Der vom Gemeinderat der Gemeinde Mildenau in seiner öffentlichen Sitzung am 07.05.2020 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung 04/2020 für das Wohngebiet „Am Lerchenhübel“, der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht, die FFH-Vorprüfung zum SPA-Gebiet „Mittelgebirgslandschaft östlich Annaberg“ und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen
vom 08.06.2020 bis einschließlich 08.07.2020
in der Gemeindeverwaltung Mildenau, Bauamt, Dorfstraße 95, 09456 Mildenau zu folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Gemeindeverwaltung Mildenau, Dorfstraße 95, 09456 Mildenau
vorbringen.
Das Bauamt ist nicht barrierefrei erreichbar. Unter folgender Telefonnummer der Gemeindeverwaltung können während der Auslegungszeit Informationen über die ausgelegten Unterlagen eingeholt und Hilfe bei der Durchführung der Einsichtnahme angefordert werden: 03733/565530.
Aufgrund der derzeitigen Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus verein-baren Sie bitte einen Termin, bevor Sie ins Rathaus kommen. Melden Sie sich bitte unter obiger Telefonnummer bzw. per E-Mail unter bauantraege@mildenau.de.
Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden während dieser Zeit zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Mildenau unter https://www.mildenau.de sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt westlich der Eisenstraße und umfasst in der Gemarkung Mildenau Teile der Flurstücke Nr. 743/7, 754/3, 769/1 und 787/11 (siehe Lageplan).
Mit dem Bebauungsplan wird das allgemeine Planungsziel angestrebt, ein Wohngebiet für den individuellen Hausbau zu entwickeln.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt am Rande des Europäischen Vogelschutzgebietes Nr. DE 5344-451 „Mittelgebirgslandschaft östlich Annaberg“. Das Planvorhaben wurde auf seine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des Natura 2000-Gebiets überprüft. Die Vorprüfung hat ergeben, dass das Planvorhaben zu keiner erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele oder maßgeblicher Bestandteile des SPA-Gebietes (Special Protection Area) führt. Das Einvernehmen der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde gemäß § 23 SächsNatSchG liegt vor.
Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf Grundlage des Umweltberichts, der Verträglichkeitsvorprüfung zum SPA-Gebiet Nr. DE 5344-451 „Mittelgebirgslandschaft östlich Annaberg“ und der Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) und der Behörden nach § 4 (1) BauGB zum Stand des Vorentwurfs eingegangen sind, verfügbar:
Schutzgut: Pflanzen und Tiere / Naturschutz Art der vorhandenen Information:
Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 23.01.2020
Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 11.02.2020, UNB
Igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR, FFH-Vorprüfung zum SPA-Gebiet „Mittelgebirgslandschaft östlich Annaberg“ 27.01.2020
Schutzgut: Boden / Bodenschutz / Fläche Art der vorhandenen Information:
Stellungnahme Landesdirektion Sachsen vom 04.02.2020
Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 10.02.2020
Stellungnahme Sächsisches Oberbergamt vom 22.01.2020
Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 11.02.2020
Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 14.03.2018, Referat Abfallrecht/Altlasten/Bodenschutz
Schutzgut: Wasser / Wasserschutz
Schutzgut: Klima / Klimaschutz Art der vorhandenen Information:
Landschaft
Schutzgut: Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete Art der vorhandenen Information:
Schutzgut: Mensch / Gesundheit / Immissionsschutz Art der vorhandenen Information:
Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 11.02.2020, UIB
Schutzgut: Kultur- und sonstige Sachgüter Art der vorhandenen Information:
Stellungnahme Landesamt f. Archäologie Sachsen vom 03.02.2020
Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
Stellungnahmen, die während der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Mildenau deren Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 Satz 1 BauGB).
Mildenau, den 08.05.2020
gez. Andreas Mauersberger Bürgermeister
Gemeinde Mildenau Bauamt Dorfstraße 95 09456 Mildenau E-MAil: bauantraege@mildenau.de