Flächennutzungsplan Gemeinde Mildenau Öffentliche Auslegung

Entwurfs der 5. Änderung des Flächennutzungsplans für die Wohnbaufläche im Bereich „Am Lerchenhübel“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.06.2020 bis 08.07.2020
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Der vom Gemeinderat der Gemeinde Mildenau in seiner öffentlichen Sitzung am  07.05.2020 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung 04/2020 für den Bereich „Am Lerchenhübel“, der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht, die FFH-Vorprüfung zum SPA-Gebiet „Mittelgebirgslandschaft östlich Annaberg“ und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen

vom 08.06.2020 bis einschließlich 08.07.2020

in der Gemeindeverwaltung Mildenau, Bauamt, Dorfstraße 95, 09456 Mildenau zu folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Dienstag                    8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag               8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr

Freitag                       8.00 – 12.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der

Gemeindeverwaltung Mildenau, Dorfstraße 95, 09456 Mildenau

vorbringen.

Das Bauamt ist nicht barrierefrei erreichbar. Unter folgender Telefonnummer der Gemeindeverwaltung können während der Auslegungszeit Informationen über die ausgelegten Unterlagen eingeholt und Hilfe bei der Durchführung der Einsichtnahme angefordert werden: 03733/565530.

Aufgrund der derzeitigen Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus vereinbaren Sie bitte einen Termin, bevor Sie ins Rathaus kommen. Melden Sie sich bitte unter obiger Telefonnummer bzw. per E-Mail unter bauantraege@mildenau.de.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden während dieser Zeit zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Mildenau unter https://www.mildenau.de sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Der Bereich der 5. Änderung befindet sich südwestlich der Kreuzung der Annaberger Straße (Staatsstraße S 218) mit der Eisenstraße und erstreckt sich im rückwärtigen, westlichen Bereich der nördlichen Eisenstraße. Er verläuft parallel zum Baubestand in einer Tiefe von ca. 75 bis 78 m und wird im Norden und Süden von bestehenden gemischten bzw. Wohnbauflächen, im Osten vom Wohnbaubestand an der Eisenstraße und im Westen von Landwirtschaftsfläche begrenzt (siehe Anlage Lageplan).

Mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplans wird das allgemeine Planungsziel an-gestrebt, ein Wohngebiet für den individuellen Hausbau planungsrechtlich vorzube-reiten. Deshalb soll die Fläche für die Landwirtschaft in eine Wohnbaufläche geän-dert werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt am Rande des Europäischen Vogelschutzgebietes Nr. DE 5344-451 „Mittelgebirgslandschaft östlich Annaberg“. Das Planvorhaben wurde auf seine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des Natura 2000-Gebiets überprüft. Die Vorprüfung hat ergeben, dass das Planvorhaben zu keiner erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele oder maßgeblicher Bestandteile des SPA-Gebietes (Special Protection Area) führt. Das Einvernehmen der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde gemäß § 23 SächsNatSchG liegt vor.

Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf Grundlage des Umweltberichts, der FFH-Vorprüfung zum SPA-Gebiet „Mittelgebirgslandschaft östlich Annaberg“ und der Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) und der Behörden nach § 4 (1) BauGB zum Stand des Vorentwurfs eingegangen sind, verfügbar:

Schutzgut: Pflanzen und Tiere/ Naturschutz

Art der vorhandenen Information:

  • Aufgrund geringer Artenvielfalt durch landwirtschaftliche Nutzung keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten
  • Lage außerhalb des Naturparks „Erzgebirge/Vogtland“

Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 23.01.2020

  • Hinweis auf Lage im Gebiet mit besonderer avifaunistischer Bedeutung - Offenlandlebensraum „Pöhlberggebiet“

Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 11.02.2020, UNB

  • Zulässigkeit aus artenschutzrechtlicher Sicht gegeben
  • Keine Betroffenheit besonders geschützter Biotope nach BNatSchG und SächsNatSchG

Igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR, FFH-Vorprüfung zum SPA-Gebiet „Mittelgebirgslandschaft östlich Annaberg“ 27.01.2020

  • Auswirkungen auf die geschützten Vogelarten, Beschreibung des Schutzgebietes und seiner Erhaltungsziele

Schutzgut: Boden / Bodenschutz / Fläche

Art der vorhandenen Information:

  • Standortwahl: bauliche Arrondierung am Ortsrand auf Fläche mit dreiseitig angrenzender Wohnbebauung in dem Bedarf angemessener Größe

Stellungnahme Landesdirektion Sachsen vom 04.02.2020

  • Vordringliche Berücksichtigung Freiflächen- und Naturschutz
  • Eignung anderer Flächen prüfen

Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 09.02.2020

  • Anforderungen bzgl. Radonschutz beachten
  • Keine Bedenken aus geologischer Sicht

Stellungnahme Sächsisches Oberbergamt vom 22.01.2020

  • Vorhaben befindet sich innerhalb Erlaubnisfeld Erzgebirge, Auswirkungen werden nicht erwartet
  • Vorhaben liegt in altem Bergbaugebiet, stillgelegte Anlagen sind nicht zu erwarten, Informationspflicht beachten

Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 11.02.2020

  • agrarstrukturelle Betroffenheit (Flächenentzug)
  • mögliche dauerhafte Beeinträchtigung des Bodengefüges und des Bodenwasserhaushaltes
  • kein Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft
  • keine registrierten Altlasten vorhanden

Schutzgut: Wasser / Wasserschutz

Art der vorhandenen Information:

Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 11.02.2020

  • Keine Trinkwasser- bzw. Heilquellenschutzgebiete berührt
  • Erhöhung der Einleitmenge Regenwasser in Sandbach zu gegebener Zeit beachten und wasserrechtlich legitimieren lassen, ggf. Regenwasserrückhaltung erforderlich

Stellungnahme Gemeindeverwaltung Mildenau, Bereich Abwasser, vom 28.01.2020

  • Abwasserableitung im Trennsystem

Stellungnahme Trinkwasserzweckverband Mildenau-Streckewalde vom 13.01.2020

  • Ausreichende Versorgung (Trink-, Löschwasser) kann gewährleistet werden

Schutzgut: Klima / Klimaschutz

Art der vorhandenen Information:

  • Baubedingte Staubbelästigung
  • Keine Beeinträchtigung des Klimas aufgrund Arrondierung des Baubestandes zu erwarten

Schutzgut: Landschaft

Art der vorhandenen Information:

  • Bereits bestehende Prägung des Landschaftsbildes durch die bebaute Ortsrandlage wird nicht wesentlich verändert, Einfügung in das Ortsbild durch Bauhöhe, gestalterische Festsetzungen und Ortsrandeingrünung auf B-Planebene

Schutzgut: Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete

Art der vorhandenen Information:

  • Randliche Lage im SPA-Gebiet „Mittelgebirgslandschaft östlich Annaberg“, keine Lebensräume/Lebensstätten im Plangebiet vorhanden, ausschließlich Landwirtschaftsfläche, keine Gehölze
  • SPA-Vorprüfung mit Ergebnis, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele bestehen

Igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR, FFH-Vorprüfung zum SPA-Gebiet „Mittelgebirgslandschaft östlich Annaberg“ 27.01.2020

  • Geringe Beeinträchtigungsgrade für Baumfalke und Rotmilan
  • Vorhaben führt keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele oder maßgeblichen Bestandteile des SPA-Gebietes herbei und lässt somit keine erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne des § 34 BNatSchG erwarten. Eine vollständige FFH-Verträglichkeits-prüfung ist nicht erforderlich.

Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 11.02.2020, UNB

  • Einvernehmen gemäß § 23 (1) S. 2 SächsNatSchG wird erteilt.
  • Keine Betroffenheit weiterer SPA-/FFH-Gebiete

Schutzgut: Mensch / Gesundheit / Immissionsschutz

Art der vorhandenen Information:

  • Kurzzeitige, baubedingte Beeinträchtigung durch Lärm und Staub
  • Schaffung eines Angebotes für die Nachfrage nach individuellem Wohnungsbau
  • Beitrag zur weiteren Stabilisierung der ländlichen Entwicklung
  • Aufgrund der geringen Flächengröße in Randlage keine Existenzbedrohung landwirtschaftlicher Betriebe

Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 11.02.2020, UIB

  • Planung entspricht den Anforderungen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht

Schutzgut: Kultur- und sonstige Sachgüter

Art der vorhandenen Information:

  • Keine Betroffenheit von Denkmalen
  • Verlust landwirtschaftlicher Flächen

Stellungnahme Landesamt f. Archäologie Sachsen vom 03.02.2020

  • Meldepflicht von Bodenfunden

Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 11.02.2020

  • Bedenken aus Sicht der Agrarstruktur (Bauflächenreduzierung)

Stellungnahmen, die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Mildenau deren Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 Satz 1 BauGB).

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Mildenau, den 08.05.2020

gez. Andreas Mauersberger
Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Mildenau
Bauamt
Dorfstraße 95
09456 Mildenau
E-Mail: bauantraege@mildenau.de

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