Bebauungsplan Gemeinde Mockrehna Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan der Innenentwicklung der Gemeinde Mockrehna Wohnbebauung Schöna "Mühlstraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.12.2018 bis 14.01.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

 

Auslegung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung der Gemeinde Mockrehna

Wohnbebauung Schöna "Mühlstraße"

Der Gemeinderat Mockrehna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.11.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung der Gemeinde Mockrehna Wohnbebauung Schöna "Mühlstraße" einschließlich der Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 13 Abs. 2  Nr. 2 in Verbindung mit § 4a  BauGB  beschlossen.

Mit diesem Bebauungsplan soll der seit 20.12.1996 rechtswirksame Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Mockrehna (ehemals Schöna) Wohnbebauung Schöna „Am Schwarzen Graben“ in seinem gesamten Geltungsbereich neu überplant werden. Betroffen sind die Flurstücke 40/4, 42/9, 42/11, 42/13, 42/14, 42/15, 42/16 und 42/17 (teilweise) der Flur 1 in der Gemarkung Schöna. (siehe Lageplan).

Ziel des neuen Bebauungsplanes ist es, aus dem bisher festgesetzten Kleinsiedlungsgebiet (WS) ein Allgemeines Wohngebiet (WA) zu machen und damit eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 festzusetzen. Die Lage der Erschließungsstraße und Baugrenzen wurden geringfügig angepasst. Weiterhin sollen Vorschriften zur äußeren Gestaltung gelockert und vereinfacht werden. Der Bestand der Regen- und Trinkwasserleitungen wurde durch die Ausweisung von Leitungsrechten planungsrechtlich gesichert.

Der Bebauungsplan soll nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden, weil eine Fläche eines rechtswirksamen Bebauungsplanes überplant werden soll und damit die Voraussetzungen für ein solches Verfahren vorliegen. Demnach kann das beschleunigte, vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB angewendet werden. Nach § 13 Abs. 3 BauGB kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a und von der Angabe, welche umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 BauGB verfügbar sind, abgesehen werden. Ebenfalls wird auf die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB verzichtet.

Der Entwurf und die Begründung mit Stand 25.10.2018 liegen in der Zeit vom

03.12.2018   bis   14.01.2019

öffentlich zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann während der Öffnungszeiten:

Montag                            9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag                          9.00 – 12.00 Uhr        13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch                         geschlossen

Donnerstag                     9.00 – 12.00 Uhr        13.00 – 15.30 Uhr

Freitag                             9.00 – 11.30 Uhr

in der Gemeindeverwaltung, Bauamt, Unterdorf 4 in 04862 Mockrehna aus.

Zusätzlich können die Unterlagen über das Internetportal der Gemeinde Mockrehna unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/mockrehna/startseite und im Landesportal  https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite  eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen zu den Änderungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgetragene Anregungen sollten die vollständige Anschrift des Verfassers und ggf. die vollständige Anschrift des betroffenen Grundstückes/Gebäudes enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung unberücksichtigt. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden während der Auslegungsfrist beteiligt.

Mockrehna, 16.11.2018
 

Klepel
Bürgermeister

Kontaktperson

Bauamtsleiterin Simone Meßerschmidt: s.messerschmidt@mockrehna.de, Tel. 034244 57440

Gegenstände

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  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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