2022 und dem Aktenzeichen 2021-06032 den von der Gemeinde Mockrehna in der Sitzung am 15.03.2022 als Satzung beschlossene, vorzeitige Bebauungsplan „Wohnbebauung Kirchstraße“, OT Langenreichenbach in der Fassung vom 15.03.2022 (Beschluss Nr.: 14/03/2022) genehmigt.
Die Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Maßgebend ist der Bebauungsplan in der Fassung vom 15.03.2022 mit der Planzeichnung im Maßstab 1 : 500 und den darauf befindlichen textlichen Festsetzungen sowie der Begründung vom 15.03.2022.
Das Plangebiet befindet sich in der Gemeinde Mockrehna im OT Langenreichenbach im nördlichen Bereich der Ortslage.
Der vorzeitige Bebauungsplan einschließlich der Begründung wird in der Gemeindeverwaltung Mockrehna, Unterdorf 4, 04862 Mockrehna während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über dessen Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Außerdem kann der Bebauungsplan über das Internetportal der Gemeinde Mockrehna unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/mockrehna/startseite und im Landesportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite eingesehen werden
Mockrehna, den 19.07.2022
Klepel
Bürgermeister
Hinweise:
Dies gilt nicht wenn
oder
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Frau Meßerschmidt Tel. 034244/574-40