Der vom Gemeinderat der Gemeinde Mildenau in seiner öffentlichen Sitzung am 07.05.2020 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung 04/2020 für den Bereich „Am Lerchenhübel“, der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht, die FFH-Vorprüfung zum SPA-Gebiet „Mittelgebirgslandschaft östlich Annaberg“ und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen
vom 08.06.2020 bis einschließlich 08.07.2020
in der Gemeindeverwaltung Mildenau, Bauamt, Dorfstraße 95, 09456 Mildenau zu folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Gemeindeverwaltung Mildenau, Dorfstraße 95, 09456 Mildenau
vorbringen.
Das Bauamt ist nicht barrierefrei erreichbar. Unter folgender Telefonnummer der Gemeindeverwaltung können während der Auslegungszeit Informationen über die ausgelegten Unterlagen eingeholt und Hilfe bei der Durchführung der Einsichtnahme angefordert werden: 03733/565530.
Aufgrund der derzeitigen Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus vereinbaren Sie bitte einen Termin, bevor Sie ins Rathaus kommen. Melden Sie sich bitte unter obiger Telefonnummer bzw. per E-Mail unter bauantraege@mildenau.de.
Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden während dieser Zeit zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Mildenau unter https://www.mildenau.de sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.
Der Bereich der 5. Änderung befindet sich südwestlich der Kreuzung der Annaberger Straße (Staatsstraße S 218) mit der Eisenstraße und erstreckt sich im rückwärtigen, westlichen Bereich der nördlichen Eisenstraße. Er verläuft parallel zum Baubestand in einer Tiefe von ca. 75 bis 78 m und wird im Norden und Süden von bestehenden gemischten bzw. Wohnbauflächen, im Osten vom Wohnbaubestand an der Eisenstraße und im Westen von Landwirtschaftsfläche begrenzt (siehe Anlage Lageplan).
Mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplans wird das allgemeine Planungsziel an-gestrebt, ein Wohngebiet für den individuellen Hausbau planungsrechtlich vorzube-reiten. Deshalb soll die Fläche für die Landwirtschaft in eine Wohnbaufläche geän-dert werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt am Rande des Europäischen Vogelschutzgebietes Nr. DE 5344-451 „Mittelgebirgslandschaft östlich Annaberg“. Das Planvorhaben wurde auf seine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des Natura 2000-Gebiets überprüft. Die Vorprüfung hat ergeben, dass das Planvorhaben zu keiner erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele oder maßgeblicher Bestandteile des SPA-Gebietes (Special Protection Area) führt. Das Einvernehmen der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde gemäß § 23 SächsNatSchG liegt vor.
Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf Grundlage des Umweltberichts, der FFH-Vorprüfung zum SPA-Gebiet „Mittelgebirgslandschaft östlich Annaberg“ und der Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) und der Behörden nach § 4 (1) BauGB zum Stand des Vorentwurfs eingegangen sind, verfügbar:
Schutzgut: Pflanzen und Tiere/ Naturschutz
Art der vorhandenen Information:
Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 23.01.2020
Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 11.02.2020, UNB
Igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR, FFH-Vorprüfung zum SPA-Gebiet „Mittelgebirgslandschaft östlich Annaberg“ 27.01.2020
Schutzgut: Boden / Bodenschutz / Fläche
Stellungnahme Landesdirektion Sachsen vom 04.02.2020
Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 09.02.2020
Stellungnahme Sächsisches Oberbergamt vom 22.01.2020
Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 11.02.2020
Schutzgut: Wasser / Wasserschutz
Stellungnahme Gemeindeverwaltung Mildenau, Bereich Abwasser, vom 28.01.2020
Stellungnahme Trinkwasserzweckverband Mildenau-Streckewalde vom 13.01.2020
Schutzgut: Klima / Klimaschutz
Schutzgut: Landschaft
Schutzgut: Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete
Schutzgut: Mensch / Gesundheit / Immissionsschutz
Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 11.02.2020, UIB
Schutzgut: Kultur- und sonstige Sachgüter
Stellungnahme Landesamt f. Archäologie Sachsen vom 03.02.2020
Stellungnahmen, die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Mildenau deren Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 Satz 1 BauGB).
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Mildenau, den 08.05.2020
gez. Andreas Mauersberger Bürgermeister
Gemeinde Mildenau Bauamt Dorfstraße 95 09456 Mildenau E-Mail: bauantraege@mildenau.de