Bekanntmachung der Gemeinde Mockrehna
Genehmigung der Satzung der Gemeinde Mockrehna über den vorzeitigen Bebauungsplan
„Hinter dem Gartenweg“ in Mockrehna.
Das Landratsamt hat am 16.11.2006 unter der Registriernummer 21.1-621.3-200/09/2006
den von der Gemeinde Mockrehna in der Sitzung am 05.07.2006 (Beschluss-Nr.: 54/07/06) als Satzung beschlossenen Bebauungsplan „Hinter dem Gartenweg“ Mockrehna, in der Fassung vom 05.07.2006, unter Auflagen genehmigt. Die Änderung gemäß Auflagen zur Genehmigung vom 16.11.2006 wurde mit Beschluss-Nr.: 03/01/07 in der Sitzung am 30.01.2007 beschlossen.
Die Einarbeitung der Auflagen lt. Genehmigungsbescheid erfolgte am 17.06.2020.
Am 19.08.2020 bestätigte das Landratsamt Nordsachsen die Erfüllung der Auflagen.
Die Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Maßgebend ist der Bebauungsplan in der Fassung vom 05.07.2006 geändert durch Beschluss Nr. 03/01/07 vom 30.01.2007 einschl. der darin enthaltenen textlichen Festsetzungen (geändert am 17.06.2020) und der Planzeichnung im Maßstab 1 : 500.
Das Plangebiet befindet sich in dem Ortsteil Mockrehna, in östlicher Richtung hinter der Straße „Gartenweg“.
Der vorzeitige Bebauungsplan einschließlich der Begründung wird in der Gemeindeverwaltung Mockrehna, Unterdorf 4, 04862 Mockrehna während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über dessen Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Außerdem kann der Bebauungsplan in Kürze über das Internetportal der Gemeinde Mockrehna unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/mockrehna/startseite und im Landesportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite eingesehen werden.
Mockrehna, den 15.09.2020
Klepel Bürgermeister
Bauamtsleiterin Simone Meßerschmidt: Simone.Messerschmidt@Mockrehna.de Tel. 034244/57440